Aufklärung
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Aufklärung
Ich habe nun schon zwei Anfragen von Hausbesitzern, die in ihren Häusern
Aufklärung betr. WLAN und DECT betreiben möchten.
D.h. Sie benötigen Aufklärungsmaterial, das aufzeigt was Sache ist,
gleichzeitig aber die gesetzliche Voraussetzung berücksichtigt, dass der
Vermieter in dieser Sache gar nichts verbieten kann.
Gibt es bei Gigaherz oder sonstwo sowas?
Aufklärung betr. WLAN und DECT betreiben möchten.
D.h. Sie benötigen Aufklärungsmaterial, das aufzeigt was Sache ist,
gleichzeitig aber die gesetzliche Voraussetzung berücksichtigt, dass der
Vermieter in dieser Sache gar nichts verbieten kann.
Gibt es bei Gigaherz oder sonstwo sowas?
Elektromagnetische Strahlung wirkt auslöschend auf das Kapieren. Zitat Rudolf Steiner 1924
Hallo NetWarrior,
bei http://www.buergerwelle.de/ gibt es recht ansprechend gemachte Faltblätter die speziell die unsäglichen DECT und WLAN Dauerstrahler ansprechen.
Davon hatte ich mir mal welche besorgt und auch sehr viele verteilt. Erfolg geht leider gegen Null, die Leute sehen nichts und die Meisten merken auch nichts. Also meinen Sie kann da nichts sein und viele würden lieber Sterben als auf ihr DECT zu verzichten. Anscheinend wird man elektrosensibel oder schwerst abhängig nach der Dröhnung. Anders kann ich es mir nicht erklären?
Am besten versuchen Sie es selber, eine zusätzliche Messung und die Ruhe die einkehrt wenn der DECT/WLAN Netzstecker gezogen wird können manchmal ein wenig helfen. Allerdings ist auch hier die Rückfallquote sehr hoch...
Der größte Teil der Bevölkerung wird erst dann Aufwachen, wenn es für Sie selbst schon zu spät ist. Diagnose: elektrosensibel. Vermutlich durch Änderungen im Zentralen Nervensystem, leichte Verbesserungen möglich im Endeffekt aber vermutlich irreversibel.
Die nicht betroffen werden, zehrt es dann durch alle möglichen Krankheiten auf...
bei http://www.buergerwelle.de/ gibt es recht ansprechend gemachte Faltblätter die speziell die unsäglichen DECT und WLAN Dauerstrahler ansprechen.
Davon hatte ich mir mal welche besorgt und auch sehr viele verteilt. Erfolg geht leider gegen Null, die Leute sehen nichts und die Meisten merken auch nichts. Also meinen Sie kann da nichts sein und viele würden lieber Sterben als auf ihr DECT zu verzichten. Anscheinend wird man elektrosensibel oder schwerst abhängig nach der Dröhnung. Anders kann ich es mir nicht erklären?
Am besten versuchen Sie es selber, eine zusätzliche Messung und die Ruhe die einkehrt wenn der DECT/WLAN Netzstecker gezogen wird können manchmal ein wenig helfen. Allerdings ist auch hier die Rückfallquote sehr hoch...
Der größte Teil der Bevölkerung wird erst dann Aufwachen, wenn es für Sie selbst schon zu spät ist. Diagnose: elektrosensibel. Vermutlich durch Änderungen im Zentralen Nervensystem, leichte Verbesserungen möglich im Endeffekt aber vermutlich irreversibel.
Die nicht betroffen werden, zehrt es dann durch alle möglichen Krankheiten auf...
