Beobachter zur Beanstandung des QS-Systems von Orange
Verfasst: 20. Juli 2007 20:29
Der Beobachter greift die Beanstandung des QS-Systems der Firma Orange durch das Verwaltungsgericht Zürich auf. So wird diese Nachricht zum Selbstläufer und findet Verbreitung in der Oeffentlichkeit bzw. den Einsprachwilligen. Auch von Nicht Betroffenen ist der Satz zu hören: Wie kommt das noch heraus mit den vielen Antennen, das kann ja nicht gesund sein. Herr Jakob hat auf seinen Beitrag auf der Hauptseite hin bereits Dankesbriefe erhalten.
Link zum Beoachter: http://www.beobachter.ch/artikel.asp?se ... etID=11634
Beobachter 15/07
Mobilfunkbetreiber Ungenügende Selbstkontrolle
Text: Otto Hostettler
Vertrauen allein genügt nicht: Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Verwaltungsgericht, das die Selbstkontrolle der Schweizer Mobilfunkfirmen beurteilte. Swisscom, Sunrise und Orange dürfen nämlich selber kontrollieren, ob ihre Handyantennen stärker strahlen als von den Behörden bewilligt.Das Bundesamt für Umwelt verlangt lediglich ein «Qualitätssicherungssystem». Einmal täglich müssen die Betreiber die Sendeleistung und die Senderichtung der Anlagen elektronisch aufzeichnen, mit den bewilligten Werten vergleichen und die Daten den Behörden zur Verfügung stellen. Behördliche Stichproben sind nicht vorgesehen. Einzige Auflage: Die Mobilfunkbetreiber haben ihr «Qualitätssicherungssystem» von einer externen Zertifizierungsstelle überprüfen zu lassen.Jetzt hält das Zürcher Gericht fest, diese Prüfstellen müssten «fachlich kompetent» und «transparent» sein. Bei Orange sei sowohl die Kompetenz als auch die Unabhängigkeit der Prüfstelle nicht über alle Zweifel erhaben: «Es genügt nicht, dass der Betreiber eines Mobilfunknetzes von der Zuverlässigkeit seines Qualitätssicherungssystems überzeugt ist.»Anwohner einer geplanten Antennenanlage in Zürich hatten die von der Stadt erteilte Baubewilligung mit dem Argument angefochten, die Selbstkontrolle von Orange sei ungenügend. Das Gericht kam zum Schluss, Orange könne nicht belegen, «dass es sich beim beauftragten Institut um eine für diese Tätigkeit ausreichend qualifizierte und leistungsfähige Organisation handelt». Ob Orange das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch offen.
Siehe Beitrag auf der Hauptseite von Gigaherz: http://gigaherz.ch/pages/posts/bitte-je ... en1186.php
Gerichtsentscheid: http://www.vgrzh.ch/aktuelles/VB200600448.pdf
Link zum Beoachter: http://www.beobachter.ch/artikel.asp?se ... etID=11634
Beobachter 15/07
Mobilfunkbetreiber Ungenügende Selbstkontrolle
Text: Otto Hostettler
Vertrauen allein genügt nicht: Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Verwaltungsgericht, das die Selbstkontrolle der Schweizer Mobilfunkfirmen beurteilte. Swisscom, Sunrise und Orange dürfen nämlich selber kontrollieren, ob ihre Handyantennen stärker strahlen als von den Behörden bewilligt.Das Bundesamt für Umwelt verlangt lediglich ein «Qualitätssicherungssystem». Einmal täglich müssen die Betreiber die Sendeleistung und die Senderichtung der Anlagen elektronisch aufzeichnen, mit den bewilligten Werten vergleichen und die Daten den Behörden zur Verfügung stellen. Behördliche Stichproben sind nicht vorgesehen. Einzige Auflage: Die Mobilfunkbetreiber haben ihr «Qualitätssicherungssystem» von einer externen Zertifizierungsstelle überprüfen zu lassen.Jetzt hält das Zürcher Gericht fest, diese Prüfstellen müssten «fachlich kompetent» und «transparent» sein. Bei Orange sei sowohl die Kompetenz als auch die Unabhängigkeit der Prüfstelle nicht über alle Zweifel erhaben: «Es genügt nicht, dass der Betreiber eines Mobilfunknetzes von der Zuverlässigkeit seines Qualitätssicherungssystems überzeugt ist.»Anwohner einer geplanten Antennenanlage in Zürich hatten die von der Stadt erteilte Baubewilligung mit dem Argument angefochten, die Selbstkontrolle von Orange sei ungenügend. Das Gericht kam zum Schluss, Orange könne nicht belegen, «dass es sich beim beauftragten Institut um eine für diese Tätigkeit ausreichend qualifizierte und leistungsfähige Organisation handelt». Ob Orange das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch offen.
Siehe Beitrag auf der Hauptseite von Gigaherz: http://gigaherz.ch/pages/posts/bitte-je ... en1186.php
Gerichtsentscheid: http://www.vgrzh.ch/aktuelles/VB200600448.pdf