Baubewilligung mit der auflage einer Versicherung vor den Au
Verfasst: 1. Mai 2004 18:48
Könnte man die Mobilfunklobby nicht damit in die Zwickmühle bringen, in dem man die Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkbasisstation mit der Auflage verknüpft, dass die Betreiber eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen hat, die Schadenersatzansprüche in der Höhe von 1 Million Franken pro installierter Leistung ERP deckt und Schaden an Mensch, Tier und Liegenschaften (Wertminderung), verursacht durch direkt oder indirekt Exposition von magnetischen, elektrischen oder elektromagnetischen Feldern oder von Strahlung, einschliesst?
Wäre sicherlich interessant wie die Mobilfunker die Problematik einer solchenen Versicherung dem Volke erklären würde.
Wäre sicherlich interessant wie die Mobilfunker die Problematik einer solchenen Versicherung dem Volke erklären würde.