„Die magnetische Energie ist die elementare Energie, von der das gesamte Leben des Organismus abhängt.“
Prof. Werner Heisenberg (1901–1976), Physiker, Nobelpreisträger der Physik
Prof. Werner Heisenberg (1901–1976), Physiker, Nobelpreisträger der Physik
@netwarrior
gutes Thema zum Schutz vor Elektrosmog.
weiss jemand ob es in der Schweiz eine Möglichkeit gibt für Hausbesitzer/Verwaltungen schon beim Abschluss eines Mietvertrages eine vom Mietgericht akzeptierte Klausel einzufügen um DECT VLAN Mikrowellenofen für Mieter zu verbieten.
In der Schweiz hat der Hausbesitzer in vielen Beziehungen keine Rechte und der Mieter darf alles was nicht gefährlich oder verboten ist. Das Gesetzt sieht aber keine Einschränkungen für den Gebrauch dieser Geräte vor.
wer kann mir einen Tipp geben.
Danke
Sie benötigen Aufklärungsmaterial, das aufzeigt was Sache ist,
gleichzeitig aber die gesetzliche Voraussetzung berücksichtigt, dass der
Vermieter in dieser Sache gar nichts verbieten kann.
gutes Thema zum Schutz vor Elektrosmog.
weiss jemand ob es in der Schweiz eine Möglichkeit gibt für Hausbesitzer/Verwaltungen schon beim Abschluss eines Mietvertrages eine vom Mietgericht akzeptierte Klausel einzufügen um DECT VLAN Mikrowellenofen für Mieter zu verbieten.
In der Schweiz hat der Hausbesitzer in vielen Beziehungen keine Rechte und der Mieter darf alles was nicht gefährlich oder verboten ist. Das Gesetzt sieht aber keine Einschränkungen für den Gebrauch dieser Geräte vor.
wer kann mir einen Tipp geben.
Danke
Hier gilt höheres Recht. Ein Gerät das CE zertifiziert ist somit für den vorbestimmten Zweck zugelassen, genau auch wie ein Netzbetreiber eine Mobilstation betreiben darf, so lange er sich an die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte hält.
Eine Einschränkung im Mietvertrag wäre nichtig und könnte angefochten werden.
Eine Einschränkung im Mietvertrag wäre nichtig und könnte angefochten werden.
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Es gibt in den Mietverträgen z.B. den Passus "Keine Haustiere" und das kann doch auch nicht angefochten werden. Auf ähnliche Art sollten sich auch DECT und W-Lan vermeiden lassen.
Die Aerzte für Umweltschutz wollen ja eine Wohnungsbörse z.B. auf Gigaherz, wo sich betroffene oder vorsorgeorientierte Vermieter und Mieter Wohnungen ohne DECT und W-Lan innerhalb des Hauses vermitteln können.
Elisabeth Buchs
Die Aerzte für Umweltschutz wollen ja eine Wohnungsbörse z.B. auf Gigaherz, wo sich betroffene oder vorsorgeorientierte Vermieter und Mieter Wohnungen ohne DECT und W-Lan innerhalb des Hauses vermitteln können.
Elisabeth Buchs
Lieber Peter
Deine sachliche Antwort entspricht genau der gängigen gesetzlichen Praxis. Nätürlich gehörst Du für mich auch in diese Ecke und Deine Antwort ist für mich auch typisch.
Natürlich können wir in Zukunft unsere Häuser leer stehen lassen oder nur noch an Elektrosmogverursacher vermieten. Offensichtlich gibt es keine Möglichkeit des Nebeneinanders der beiden Gruppen mehr. Es gibt Heute schon Mieter die sich erkundigen ob es Häuser ohne Elektrosmog zum mieten gibt.
Es ist leider genau so wie Du sagst. Ein Hausbesitzer darf nicht einmal mehr darüber Verfügen ob in seinem eigenen Haus diese Art von Strahlung benutz werden darf. Im Moment wo er einen Vertrag unterschreibt verliert er jegliche eigenen Rechte. Vorläufig wird aus diesem Grund von einigen Hausbesitzern zum Leerwohnungspromill beigetragen. Einige Wohnungen bleiben leer.
