Urteil: Mobilfunkmast in Rheinland-Pfalz verletzt keine Nachbarrechte
"Ein Mobilfunkmast in Rheinland-Pfalz verletzt voraussichtlich keine Nachbarrechte. Die angefochtene Betriebserlaubnis entspricht den gesetzlichen Anforderungen, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag mitteilte. Der Mast ruft demnach keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervor. (Az.: 5 L 18/25.NW)."
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... ba9&ei=199
Meinung:
Toll! "Voraussichtlich verletzt der gut bestückte Mast keine Nachbarrechte. ..... Der Mast ruft demnach keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervor." Unterstreichung von mir.
Aha, voraussichtlich! Wenn die Menschen gesundheitliche Beschwerden bekommen, rät man ihnen zum Arzt zu gehen. Wenn in ein paar Jahren die Bäume kaputt gehen, schaut man nicht hin, bzw. es ist der Klimawandel. Also bis auf Weiteres, "alles in trockenen Tüchern."
Eva Weber