Mobilfunkantenne: Habe ich Anspruch auf tiefere Miete?

The Future's Black

Mobilfunkantenne: Habe ich Anspruch auf tiefere Miete?

Beitrag von The Future's Black » 23. August 2004 16:42

© Beobachter; 20.08.2004; Nummer 17; Seite 54

Ratgeber

Mobilfunkantenne

Habe ich Anspruch auf tiefere Miete?

Frage:

Auf dem Nachbarhaus wurde vor kurzem eine Mobilfunkantenne in Betrieb genommen. Seither habe

ich Schlafstörungen. Habe ich nun das Recht auf eine Mietzinsherabsetzung?

Petra W.

Antwort:

Eine Mietzinssenkung setzt einen mietrechtlichen Mangel voraus. Ein solcher liegt vor, wenn ­ wie es die Juristen formulieren ­ die Tauglichkeit des Mietobjekts zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt ist. Ob die Sendeanlage, durch die Sie sich gestört fühlen, auf dem eigenen Grundstück Ihres Vermieters steht oder bloss in der Nähe, macht keinen Unterschied.

«Den Beweis eines Mangels im Zusammenhang mit einer Mobilfunkantenne zu erbringen dürfte kaum je möglich sein», sagt aber Niklaus Scherr, Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich, «zumal normalerweise die vorgeschriebenen Strahlengrenzwerte eingehalten sind.» Diese Werte sind seit 1. Februar 2000 in der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) festgelegt. Sie als Mieterin müssten also beweisen, dass Sie trotz den legalen Werten ernsthaft beeinträchtigt werden. Und das dürfte nach dem offiziellen Stand der Wissenschaft sehr schwierig sein.

Monika Sommer, Vizedirektorin des Schweizerischen Hauseigentümerverbands, weist darauf hin, dass nicht auf das persönliche Empfinden eines Mieters abzustellen sei. Massgebend sei der Durchschnittsbewohner. «Andernfalls würden empfindsame Mieter zu einem eigentlichen Risikofaktor für den Vermieter.» Um festzustellen, was tolerierbar sei, müsse man auch auf die NISV abstellen. «Es kann nicht sein, dass der Staat mit Hilfe von Fachleuten verbindliche Werte festlegt und die Gerichte bestimmen, es liege trotz deren Einhaltung ein Mangel vor.»

Entsprechendes Verfahren ist hängig

Immerhin hat 2001 die Genfer Schlichtungsstelle eine Mietzinsherabsetzung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch mehrere Mobilfunkantennen gewährt. Vor der Schlichtungsstelle mussten die Schädigung und die Antenne als deren Ursache aber nur glaubhaft gemacht werden. Ob den Mietern auch der schwierige, vor Mietgericht erforderliche Beweis gelingen wird, steht noch aus: Das Verfahren ist pendent.

Gigaherz

Re: Mobilfunkantenne: Habe ich Anspruch auf tiefere Miete?

Beitrag von Gigaherz » 23. August 2004 16:51

Gigaherz hat auf diesen Beitrag im BEOBACHTER postwendend einen Leserbrief geschrieben, denn das kann man so nicht stehen lassen. Wir wollen der Redaktion Gelegenheit geben, diesen Leserbrief zu veröffentlichen und greifen daher nicht vor. Tut sie es nicht, wird dieser als Beitrag auf www.gigaherz.ch publiziert.

Gigaherz

Claudia Gualtiero

Re: Mobilfunkantenne: Habe ich Anspruch auf tiefere Miete?

Beitrag von Claudia Gualtiero » 1. August 2006 10:43

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir sind eine von 2 Wohnungseigentümern eines 2Familienhs..
Um unsere Ablehnung für die Installation einer Mobilfunkantenne
auf unserem Dach zu umgehen, hat unser Miteigentümer vor ca.einem
Jahr eine Mobilfunkantenne am höhergelegenen angrenzenden Nachbarhaus mit deren Genehmigung angebracht.
Die Mobilfunkantenne befindet sich nun über beiden Häusern.

Habe ich das Recht dem Nachbarn bzw. unserem Wohnungsmiteigentümer
die Antenne entfernen zu lassen?

Antworten