© Neue Luzerner Zeitung; 27.11.2004; Seite 23
Zuger Zeitung Gemeinden
Baar
Gebühren der Antennen überprüfen
Die SGA Baar verlangt in einer Interpellation vom Gemeinderat Auskunft über die Bewilligungspraxis von Mobilfunkantennen.
MW. Auslöser der Interpellation der SGA Baar waren die vom Gemeinderat kürzlich bewilligten Umrüstungen der Mobilfunkantennen auf der Brauerei und beim Spital Baar. Sie können jetzt mit UMTS-Standard ausgebaut werden.
Die SGA stellt nun dem Gemeinderat einige Fragen wegen der, wie sie in einer Mitteilung hinweist, unabsehbaren gesundheitlichen Folgen. So will sie wissen, warum der Gemeinderat sich gegen die Hochspannungsleitung wehrt, aber nicht gegen die Mobilfunkantennen? Auch interessiert die Handhabung der Bewilligungspraxis für solche Antennen auf öffentlichen Gebäuden, und ob der Gemeinderat bereit sei, Einfluss auf andere öffentliche Institutionen zu nehmen, um mit Standortvermietungen zurückhaltender zu sein.
Keine kostendeckenden Gebühren
So ist die SGA der Meinung, dass die Bewilligungsgebühren zu niedrig seien, um die Aufwendungen der Behörden zu decken. Darum wird nachgefragt, ob für Mobilfunkantennen ein neues Abrechnungsverfahren für kostendeckende Gebühren eingeführt werden könne. Am Herzen liegt der SGA auch die Kennzeichnung von getarnten Mobilfunkantennen, die wegen möglicher gesundheitlicher Gefahren mit Warnklebern versehen werden könnten.
Im August 2003 habe das Bundesgericht beim Urteil zur Brauerei-Antenne entschieden, dass spätestens drei Monate nach Betriebsaufnahme die Strahlung der Antenne überprüft und die Öffentlichkeit informiert werden müsse. Seither seien im Kanton zirka ein Dutzend UMTS-Antennen in Betrieb gesetzt, aber noch keine Messung veröffentlicht worden.