Da es auch Menschen gibt die ein Elektrosmogfreies Haus suchen, war meine Frage eher in der Richtung, ob es eine rechliche Form zwischen Mieter und Vermietern gibt, die einen solchen Umstand ausserhalb des Mietrechtes regeln kann.
Deine sachliche Antwort entspricht genau der gängigen gesetzlichen Praxis. Nätürlich gehörst Du für mich auch in diese Ecke und Deine Antwort ist für mich auch typisch.
Natürlich können wir in Zukunft unsere Häuser leer stehen lassen oder nur noch an Elektrosmogverursacher vermieten. Offensichtlich gibt es keine Möglichkeit des Nebeneinanders der beiden Gruppen mehr. Es gibt Heute schon Mieter die sich erkundigen ob es Häuser ohne Elektrosmog zum mieten gibt.
Es ist leider genau so wie Du sagst. Ein Hausbesitzer darf nicht einmal mehr darüber Verfügen ob in seinem eigenen Haus diese Art von Strahlung benutz werden darf. Im Moment wo er einen Vertrag unterschreibt verliert er jegliche eigenen Rechte. Vorläufig wird aus diesem Grund von einigen Hausbesitzern zum Leerwohnungspromill beigetragen. Einige Wohnungen bleiben leer.
Da es auch Menschen gibt die ein Elektrosmogfreies Haus suchen, war meine Frage eher in der Richtung, ob es eine rechliche Form zwischen Mieter und Vermietern gibt, die einen solchen Umstand ausserhalb des Mietrechtes regeln kann.
Ein Haus mit einer Verbotsklauserl für DECT und WLAN ist vor allem interessant für Mieter, die genau das suchen. Der Vermieter kann den Verlust von anderen Mietern geltend machen, wenn das Verbot nicht durchsetzbar sei.
Der Vermieter kann das unerwünschte DECT oder WLAN einfach abstellen. Er muss nur die Bezügersicherungen der entsprechenden Wohnung entfernen und schon funken diese Geräte nicht mehr. Von Vorteil ist, wenn die Mieter zur Hauptverteilung keinen Zugang haben. Am Besten ist im Mietvertrag festzuhalten, dass der Vermieter bei Missachtung des Verbotes das Recht hat, diese Massnahme zum Schutz der anderen Bewohner im Hause treffen kann.
Der Vermieter kann das unerwünschte DECT oder WLAN einfach abstellen. Er muss nur die Bezügersicherungen der entsprechenden Wohnung entfernen und schon funken diese Geräte nicht mehr. Von Vorteil ist, wenn die Mieter zur Hauptverteilung keinen Zugang haben. Am Besten ist im Mietvertrag festzuhalten, dass der Vermieter bei Missachtung des Verbotes das Recht hat, diese Massnahme zum Schutz der anderen Bewohner im Hause treffen kann.
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Entweder du verstehst meine Anfrage nicht, oder du machst dich über meine Anfrage lächerlich.mips als hat geschrieben:Ein Haus mit einer Verbotsklauserl für DECT und WLAN ist vor allem interessant für Mieter, die genau das suchen. Der Vermieter kann den Verlust von anderen Mietern geltend machen, wenn das Verbot nicht durchsetzbar sei.
Der Vermieter kann das unerwünschte DECT oder WLAN einfach abstellen. Er muss nur die Bezügersicherungen der entsprechenden Wohnung entfernen und schon funken diese Geräte nicht mehr. Von Vorteil ist, wenn die Mieter zur Hauptverteilung keinen Zugang haben. Am Besten ist im Mietvertrag festzuhalten, dass der Vermieter bei Missachtung des Verbotes das Recht hat, diese Massnahme zum Schutz der anderen Bewohner im Hause treffen kann.
Ich betone nochmals:
Der Vermieter kann in der Schweiz aufklären und darum bitten, dass man diese Einrichtungen doch nicht einsetzen solle.
