Mobilfunkanlage auf dem Dach muss geduldet werden

Michael

Mobilfunkanlage auf dem Dach muss geduldet werden

Beitrag von Michael » 23. Juli 2007 17:35

Urteil
Mobilfunkanlage auf dem Dach muss geduldet werden

Ob auf einem Mietshaus eine Mobilfunkanlage errichtet werden darf, hängt nicht von der Zustimmung der Bewohner, sondern von der Entscheidung des Eigentümers ab. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) können Vermieter auch gegen den Willen ihrer Mieter eine Sendeantenne auf dem Dach installieren lassen. „Werden die für elektromagnetische Felder festgelegten Grenzwerte eingehalten, so weist die Wohnung keinen Sachmangel auf, der zu beanstanden ist“, heißt es in der Begründung. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter mit einem Herzschrittmacher versucht, den Bau der Anlage zu verhindern, da er Störungen seines lebenswichtigen Gerätes befürchtete. Doch die Klage wurde abgewiesen: Laut BGH ist allein das Empfinden eines Durchschnittsmenschen maßgebend. (SZ)

Aktenzeichen: VIIIZR74/05

unwichtig
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Beitrag von unwichtig » 23. Juli 2007 19:48

Aber das Kürzen der Miete ist statthaft, das Bedenken um gesundheitliche Risiken reicht aus, die Grenzwerte spielen dabei keinerlei Rolle. So las ich kürzlich.

Ich habe schon etliche Wohnungen gesehen die leer standen bei denen sich eine Mobilfunkantennen darüber befand. Hier mag wohl niemand mehr einziehen? Die Nebenkeulen der Antennen machen das Haus darunter meist für einen längeren Aufenthalt nicht empfehlenswert.

30 Nachbarn an Krebs erkrankt und zum Teil schon verstorben in St. Edward England (Englisch):

http://www.timesonline.co.uk/tol/news/u ... 687357.ece

15 Jahre Mobilfunkmast bleiben nicht ohne Spuren, wie man sieht.

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