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Baubewilligung für Antennen vor 2000

Verfasst: 17. September 2004 22:33
von Disha
Wer kann mir auf folgende Fragen antworten?
In unserer Gemeinde (Kt. BE) stehen 2 Masten mit verschiedenen Antennen darauf.
1. Mast (Natel-Antenne): Dieser wurde vor rund 10 Jahren durch die damalige PTT errichtet. Das Baugesuch wurde ausgeschrieben und die Bewilligung erteilt. Seit einiger Zeit (niemand weiss seit wann) befinden sich obendrauf Orange-Antennen. Hätten die nicht ausgeschrieben werden müssen? Von der Gemeinde bekommen wir keine Antwort. Dossier verloren.
2. Mast: Dieser wurde 1998 aufgestellt. Keine Ausschreibung. Die Gemeinde erteilte eine kleine Bau-Bewilligung, die Einwohner wurden nicht informiert.
Muss erst seit Inkrafttreten der NISV im Jahr 2000 ein solches Bauvorhaben ausgeschrieben werden?
Disha

Re: Baubewilligung für Antennen vor 2000

Verfasst: 18. September 2004 18:18
von Hans-U. Jakob
Zu Frage 1:
Vor 10 Jahren musste nur der Mast wie ein gewöhnliches Bauwerk, ohne Antennen, bewilligt werden. Von Strahlung war damals noch keine Rede.

Das spätere Aufpflanzen der Orange-Antennen fiel aber ganz klar unter die NISV und benötigte Standortdatenblätter und alle Angaben zur Strahlungsintensität. inklusive der bereits vorhandenen Antennen.
Der Sendemast musste als Ganzes beurteilt werden, nicht nur die Aufrüstung.

Verlangen Sie diese Datenblätter bei Ihrer Gemeinde und zwar schriftlich. Die sind nur zu faul zum Suchen. Falls diese tatsächlich nicht auffindbar sind, müssen die Betreiber auf Verlangen der Gemeinde neue erstellen. Sie, als Betroffene, haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Wenn man Ihnen Schwierigkeiten macht, helfen wir gerne weiter.

Zu Frage 2:
1998 genügte eine kleine Baubewilligung bereits nicht mehr.
Das Projekt erforderte schon damals, infolge seiner Abmessungen eine ordentliche Bauausschreibung, jedoch noch ohne Strahlungsangaben.

Sie können auch hier durchsetzen, dass nachträglich Standortdatenblätter ausgestellt werden. Eine komplette Baupublikation kann meines Erachtens nach 6 Jahren kaum mehr erwirkt werden. Da hätte man früher schalten müssen.

Mit den Behörden müssen Sie jedoch immer schriftlich verhandeln.
Die wissen nämlich meistens bereits nach 3 Tagen nicht mehr was sie wann, wo, zu wem gesagt haben.

Mit freundlichen Grüssen, Hans-U.Jakob