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Vorgehen bei Einsprachen gegen eine Mobilfunkantenne

Verfasst: 17. Juni 2004 18:59
von Elisabeth Buchs
In der Nähe unseres relativ kleinen Dorfes im Kanton Bern will die Mobilfunkfirma Sunrise auf einem Hochspannungsleitungsmast eine Handy-Antenne mit 3 kW ERP pro Senderichtung aufstellen. Zwei Antennen auf einer Mühle von Swisscom und Orange sind bereits vorhanden. Die Anwohner wehren sich nun, haben eine Widerstandsgruppe gegründet, es seien über 300 Einsprachen eingegangen. Einige Anwohner in der Nähe der bisherigen Antennen haben bereits gesundheitliche Probleme und teilweise Abschirmungen angebracht.

Es ist wichtig, nach der Ausschreibung im Anzeiger Kopien der Standortdatenblätter bei der Gemeinde zu verlangen und Herrn Jakob von der Fachstelle Nichtionisierende Strahlung zur Kontrolle zu übergeben. In unserem Fall stellte sich heraus, dass Sunrise (absichtlich? diese "Landeier" merken es wohl nicht?) unvollständige Unterlagen eingereicht hatte. Dieses Vorgehen brachte den Mobilfunkern 3 Monate Verzögerung ein. Inzwischen konnte der Widerstand sich gut formieren. Ausserdem musste die Antenne dann nicht nur in einer Gemeinde, sondern noch in zwei andern von der Distanz her einspracheberechtigten Gemeinden ausgeschrieben werden. Bei einer Einsprache ist es sehr wichtig, dass sämtliche mögliche Einsprachpunkte von Anfang an erwähnt werden, später kann man nicht mehr weitere Punkte anbringen: siehe Mustereinsprachetext auf der Hauptseite von Gigaherz.

Eine Einspracheverhandlung mit Starkstrominspektorat, Mobilfunkern und den Einsprechern wurde auf Empfehlung von Herrn Jakob von den meisten Einsprechern boykottiert und nur von wenigen Neugierigen besucht. Die Einsprache wurde jedoch vollumfänglich aufrecht erhalten. Solche Verhandlungen würden nichts bringen, ausser Aerger wegen allfälliger Beschimpfungen und Unwahrheiten. Z.B. wurde von der Betreiberseite behauptet, das Antennenmoratorium für Handy-Antennen auf gemeindeigenen Gebäuden in Muri-Gümligen sei vom Bundesgericht als ungültig erklärt worden - was nicht stimmt.

Gestern fand nun die erste Versammlung der Widerstandsgruppe statt mit einem Referat von Herrn Jakob und anschliessender Fragestunde.

Bei Mobilfunk-Antennen z.B. auf Gebäuden gilt folgendes Einsprachevorgehen:

- Zuerst Einsprache bei der Gemeinde (bei grossen Gemeinden) oder beim
Regierungsstatthalter (bei kleinen Gemeinden). Dies wird bei der Ausschreibung erwähnt.

- Zweite Instanz ist die Kantonale Baudirektion

- Dritte Instanz ist das Verwaltungsgericht

- Vierte und letzte Instanz ist das Bundesgericht. Es sind jedoch schon Einsprachen beim Internationalen Gerichtshof für Menschenrecht eingegangen.

Bei Unterliegen kostet die zweite Instanz ca. 4000 Fr, die dritte wiederum ca. 4000 Fr und die vierte nochmals 4000 Fr. Der Beizug eines Anwaltes kann die Kosten verdoppeln, während die NIS-Fachstelle von Herrn Jakob ca. 1500 Fr verlangt.

Im Fall einer Mobilfunkantenne auf einer Hochspannungsleitung gilt folgendes Vorgehen:

- Zuerst Einsprache beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)

- Weiterziehen der Einsprache zum Bundesamt für Energie

- Weiterziehen der Einsprache zur Beschwerdekommission des UVEK von Bundesrat Leuenberger

- Weiterziehen der Einsprache vors Bundesgericht

Hier entstehen Kosten von 4000 Fr erst bei der Beschwerdekommission und weitere 4000 Fr fürs Bundesgericht. Dazu ebenfalls 1500 für die NIS-Fachstelle.

Wie sind die Erfolgschancen? Durch Kontrolle der Standortdatenblätter lassen sich manchmal Fehler nachweisen, die zur Reduktion der Sendeleistung führen. Ausserdem kann evt. der Standort an einen für die Bewohner weniger belasteten Ort verlagert werden. Evt. kann versucht werden, die Sendeleistung zu verkleinern. Auf jeden Fall lässt sich der Bau der Antenne verzögern und es ist zu hoffen, dass das Bewusstsein für die mögliche Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog bei den Aemtern, Behörden und bei der Bevölkerung wächst.

