Im Protokoll der gemeindeversammlung Bever vom 16.Dezember g
Verfasst: 25. Dezember 2004 15:54
Kommunikationsanlage Swisscom (Bever - Oberengadin)
Der Departementsvorsteher Bau orientiert über den Zwischenstand der Abklärungen in Bezug auf die Baueingabe der Swisscom AG auf Parzelle 430 der Rätia Energie AG. Die provisorisch bewilligte Anlage ist per 31. Dezember 2004 definitiv abzuschalten, wodurch mit vermindertem Empfang im Dorf Bever gerechnet werden muss. Weiter orientiert er ausführlich über die Prüfungen der Baukommission und die eingereichten Sammeleinsprachen, die zum Teil sehr fundiert abgefasst sind. Weiter ist dem ANU Graubünden die ganze Angelegenheit zur Prüfung eingereicht worden und eine Abdeckungskarte wird eingefordert, worauf ersichtlich ist, welche Gebiete mit der Kommunikationsanlage bedient werden sollen etc. Die NIS-Verordnung wurde durch den Bundesrat erlassen und legt Grenzwerte fest. Die eingereichten Berechnungen werden durch das ANU Graubünden geprüft. Der Departementsvorsteher verweist weiter darauf, dass der Gemeindevorstand der Ansicht ist, dass wenn schon eine Antenne erstellt wird, diese möglichst weit vom Dorf entfernt zu stehen kommen soll.
Eine Stimmbürgerin verweist darauf, dass schweizweit Antennenanlagen bisher mit bis zu 6000 Watt erstellt wurden und die Sendeanlage in Bever 21'500 Watt aufweisen soll. Sie erkundigt sich über den Verfahrensweg in Graubünden, da nach ihren Erkenntnissen der Gemeindevorstand über das Baugesuch befinden kann, was in anderen Kantonen zum Teil anders gehandhabt wird.
Eine Stimmbürgerin verweist auf die eingereichte Sammeleinsprache und auf die dabei gestellten Anträge. Die erstunterzeichneten Einsprecherinnen stellten den Antrag, bei den Verhandlungen teilnehmen zu können und dabei auch einen Spezialisten beiziehen zu können. Sie gibt der Befürchtung Ausdruck, dass der Gemeindevorstand von der Swisscom Mobile AG über den Tisch gezogen wird, was mit dem Zuzug eines Spezialisten und der Einbindung der Ersteinsprecherinnen offenbar nicht passieren soll.
Ein Stimmbürger verweist darauf, dass praktisch die ganze Gemeinde betroffen ist und allfällige gesundheitliche Probleme durch die Kommunikationsanlage alle treffen, ob sie nun mobil telefonieren wollen oder nicht. Seiner Ansicht nach sollen auch unkonventionelle Methoden angewandt und geprüft werden.
Der Gemeindepräsident verweist darauf, dass sich der Gemeindevorstand mit „Händen und Füssen“ gegen das Baugesuch wehren wird und alles in seiner Macht stehende unternimmt, wobei die Legalität und die Einhaltung der Gesetze stets gewährt sein müssen.
Der Departementsvorsteher Bau orientiert über den Zwischenstand der Abklärungen in Bezug auf die Baueingabe der Swisscom AG auf Parzelle 430 der Rätia Energie AG. Die provisorisch bewilligte Anlage ist per 31. Dezember 2004 definitiv abzuschalten, wodurch mit vermindertem Empfang im Dorf Bever gerechnet werden muss. Weiter orientiert er ausführlich über die Prüfungen der Baukommission und die eingereichten Sammeleinsprachen, die zum Teil sehr fundiert abgefasst sind. Weiter ist dem ANU Graubünden die ganze Angelegenheit zur Prüfung eingereicht worden und eine Abdeckungskarte wird eingefordert, worauf ersichtlich ist, welche Gebiete mit der Kommunikationsanlage bedient werden sollen etc. Die NIS-Verordnung wurde durch den Bundesrat erlassen und legt Grenzwerte fest. Die eingereichten Berechnungen werden durch das ANU Graubünden geprüft. Der Departementsvorsteher verweist weiter darauf, dass der Gemeindevorstand der Ansicht ist, dass wenn schon eine Antenne erstellt wird, diese möglichst weit vom Dorf entfernt zu stehen kommen soll.
Eine Stimmbürgerin verweist darauf, dass schweizweit Antennenanlagen bisher mit bis zu 6000 Watt erstellt wurden und die Sendeanlage in Bever 21'500 Watt aufweisen soll. Sie erkundigt sich über den Verfahrensweg in Graubünden, da nach ihren Erkenntnissen der Gemeindevorstand über das Baugesuch befinden kann, was in anderen Kantonen zum Teil anders gehandhabt wird.
Eine Stimmbürgerin verweist auf die eingereichte Sammeleinsprache und auf die dabei gestellten Anträge. Die erstunterzeichneten Einsprecherinnen stellten den Antrag, bei den Verhandlungen teilnehmen zu können und dabei auch einen Spezialisten beiziehen zu können. Sie gibt der Befürchtung Ausdruck, dass der Gemeindevorstand von der Swisscom Mobile AG über den Tisch gezogen wird, was mit dem Zuzug eines Spezialisten und der Einbindung der Ersteinsprecherinnen offenbar nicht passieren soll.
Ein Stimmbürger verweist darauf, dass praktisch die ganze Gemeinde betroffen ist und allfällige gesundheitliche Probleme durch die Kommunikationsanlage alle treffen, ob sie nun mobil telefonieren wollen oder nicht. Seiner Ansicht nach sollen auch unkonventionelle Methoden angewandt und geprüft werden.
Der Gemeindepräsident verweist darauf, dass sich der Gemeindevorstand mit „Händen und Füssen“ gegen das Baugesuch wehren wird und alles in seiner Macht stehende unternimmt, wobei die Legalität und die Einhaltung der Gesetze stets gewährt sein müssen.