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Frage zu "Tausende von illegalen Mobilfunkantennen in d

Verfasst: 29. Oktober 2004 20:39
von Disha
Herr Jakob,
Sie schreiben: Wird eine industriell-gewerbliche Anlage jedoch fest mit dem Erdreich verbunden, wie ein hoher Sendemast, erfordert dies nicht einen Miet-, sondern einen Baurechtsvertrag, welcher auch im Grundbuch eingetragen werden muss.
Meine Frage: Wie weit muss ein solcher Sendemast, der fest mit dem Erdreich verbunden ist, vom Gebäude des Grundstückvermieters entfernt sein, dass ein Baurechtsvertrag erforderlich wird? Gibt es hier Vorschriften bezüglich Abständen? Bei uns steht ein solcher Sendemast direkt neben der Fabrik des Vermieters. Dieser Sendemast ist zwar direkt mit dem Erdreich verbunden, doch es kann sein, dass das Fundament des Sendemastes mit dem Gebäude verbunden ist.
Disha

Re: Frage zu "Tausende von illegalen Mobilfunkantennen

Verfasst: 31. Oktober 2004 10:22
von Hans-U. Jakob
Sendemaste von 25m Höhe benötigen sehr umfangreiche Fundamente
(Fläche ca 5x10m) und können kaum auf das Funsament der Fabrik gestellt werden, höchstens mit diesem Fundament verbunden sein.
Meiner Meinung nach würde dies auch noch gleich ein Näherbaurecht erfordern, denn die Bauabstände betragen in der Regel um die 8m.
Gerichtsurteile in diesen Details gibt es noch nicht. Da wir aber in einer Bananenrepublik leben, kann es da noch gewaltige Ueberraschungen geben.
Wenn Disha ein Bienenhaus baut, gelten da viel strengere Vorschriften, als für ein Millardenschweres Mobilfunkunternehmen.
Hans-U. Jakob