USG-Kapitel «Schutz vor gesundheitsschädigender NIS-Strahlung»
Im März 2008 wird der Liechtensteiner Landtag das neue Umweltschutzgesetz in zweiter Lesung behandeln und verabschieden.
Der VGM – Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk –
fordert zur Schadensbegrenzung die Senkung der NIS-Strahlenbelastung
auf max. 0,06 V/m (Salzburger Grenzwertempfehlung)
Der VGM möchte im Vorfeld der entscheidenden Landtagssitzung diese Erklärung abgeben und folgendes klar stellen:
Der VGM legt Wert darauf klar zu stellen, dass die vom VGM in seiner Stellungnahme zum Umweltschutzgesetz vorgeschlagene Begrenzung der Feldstärke auf max. 0,06V / m einen Kompromiss darstellt und das Übel nicht an der Wurzel packt (das sagen auch zahlreiche Wissenschaftler und Ärzte, unter anderem auch Fachleute wie Prof. Konstantin Meyl, Dr. Gerd Oberfeld, Hans U. Jakob usw.)
Dem VGM ist es deshalb wichtig zu betonen, dass die hochfrequente, gepulste Mobilfunkstrahlung, wie sie heute mit der GSM- und UMTS- Technik, mit WLAN, DECT usw. verwendet wird, die Gesundheit von Lebewesen beeinträchtigt. Das liegt grundsätzlich aber an der Technologie, und nicht an der Feldstärke. Diese Ansicht vertritt der VGM seit der Gründung im Jahr 2000. Der Vertreter des VGM (Hans U. Jakob) hat dies auch in der Arbeitsgruppe zu Ausarbeitung des NIS-Gesetzes im Jahr 2003 betont. Auch in unserer Stellungnahme vom Frühjahr 2007 zum neuen Umweltschutzgesetz sagen wir klar, dass die vorgeschlagene Begrenzung auf max. 0,06 V/m einen Kompromiss darstellt. Bei der Reduktion der Maximalfeldstärke geht es leider und lediglich nur um Schadensbegrenzung. Die grundlegende Problematik der biologischen Wirksamkeit wird bisher von der offiziellen Wissenschaft und als Folge von vielen Wissenschaftlern, von Mobilfunkanbietern und von vielen politisch Verantwortlichen leider immer noch ignoriert.
Nur unter der Annahme, dass schwächere EM-Wellen mit einer möglichen Reduzierung der biologisch relevanten Longitudinalwellen einhergeht, kann man im Moment in diesen «sauren Apfel» beissen und den Kompromiss für die Begrenzung der NIS-Strahlung auf max. 0,06 V/m festlegen.
Die Betreiber und die politisch Verantwortlichen werden nie sagen können, dass der VGM dem Wert von max. 0,06 V/m uneingeschränkt zugestimmt hat. Der VGM hält seine Kompromiss-Forderung aber dennoch aufrecht, denn lieber mit 0,06 V/m bewusst den Schaden verkleinern als weiterhin mit den heute geltenden, absolut unverantwortbaren NIS-Grenzwerten die Gesundheit der Bevölkerung derart massiv zu schädigen (NISV 40/60 Volt/Meter(OMEN 4/6V/m ).
VGM – Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk.
Erklärung des VGM zur Schaffung des FL-USG 2008
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