Mit freundlichen Grüssen

Elisabeth Buchs

Re: Vorgehen bei Einsprachen gegen eine Mobilfunkantenne

Verfasst: 20. Juni 2004 17:55
von disha
Hallo Elisabeth

Das Antennenprojekt der Firmen Swisscom und Orange wurde nur in unserer Gemeinde ausgeschrieben, obwohl von der Distanz her (860 Meter) auch Häuser unserer Nachbargemeinde betroffen sind. Ist es immer so, dass in einem solchen Fall das Projekt in allen betroffenen Gemeinden ausgeschrieben werden muss? Wenn ja, muss das noch nachgeholt werden?

Die Standortdatenblätter wurden von Herr Jakob auf Fehler geprüft. Unsere Einsprache haben wir Mitte Februar 2004 eingereicht und seither nichts mehr gehört. Ist es normal, dass das so lange geht?

Wie kann eine Einsprache vollumfänglich aufrechterhalten werden, wenn die Einspracheverhandlung von den Einsprechern boykottiert wird? Was ist der Zweck einer solchen Verhandlung?

Was sind ELF Strahlen?

Disha

Re: Vorgehen bei Einsprachen gegen eine Mobilfunkantenne

Verfasst: 21. Juni 2004 11:30
von Elisabeth Buchs
Hallo Disha

Ein Antennenprojekt sollte in allen Gemeinden mit einspracheberechtigten Personen ausgeschrieben werden. Ist das nicht Fall, sollte dies in der Einsprache verlangt werden und die Mobilfunkanbieter müssen dann eine neue Ausschreibung machen, was das Projekt verzögert. Bei der Einspracheberechtigung wird ein Haus in der stärksten Senderichtung genommen, wo am weitesten entfernt noch 0,5 V/m erreicht werden und dann von dort ein Kreis der Einspracheberechtigen rund um die Antenne gezogen (dies sollte in den Standortdatenblättern angegeben sein). 0,5 V/m ist jedoch für empfindliche Personen bereits eindeutig zu viel, wenn Menschen bereits bei 0,04 V/m unter gesundheitlichen Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen, chronischer Müdigkeit usw. leiden.

Dass Sie seit Mitte Februar nichts mehr gehört haben von den Mobilfunkanbietern ist eher eine lange Zeit, jedoch kann man froh sein um jeden Tag, wo noch keine Handy-Antenne steht.

Es sollte schriftlich in einem Brief auf die Einladung zu einer Einspracheverhandlung geantwortet werden z.B. mit der Begründung: wegen Sinnlosigkeit verzichten wir auf die Teilnahme an der Einspracheverhandlung und erhalten unsere Einsprache vollumfänglich aufrecht. Denn in solchen Verhandlungen geht es darum, die Einsprecher dazu zu bewegen, ihre Einsprachen zurückzuziehen. Bei zurückgezogener Einsprache bezahlen die Mobilfunker nur 300 Fr für die Baubewilligung und können die Antenne rasch aufstellen. Ansonsten bezahlen sie 3000 Fr und werden entsprechend verzögert. Leider ist es auch hier so, dass gutbetuchte Einsprecher im Vorteil sind. Wenn man jedoch an den evt. grossen Verlust an Gesundheit und Lebensqualität denkt und an die Kosten für Abschirmungen, medizinische Behandlungen, auswärts übernachten, evt. Wegzug von zuhause, lohnt es sich, das Geld für das Weiterziehen an die höheren Instanzen aufzubringen.

Noch zu Ihrer Frage bezüglich ELF: Habe ich das mal erwähnt? Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit Mobilfunk. ELF bedeutet "extremly low frequencies". Wenn man von Radiowellen spricht, sind diese unterhalb 10 kHz, z.B. U-Boot-Sender. Es gibt auch natürliche ELF wie Sferics.

Im weiteren Sinn kann man auch Magnetfelder oder elektrische Felder so bezeichnen, z.B. 16 2/3 Hz, 50 Hz. Oder auch akustische Wellen (unterhalb 20 Hz) z.B. Infraschall.

