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BfS-Video zu 5G

Verfasst: 7. Februar 2025 18:55
von Eva Weber
Bundesamt für Strahlenschutz erklärt: Hat 5G Auswirkungen auf die Gesundheit?

Wieder einmal bin ich auf das Video von Dr. Leymann (BfS) gestoßen in dem er elektromagnetische Wellen erklärt,
hier explizit 5G.

https://www.bing.com/videos/riverview/r ... ajaxhist=0

Meinung:
Im Verlauf des Videos wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit bestätigt und das durch 1000 Studien!? Sie alle haben nichts ergeben in Bezug auf gesundheitliche Auswirkung künstlicher, gepulster elektromagnetischer Wellen (Mobilfunkstrahlung) unter den thermischen Grenzwerten. Ich bin absolut Laie und entnehme, dass die Wellen die Wassermoleküle im Körper mehr oder weniger stark in Schwingung bringen. Und das kann eben nur warm machen. Was die Studienanzahl angeht und möglicher Ergebnisse bin ich äußerst skeptisch.

Bei etwa Minute 3:14 beginnt die nähere Beschreibung des Unterschieds zwischen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung. Zum Verständnis: In etwa habe ich verstanden:
Zwei Kugeln mit gleichbleibender Geschwindigkeit gegen eine Wand geworfen, zeigen den gravierenden Größenunterschied.
Ionisierende Strahlung: Die Kugel mit Photonen der Röntgenstrahlung kommt gleich einer acht Tonnen schweren Abrissbirne.
Nichtionisierende Strahlung: Die Kugel kommt gleich einem drei Gramm schweren Tischtennisball.

Alleluja! Jetzt wird mir auch klar, warum Dr. Leymann auf Geister kommt, wenn Menschen über 3 Gramm schwere Tischtennisbälle klagen, mit denen sie womöglich Tag und Nacht beworfen werden.

Man verzeihe mir meine Unwissenheit.

Eva Weber

Re: BfS-Video zu 5G

Verfasst: 8. Februar 2025 11:39
von Sagichdoch
Das verstehe ich auch nicht, warum Menschen klagen, die aus dem unserbar entspannenden Böllerbad im kindischen Paradies nicht mehr herausgelassen werden. Irgendwie verstörend.

Solange eine Dynamitstange nicht ihr Hausdach wegsprengt, können Sie sich doch nicht wegen der 24/7/12-Dauersilvesterknallerei dazu versteigen zu behaupten, dass das ihr Nervenköstüm zerfetzt. Ruhe ist auch hier die erste Bürgerpflicht.