Niederhelfenschwil lehnt Mobilfunkantenne ab. Ortsbild von
Verfasst: 22. Juli 2004 13:41
Niederhelfenschwil lehnt Mobilfunkantenne ab Ortsbild von Lenggenwil wird zu stark beeinträchtigt
Lenggenwil SG (sda) Keine Mobilfunkantenne in Lenggenwil für die Orange Communications SA: Der Niederhelfenschwiler Gemeinderat hat die Bewilligung verweigert. Er gewichte das öffentliche Interesse und den Schutz des Ortsbilds höher, argumentiert er.
Bei diesem Entscheid stütze er sich auf die Schutzverordnung der Gemeinde Niederhelfenschwil, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung vom Dienstag. Darin ist festgehalten, dass Bauten in der Umgebung von geschützten Ortsbildern oder Einzelobjekten so zu gestalten seien, dass sie nicht beeinträchtigt werden.
Eine 30 Meter hohe Antennenanlage wäre so dominierend, dass die beiden Schutzobjekte Kirche und Pfarrhaus in ihrer Erscheinung erheblich gestört wären, begründet der Gemeinderat seine nicht erteilte Baubewilligung.
Einwände von Bewohnern gegen die Stahlenbelastung lehnte der Gemeinderat aber ab. Die Mobilfunkanlage hätte die Grenzwerte gemäss Verordnung über den Schutz von nicht ionisierender Strahlung (NISV) deutlich eingehalten, heisst es.
(SDA-ATS)
Lenggenwil SG (sda) Keine Mobilfunkantenne in Lenggenwil für die Orange Communications SA: Der Niederhelfenschwiler Gemeinderat hat die Bewilligung verweigert. Er gewichte das öffentliche Interesse und den Schutz des Ortsbilds höher, argumentiert er.
Bei diesem Entscheid stütze er sich auf die Schutzverordnung der Gemeinde Niederhelfenschwil, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung vom Dienstag. Darin ist festgehalten, dass Bauten in der Umgebung von geschützten Ortsbildern oder Einzelobjekten so zu gestalten seien, dass sie nicht beeinträchtigt werden.
Eine 30 Meter hohe Antennenanlage wäre so dominierend, dass die beiden Schutzobjekte Kirche und Pfarrhaus in ihrer Erscheinung erheblich gestört wären, begründet der Gemeinderat seine nicht erteilte Baubewilligung.
Einwände von Bewohnern gegen die Stahlenbelastung lehnte der Gemeinderat aber ab. Die Mobilfunkanlage hätte die Grenzwerte gemäss Verordnung über den Schutz von nicht ionisierender Strahlung (NISV) deutlich eingehalten, heisst es.
(SDA-ATS)