Ein Verbot oder gar Sanktionen würden von keinem Gericht geschützt.
Also: es geht mir um eine gute Aufklärungsbrochure und um einen guten Text für eine Hausordnung.
Die Flyer der Bürgerwelle werden bei einem Technikfreak, der keine Beschwerden hat vermutlich eher negative Reaktionen auslösen
Elektromagnetische Strahlung wirkt auslöschend auf das Kapieren. Zitat Rudolf Steiner 1924
Ich glaube es hat weniger mit Technikfreaks zu tun. Das DECT Gerät, die eigene permanent sendende Mobilfunkbasisstation gilt den meisten Leuten als heilig. Alles deutet auf eine schwere Abhängigkeit hin. Die meisten schalten sofort auf Stur wenn man auch nur den Versuch macht das Thema anzusprechen.NetWarrior hat geschrieben: Die Flyer der Bürgerwelle werden bei einem Technikfreak, der keine Beschwerden hat vermutlich eher negative Reaktionen auslösen
Selbst wenn sich mit simplen Methoden wie einer Keksdose das Problem entschärfen lässt ohne das der Benutzer auf den gewohnten DECT "Komfort", sich die ganze Akkuladung ins Gehirn knallen zu können, verzichten muss.
Anscheinend ist genau diese Abhängigkeit von dem ganzen strahlenden Spielzeug mit voller Absicht. Man denke nur an die Tabakindustrie, wo Unmengen von Zusatzstoffen eingesetzt werden, die nur dazu dienen die Abhängigkeit zu erhöhen und den Umsatz zu steigern.
„Die magnetische Energie ist die elementare Energie, von der das gesamte Leben des Organismus abhängt.“
Prof. Werner Heisenberg (1901–1976), Physiker, Nobelpreisträger der Physik
Prof. Werner Heisenberg (1901–1976), Physiker, Nobelpreisträger der Physik
@Netwarrior
Mieter ausgewält (unter vielen die diese Wohnung wollen) unterschreibt Vertrag in dem festgehalten wird dass es sich um ein Elektrosmog reduziertes Haus handelt und dass der Einatz von DECT, VLAN und Mikrowelle nicht erlaubt ist. Mieter ist selber daran interessiert, wie er sagt und ist froh endlich so ein super Haus gefunden zu haben...
Nach 2 Jahren, durch Bemerkungen der anderen Mitbewohner über Schlaflosigkeit und verschlechterter Allgemeinzustand, stellen wir beim messen fest: neuer Mieter hat VLAN, DECT in Betrieb genommen.
Da Abmahnung nichts hilft wird gekündigt.
Schlichtungsverhandlung: Eröffnungssatz des Anwalts des Mieters.
"Damit Sie sehen mit was für einem Hausbesitzer wir es hier zu tun haben, lese ich Ihnen die unhaltbare Zusatzvereinbarung über Elektrosmog vor, welche der Mieter unterschreiben musste."
In diesem Punkt hat der Mieter Recht bekommen.
In einem Land in dem ein neuer Mieter, nachdem er unter 100 Bewerbern ausgewählt wurde, und er am Nächsten Tag bereits den gerade unterschriebenen Vertrag wegen Missbräuchlichkeit anfechten kann, hat der Hausbesitzer keine Rechte mehr.
was gibt es für Möglichkeiten, solche Geräte zu verbieten. Es kann doch nicht sein dass ein Mieter ein ganzes Haus bestrahlt, und man ihm nicht einmal künden kann.
lieber Netwarrior....aufklären und bitten nützt da nichts.. Es wird immer einen geben der ja sagt bis er die Wohnung hat, und anschliessend macht was er will.
damit du verstehst warum ich nach einer vertraglichen Regelung suche, die vor Gericht standhält kurz eine Geschichte.Der Vermieter kann in der Schweiz aufklären und darum bitten, dass man diese Einrichtungen doch nicht einsetzen solle.
