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Impfzwang

Verfasst: 10. Januar 2026 18:53
von Anonym
Kommt jetzt der Impfzwang durch die Hintertüre? Wer nicht impfen will, soll hier bald 20'000 Franken zahlen

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde ein Thema besonders diskutiert: das Impfen. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind Impfungen eine der wirksamsten Massnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten. In der Schweiz ist eine allgemeine Impfpflicht trotzdem grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme findet sich im Epidemiengesetz: Demnach können Bund und Kantone Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen und bestimmten Personen unter engen Voraussetzungen für obligatorisch erklären.

Auf dieses Gesetz bezieht sich der Kanton St. Gallen im Entwurf des neuen Gesundheitsgesetzes. Artikel 18 besagt, dass die Regierung im Rahmen des Epidemiengesetzes Impfungen durch Verordnung für obligatorisch erklären kann. Brisant ist jedoch, dass ein Verstoss gegen eine obligatorische Impfung mit bis zu 20'000 Franken gebüsst werden soll. Es heisst: «Mit Busse bis Fr. 20'000.– wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig sich entgegen einer Impfpflicht nach Art. 18 dieses Erlasses nicht impfen lässt.»

Weiter: https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/o ... dc03&ei=17

Re: Impfzwang

Verfasst: 13. Januar 2026 15:44
von Anonym
Widerspruch einlegen, wo unsere Grundrechte in Gefahr sind!

Es geht um eine Entwicklung mit negativer Signalwirkung für ein freiheitliches Gesundheitssystem, für die körperliche Unversehrtheit und für das bisherige Verständnis von Verhältnismässigkeit staatlicher Eingriffe.

Es geht nicht um eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung. Eine solche gibt es weder im Bundesrecht noch im kantonalen Recht.

Der Kanton St. Gallen will das Impfobligatorium gemäss Epidemiengesetz (EpG) nun in sein Gesundheitsgesetz, welches aktuell revidiert wird, übernehmen.

Das bedeutet, dass er für bestimmte Personen unter den Voraussetzungen von Ar. 22 EmG eine Impfpflicht anordnen könnte. Entscheidend ist nicht diese Uebernahme an sich, sondern die Art der Durchsetzung, die neu vorgesehen wird.

Mit der Revision wird das Gesundheitsgesetz des Kantons St. Gallen um einen neuen Artikel 141 ergänzt, der erstmals Strafbestimmungen im Zusammenhang mit einer Impfpflicht vorsieht. Hier liegt der rechtlich hoch umstrittene Kern der Vorlage.

Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Personen, die sich trotz angeordneter Impfpflicht nicht impfen lassen, mit einer Busse bis zu 20 000 Franken bestraft werden können.

Was dabei zwingend mitzudenken ist:
Kann oder will eine betroffene Person eine solche Busse nicht bezahlen, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Ihre Stimme zählt! Unterschreiben Sie jetzt unsere Online-Petition: https://abfschweiz.us14.list-manage.com ... 8db072e5b2

Re: Impfzwang

Verfasst: 17. Januar 2026 19:46
von Marco_L
bestimmte Personen..so so..was mag wohl dahinter stecken?