Impfzwang
Verfasst: 10. Januar 2026 18:53
Kommt jetzt der Impfzwang durch die Hintertüre? Wer nicht impfen will, soll hier bald 20'000 Franken zahlen
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde ein Thema besonders diskutiert: das Impfen. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind Impfungen eine der wirksamsten Massnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten. In der Schweiz ist eine allgemeine Impfpflicht trotzdem grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme findet sich im Epidemiengesetz: Demnach können Bund und Kantone Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen und bestimmten Personen unter engen Voraussetzungen für obligatorisch erklären.
Auf dieses Gesetz bezieht sich der Kanton St. Gallen im Entwurf des neuen Gesundheitsgesetzes. Artikel 18 besagt, dass die Regierung im Rahmen des Epidemiengesetzes Impfungen durch Verordnung für obligatorisch erklären kann. Brisant ist jedoch, dass ein Verstoss gegen eine obligatorische Impfung mit bis zu 20'000 Franken gebüsst werden soll. Es heisst: «Mit Busse bis Fr. 20'000.– wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig sich entgegen einer Impfpflicht nach Art. 18 dieses Erlasses nicht impfen lässt.»
Weiter: https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/o ... dc03&ei=17
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde ein Thema besonders diskutiert: das Impfen. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind Impfungen eine der wirksamsten Massnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten. In der Schweiz ist eine allgemeine Impfpflicht trotzdem grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme findet sich im Epidemiengesetz: Demnach können Bund und Kantone Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen und bestimmten Personen unter engen Voraussetzungen für obligatorisch erklären.
Auf dieses Gesetz bezieht sich der Kanton St. Gallen im Entwurf des neuen Gesundheitsgesetzes. Artikel 18 besagt, dass die Regierung im Rahmen des Epidemiengesetzes Impfungen durch Verordnung für obligatorisch erklären kann. Brisant ist jedoch, dass ein Verstoss gegen eine obligatorische Impfung mit bis zu 20'000 Franken gebüsst werden soll. Es heisst: «Mit Busse bis Fr. 20'000.– wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig sich entgegen einer Impfpflicht nach Art. 18 dieses Erlasses nicht impfen lässt.»
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