Ein Verbot oder gar Sanktionen würden von keinem Gericht geschützt.
Mieter ausgewält (unter vielen die diese Wohnung wollen) unterschreibt Vertrag in dem festgehalten wird dass es sich um ein Elektrosmog reduziertes Haus handelt und dass der Einatz von DECT, VLAN und Mikrowelle nicht erlaubt ist. Mieter ist selber daran interessiert, wie er sagt und ist froh endlich so ein super Haus gefunden zu haben...
Nach 2 Jahren, durch Bemerkungen der anderen Mitbewohner über Schlaflosigkeit und verschlechterter Allgemeinzustand, stellen wir beim messen fest: neuer Mieter hat VLAN, DECT in Betrieb genommen.
Da Abmahnung nichts hilft wird gekündigt.
Schlichtungsverhandlung: Eröffnungssatz des Anwalts des Mieters.
"Damit Sie sehen mit was für einem Hausbesitzer wir es hier zu tun haben, lese ich Ihnen die unhaltbare Zusatzvereinbarung über Elektrosmog vor, welche der Mieter unterschreiben musste."
In diesem Punkt hat der Mieter Recht bekommen.
In einem Land in dem ein neuer Mieter, nachdem er unter 100 Bewerbern ausgewählt wurde, und er am Nächsten Tag bereits den gerade unterschriebenen Vertrag wegen Missbräuchlichkeit anfechten kann, hat der Hausbesitzer keine Rechte mehr.
was gibt es für Möglichkeiten, solche Geräte zu verbieten. Es kann doch nicht sein dass ein Mieter ein ganzes Haus bestrahlt, und man ihm nicht einmal künden kann.
lieber Netwarrior....aufklären und bitten nützt da nichts.. Es wird immer einen geben der ja sagt bis er die Wohnung hat, und anschliessend macht was er will.
Treu und Glauben
Hallo kim,
ich gehe davon aus, dass die Geschichte erdacht ist - sich so zutragen könnte. Und Sie möchten gerne eine gesetzliche Handhabe, die nicht angegriffen werden kann.
Ein Mietverhältnis hat doch sehr viel mit Vetrauen zu tun. Und somit meine ich, das der Mieter gegen 'Treu und Glauben' verstossen würde.
Ich hatte schon gelesen, dass es Zusatzvereinbarungen gibt, die nicht zulässig sind, aber gehört da ein Funkverbot wirklich dazu?
Der Vermieter muss sich und seine Mieter doch schützen können, denn sonst ist der Hausfriede höchst gefährdet! Das ergäbe dann Hausfriedensbruch durch Funkmist!
Ich hoffe, es gibt eine klare Lösung, diese leidige Sache zu regeln, denn sonst sind wir wirklich arm dran.
Pegasus
ich gehe davon aus, dass die Geschichte erdacht ist - sich so zutragen könnte. Und Sie möchten gerne eine gesetzliche Handhabe, die nicht angegriffen werden kann.
Ein Mietverhältnis hat doch sehr viel mit Vetrauen zu tun. Und somit meine ich, das der Mieter gegen 'Treu und Glauben' verstossen würde.
Ich hatte schon gelesen, dass es Zusatzvereinbarungen gibt, die nicht zulässig sind, aber gehört da ein Funkverbot wirklich dazu?
Der Vermieter muss sich und seine Mieter doch schützen können, denn sonst ist der Hausfriede höchst gefährdet! Das ergäbe dann Hausfriedensbruch durch Funkmist!
Ich hoffe, es gibt eine klare Lösung, diese leidige Sache zu regeln, denn sonst sind wir wirklich arm dran.
Pegasus
Die Hoffnung auf bessere Zeiten - ohne Funk - stirbt zuletzt!
Autsch, das tönt ja übel.kim hat geschrieben:@Netwarriordamit du verstehst warum ich nach einer vertraglichen Regelung suche, die vor Gericht standhält kurz eine Geschichte.Der Vermieter kann in der Schweiz aufklären und darum bitten, dass man diese Einrichtungen doch nicht einsetzen solle.
