!! Achtung Wichtige Rechtsfrage !!
Unser Gemeinderat hat zwei Antennengesuche abgelehnt und eines
bewilligt.
Bei dem Bewilligten Antennengesuch ist es klar, da können die
Einsprecher nun innert 20 Tagen die Nächsten Schritte einleiten und
das ganze liegt in den Händen der Eisprecher.
Doch wie ist es bei den abgelehnten Baugesuchen??
Da kann nun der Antennenbetreiber den Entscheid des Gemeinderates
anfechten und vor Verwaltungsgericht ziehen. Angenommen der
Antennenbetreiber bekommt vom Verwaltungsgericht recht, die
Baubewilligung muss erteilt werden und die Gemeinde als
Bewilligungsinstanz will nicht den Instanzen weg weiter beschreiten,
haben dann die Ursprünglichen Einsprecher eine Möglichkeit weiter
gegen die Antenne weiterzukämpfen? Oder muss diese Antenne dann
einfach hingenommen werden??
Bitte um Hinweise und Antworten so schnell wie möglich.
Meine @Adresse ist Gigaherz bekannt und kann da erhalten werden.
Karl D.
Achtung! Wichtige Rechtsfrage
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mips
Re: Achtung! Wichtige Rechtsfrage
Lieber Kari
Natürlich können die Einsprecher gegen die gegenteilige Beurteilung einer höheren Instanz Berufung anfechten - dabei dürfen Sie nur Argumente anführen, die Sie bereits Gegenstand der Baueinsprache waren.
Natürlich können die Einsprecher gegen die gegenteilige Beurteilung einer höheren Instanz Berufung anfechten - dabei dürfen Sie nur Argumente anführen, die Sie bereits Gegenstand der Baueinsprache waren.
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antihandy
Re: Achtung! Wichtige Rechtsfrage
Jein, aber das kann Vital sicher bestens beantworten
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Hans-U. Jakob
Re: Achtung! Wichtige Rechtsfrage
Sobald der oder die Mobilfunkbetreiber den Entscheid der Gemeinde bei einer höheren Instanz anfechten, muss die höhere Instanz die Ersteinsprecher anfragen, ob sie im Verfahren bleiben wollen oder nicht.
Hier würde ich empfehlen, diese Frage mit JA zu beantworten, obschon die Ersteinsprecher dann zusammen mit der Gemeinde kostenpflichtig werden wenn sie verlieren. Das heisst die Kosten werden dann zu gleichen Teilen der Gemeinde und den Einsprechern auferlegt.
Das sollte jedoch an der Goldküste, wo Sie wohnen, kein Problem sein?
Odere etwa doch? Man sagt, nur bei den Reichen könne man das Sparen lernen.
Hans-U. Jakob
Hier würde ich empfehlen, diese Frage mit JA zu beantworten, obschon die Ersteinsprecher dann zusammen mit der Gemeinde kostenpflichtig werden wenn sie verlieren. Das heisst die Kosten werden dann zu gleichen Teilen der Gemeinde und den Einsprechern auferlegt.
Das sollte jedoch an der Goldküste, wo Sie wohnen, kein Problem sein?
Odere etwa doch? Man sagt, nur bei den Reichen könne man das Sparen lernen.
Hans-U. Jakob