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Zurückgewiesene Baueinsprachen
Verfasst: 29. April 2004 17:21
von martin
Ist es rechtens, wenn Baueinsprachen von den Gemeindebehörden mit der Begründung, dass die Gesetze und Grenzwerte beim vorliegenden Projekt eingehalten werden zurückgewiesen werden ohne dass auf die in der Einsprache formulierten Gründe für die Zurückweisung des Bauvorhabens eingegangen wird?
Re: Zurückgewiesene Baueinsprachen
Verfasst: 29. April 2004 20:00
von Hans-U.Jakob
Die Gemeinden sind verpflichtet, Ihnen eine ausführliche Begründung zu liefern. Wenn Sie darauf beharren, wird jedoch der Bauverwalter bei den Mobilfunkbetreibern eine Diskette mit allen 7 Mobilfunkermärchen beziehen, diese ins Laufwerk stecken und Ihnen eine Antwort liefern, die sich gewaschen hat.
Ihr Bauverwalter weiss dann jedoch nicht, welche Textpassagen zu Ihren Fragen passen und schickt Ihnen dann vorsorglicherweise gleich das ganze Paket. (Ca. 10 Seiten) Sie erhalten so jede Menge Antworten auf Fragen, die Sie gar nie gestellt haben.
Versuchen Sie es. Sie werden schmunzeln. Nichteingeweihte mögen vielleicht auch staunen, welche funktechnischen und juristischen Intelligenzbrocken doch so auf einer Gemeindeverwaltung arbeiten.
Hans-U.Jakob
Re: Zurückgewiesene Baueinsprachen
Verfasst: 29. April 2004 22:06
von mips
Auf den Nenner gebracht haben die Gemeinden nur eine Begründung für die Erteilung der Baubewilligung obwohl hunderte von Einsprachen eingegangen sind, sie sieht sich auf Grund der geltendend Gesetze und Rechtsprechung dazu verpflichtet dem Baubegehren zu entsprechen. Civiel Courage ist nicht gerade die Stärke unserer Behörden.