Abstimmung zur E-ID
Verfasst: 3. September 2025 07:56
Am 28. September findet eine erneute Abstimmung zur E-ID statt, diesmal soll die E-ID staatlich sein.
Die E-ID müsste auf dem Smartphone gespeichert werden.
Der heutige K-Tipp schreibt dazu:
Elektronische ID: Doch nicht ganz freiwillig
Die Bevölkerung stimmt Ende Monat über die E-ID ab. Der Bundesrat verspricht, dass der elektronische Ausweis freiwillig bleibt. Doch das gilt zum Beispiel nicht beim Eintrag in das Organspenderegister.
Auch Artikel 25 des neuen Gesetzes über den elektronischen Identitätsausweis zeigt, dass dieser nicht ganz freiwillig werden dürfte. Demnach müssen Unternehmen und Amtsstellen zwar einen anderen Ausweis akzeptieren, wenn jemand persönlich am Schalter erscheint. Doch bei Privatunternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen einzig im Internet anbieten, gilt dies nicht. Das bestätigte das Bundesamt für Justiz gegenüber der «NZZ am Sonntag».
Doch wer den elektronischen Ausweis per Internet beantragt, muss dafür Gesichtsdaten erfassen. Diese werden beim Bundesamt für Polizei bis zu 15 Jahre lang gespeichert.
Kritiker warnen ausserdem, dass Unternehmen im Internet die persönlichen Daten aus der E-ID abfragen und verarbeiten könnten. Das gilt nicht allein für Monopolbetriebe wie die SBB oder die Post, sondern auch für grosse Techkonzerne im Ausland. Persönliche Daten sind gesucht und lassen sich mit anderen im Internet verbreiteten Daten zu einem Persönlichkeitsprofil verknüpfen und weltweit verbreiten (K-Tipp 7/2025).
Im Abstimmungsbüchlein heisst es weiter: Behörden und Unternehmen dürften «nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung wirklich nötig sind». Diese Einschränkung ergibt sich schon aus dem Datenschutzgesetz. Allerdings bot dieses bisher kaum einen wirksamen Schutz gegen die Datenerfassung von Inter-
nethändlern, insbesondere solchen im Ausland.
Mehr siehe https://www.ktipp.ch/artikel/artikeldet ... freiwillig
Die E-ID müsste auf dem Smartphone gespeichert werden.
Der heutige K-Tipp schreibt dazu:
Elektronische ID: Doch nicht ganz freiwillig
Die Bevölkerung stimmt Ende Monat über die E-ID ab. Der Bundesrat verspricht, dass der elektronische Ausweis freiwillig bleibt. Doch das gilt zum Beispiel nicht beim Eintrag in das Organspenderegister.
Auch Artikel 25 des neuen Gesetzes über den elektronischen Identitätsausweis zeigt, dass dieser nicht ganz freiwillig werden dürfte. Demnach müssen Unternehmen und Amtsstellen zwar einen anderen Ausweis akzeptieren, wenn jemand persönlich am Schalter erscheint. Doch bei Privatunternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen einzig im Internet anbieten, gilt dies nicht. Das bestätigte das Bundesamt für Justiz gegenüber der «NZZ am Sonntag».
Doch wer den elektronischen Ausweis per Internet beantragt, muss dafür Gesichtsdaten erfassen. Diese werden beim Bundesamt für Polizei bis zu 15 Jahre lang gespeichert.
Kritiker warnen ausserdem, dass Unternehmen im Internet die persönlichen Daten aus der E-ID abfragen und verarbeiten könnten. Das gilt nicht allein für Monopolbetriebe wie die SBB oder die Post, sondern auch für grosse Techkonzerne im Ausland. Persönliche Daten sind gesucht und lassen sich mit anderen im Internet verbreiteten Daten zu einem Persönlichkeitsprofil verknüpfen und weltweit verbreiten (K-Tipp 7/2025).
Im Abstimmungsbüchlein heisst es weiter: Behörden und Unternehmen dürften «nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung wirklich nötig sind». Diese Einschränkung ergibt sich schon aus dem Datenschutzgesetz. Allerdings bot dieses bisher kaum einen wirksamen Schutz gegen die Datenerfassung von Inter-
nethändlern, insbesondere solchen im Ausland.
Mehr siehe https://www.ktipp.ch/artikel/artikeldet ... freiwillig