Mit freundlichen Grüssen

Elisabeth Buchs

Re: Vorgehen bei Einsprachen gegen eine Mobilfunkantenne

Verfasst: 21. Juni 2004 13:15
von mips
Das Baubewilligungsverfahren läuft nur in einer Gemeinde und wird auch nur unter dieser Gemeinde publiziert. Die Einspracheberechtigten der Nachbargemeinde müssen deshalb auch bei der Gemeinde, bei der dieses Gesuch behandelt wird ihre Einsprache abgeben.

Fragen sie doch einfach noch vor den Amtsferien bei der Gemeinde schriftlich nach bezüglich Stand des Baubewilligungsverfahrens, gegen dessen Baubegehren sie eingesprochen haben.

Re: Vorgehen bei Einsprachen gegen eine Mobilfunkantenne

Verfasst: 22. Juni 2004 10:03
von swindo
Ich habe Einsprache gegen eine Sunrise Baubewilligung (GSM + UMTS) bei der kant.Baurekurskommission eingereicht. (Einsprache bei der Gemeinde ist nicht möglich)

Einmal weil die Bauauschreibung unter der falschen Hausnummer publiziert wurde und natürlich weil ich als unmittelbarer Nachbar und Eigentümer mich sowohl gegen gesundheitliche als auch materielle Schäden wehren möchte.

Die Baurekurskommission sprach der Einsparche aufschiebende Wirkung zu. Die Gemeinde und Sunrise beantragen Abweisung der Einsprache und machen Kostenübernahme und Entschädigungszahlungen geltend.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Kann ich mich gegen diese Kosten wehren und wie?

Re: Vorgehen bei Einsprachen gegen eine Mobilfunkantenne

Verfasst: 22. Juni 2004 11:44
von Coni
Hallo Disha,

In Basel-Stadt ist es angeblich so, dass die Mobilfunkbetreiber für die Publikation der Baubegehren nicht zuständig sind. So wird bei uns seit geraumer Zeit im Kantonsblatt nicht differenziert, ob es sich bei der Antenne um einen Typ GSM oder UMTS handelt. Es heisst jetzt einfach "Antennenanlage für Mobilkommunikation". Damit kann nun nicht mehr von einer Täuschung gesprochen werden, wie das früher mindestens in einem konkreten Fall so gemacht wurde. Selbstvertändlich werden die Einspracheberechtigten nicht speziell informiert. Das über Internet publizierte Kantonsblatt ist übrigens hier mittlerweile kostenpflichtig!

Meine letzte Einsprache gegen ein entsprechendes Baubegehren habe ich am 2. März 2004 eingereicht. Mit Schreiben vom 15. Juni 2004 habe ich Bescheid bekommen, dass die Einsprache abgewiesen ist. Die Begründung ist 6 Seiten stark, was wohl auch die lange Bearbeitungzeit erklären mag.

Die Kosten für den Bau-Entscheid belaufen sich auf Fr. 660.-. Ob da die Bearbeitung von Einsprachen enthalten sind, enzieht sich meinen Kenntnissen. Falls es jedoch so ist, dass die Betreiber jeweils Fr. 3000.- für eine Einsprache zu berappen haben, wie von Elisabeth Buchs erwähnt, sollte man eigentlich einzeln einsprechen und nicht gruppenweise.

Ich wünsche Ihnen mehr Glück.

Beste Grüsse

Coni

Re: Vorgehen bei Einsprachen gegen eine Mobilfunkantenne

Verfasst: 23. Juni 2004 01:25
von E. Schärer
Lieber Coni

Diese Kostenaufstellung im Einspracheentscheid ist wirklich verwirrend!
Wir hatten anfänglich auch gestaunt!
Es ist aber so, dass das Fixkosten sind, die der Betreiber 1x! bezahlen musste, betreffend Eingabe und Bearbeitung des Baugesuches. Sie setzen sich zusammen unter anderem von Spruch- und Kontrollgebühr aber auch Publikation und - seit einiger Zeit obligatorisch - einem Hinweisschild bei der betreffenden Liegenschaft! Spruch- und Kontrollgebühr können varieren. So habe ich eine Absage vorliegend, die insgesamt 1500.- kostete. Und, erwähnenswert ist vielleicht noch, dass diese Hinweisschilder sich immer wieder auf wundersame Weise in Luft auflösen! Dies sollte beobachtet und dem Baudepartement gemeldet werden. So habe ich auch schon erreicht, dass bei einem Altersheim, wo doch genügend Angehörige von Insassen ein- und ausgehen, das Schild wieder angebracht werden musste. Diese werden von den Hausverantwortlichen - wohl vorsorglich - entfernt!

Warum diese ersten Bearbeitungskosten im Einspracheentscheid überhaupt auftauchen, ist für mich nicht klar! Es bringt nur Verwirrung!

Doch uns können dann bei einer Abweisung des Rekurses die weiteren Kosten aufgebrummt werden. Die sind ebenfalls variabel. Allerdings, so meine Erfahrung, zeigt sich hier die Baurekurskommission noch recht kulant. Meistens kommt es zu einer "teilweisen Ablehnung", sodass der negative Gesamtentscheid kostenfrei bleibt! Doch auch dies kann von Fall zu Fall natürlich verschieden ausfallen.

Sicher ist nur, dass die Kosten sozusagen willkührlich festgelegt werden und vor allem beim Verwaltungsgericht und erst Recht beim Bundesgericht unterschiedlich hoch sein können, aber deutlich sichtbar: Tendenz steigend!

So wurden in Basel bereits Rekurrenten tief zur Kasse gebeten! Eine Abweisung beim Bundesgericht kann insgesamt locker auf Fr. 10'000.- kommen, weil dann auch das Verwaltungsgericht noch nachdoppelt, und den früheren Entscheid als ungültig erklären muss! Soll mir mal jemand erklären, wozu die dafür ca. Fr. 3 bis 4'000.- verlangen dürfen!!

Zu sagen ist noch, dass wir in Basel, betreffend Einsprache Mobilfunk, sozusagen eine extra Wurst haben! Wir müssen in der Einsprache den "dicksten Hund" nicht aus dem Sack lassen. Wir können z.B. nur vermutete Grenzwertüberschreitungen angeben (aber nicht wo). Nachher bei der Rekurseingabe dürfen auch noch völlig neue Argumente aufgelistet werden. Jedoch hier dann unbedingt vollständig!
Dies ist aber nur in Sachen Mobilfunk so. Andere Einsprachen laufen "ordentlich" ab.

Tjah, da bleibt einem die Spucke weg! Angesichts all dessen neigt man schnell mal dazu, nichts mehr zu tun in der Hoffnung, andere mögen sich der Sache annehmen!
Nur müssen wir wissen, dass genau dies die Absicht ist, uns "ausbluten " zu lassen!

Ich kann nur raten sich zusammen zu tun und nach möglichen Geldgebern zu suchen.

He Leute seid mutig!

Gruss E. Schärer

Re: Vorgehen bei Einsprachen gegen eine Mobilfunkantenne

Verfasst: 23. Juni 2004 18:06
von Elisabeth Buchs
In der Schweiz gibt es 26 verschiedene Baurechte mit verschiedenen Namen der Aemter und teilweise verschiedenen Vorgehensweisen. Ich selber informiere mich vor allem über meinen Wohnkanton Bern. Uebrigens ist mit der von mir erwähnten Mobilfunkantenne diejenige im Beitrag von "The Future is black" gemeint. Bezüglich anderen Baurechten in andern Kantonen gilt: Nicht verzagen, Herrn Jakob fragen.

An Swindo: Zürich ist der Kanton mit dem "exotischsten" Baurecht. Dort wird möglichst versucht, Einsprachen zu verhindern und es entstehen Kosten von Anfang an. Das mit den Entschädigungszahlungen sind übrigens leere Drohungen der Mobilfunker.

An Coni: Es sind immer die Bauämter der Gemeinde für die Baupublikation zuständig, nicht die Mobilfunkbetreiber.

Nebst dem im Internet publizierten Kantonsblatt sollte es doch noch einen öffentlichen Anzeiger geben.

In erster Instanz sollten die Baugesuchssteller und das sind die Mobilfunker und nicht die Einsprecher für die Kosten zuständig sein.

Die 3000 Fr gelten pro Baugesuch, nicht pro Einsprache.

Ich wünsche allen von zukünftigen Mobilfunkantennen Bedrohten alles Gute, viel Glück und auch finanziell einen langen Atem. Und vor allem: schaffen Sie wenn möglich das Handy ganz ab oder telefonieren Sie nur damit, wenn es wirklich nicht anders geht, denn ohne Handys keine Antennen. Wer ein DECT hat, braucht sich um die einige hundert Meter entfernte Mobilfunkantenne nicht mehr viel Sorgen zu machen, das DECT ist ein gepulster aggressiver, ständig mit unverändert starker Leistung sendender Dauerstrahler. Verzichten sollte man ebenfalls auf W-Lan. Im noblen "Schweizerhof" in Bern sind sie übrigens nun ebenfalls mit W-Lan ausgerüstet.

Mit freundlichen Grüssen

Elisabeth Buchs

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Verfasst: 10. Oktober 2006 15:36
von score
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