Ein Verbot oder gar Sanktionen würden von keinem Gericht geschützt.
Mieter ausgewält (unter vielen die diese Wohnung wollen) unterschreibt Vertrag in dem festgehalten wird dass es sich um ein Elektrosmog reduziertes Haus handelt und dass der Einatz von DECT, VLAN und Mikrowelle nicht erlaubt ist. Mieter ist selber daran interessiert, wie er sagt und ist froh endlich so ein super Haus gefunden zu haben...
Nach 2 Jahren, durch Bemerkungen der anderen Mitbewohner über Schlaflosigkeit und verschlechterter Allgemeinzustand, stellen wir beim messen fest: neuer Mieter hat VLAN, DECT in Betrieb genommen.
Da Abmahnung nichts hilft wird gekündigt.
Schlichtungsverhandlung: Eröffnungssatz des Anwalts des Mieters.
"Damit Sie sehen mit was für einem Hausbesitzer wir es hier zu tun haben, lese ich Ihnen die unhaltbare Zusatzvereinbarung über Elektrosmog vor, welche der Mieter unterschreiben musste."
In diesem Punkt hat der Mieter Recht bekommen.
In einem Land in dem ein neuer Mieter, nachdem er unter 100 Bewerbern ausgewählt wurde, und er am Nächsten Tag bereits den gerade unterschriebenen Vertrag wegen Missbräuchlichkeit anfechten kann, hat der Hausbesitzer keine Rechte mehr.
was gibt es für Möglichkeiten, solche Geräte zu verbieten. Es kann doch nicht sein dass ein Mieter ein ganzes Haus bestrahlt, und man ihm nicht einmal künden kann.
lieber Netwarrior....aufklären und bitten nützt da nichts.. Es wird immer einen geben der ja sagt bis er die Wohnung hat, und anschliessend macht was er will.
Allerdings denke ich, dass die Schlichtungsstelle falsch entschieden hat. Mann kann doch jede zusätzliche Vereinbarung treffen, solange sie nicht wiederrechtlich ist. Und da sogar das BAFU vorsichtig Respekt vor Funkspielzeug empfiehlt, kann diese Immission im eigenen Haus doch durchaus untersagt werden.
http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/ ... msg-id=848
und Broschüre "Elektrosmog in der Umwelt" (pdf, 4475kb) http://www.news-service.admin.ch/NSBSub ... ts/363.pdf
Da heisst es unter anderem: "Das Auftreten von nichtthermischen Wirkungen durch hochfrequente Strahlung ist jedoch unbestritten."
Es ist ja (zumindest vorläufig) noch nicht Pflicht, drahtlos zu kommunizieren, auch wenn es wohl nächstens soweit sein könnte!
Vieleicht könnten Sie Eigenbedarf anmelden und den Wicht bei nächster Gelegenheit rauswerfen.
kim hat geschrieben:
Nach 2 Jahren, durch Bemerkungen der anderen Mitbewohner über Schlaflosigkeit und verschlechterter Allgemeinzustand, stellen wir beim messen fest: neuer Mieter hat VLAN, DECT in Betrieb genommen.
Ja diese verdammten vlans ich habe hier auch 32! vlans so ist das arbeiten UNMÖGLICH!
Man sollte die IEEE mit dem teufelsmafia standard 802.1q direkt hinrichten!
btw. könnt ihr die captchas nicht durch fragen ersetzen?
Für welche leute sollte die Todesstrafe wieder eingeführt werden?
A: Vergewaltiger
B: Mörder
C: DECT telefonierer
gruss an di e (Chinesische) zensurbehörde
vlangegner
Forum Admin: Auch wenn Ihre Wut angesichts Ihrer Beschwerden verständlich ist, sollten Sie sich in einem öffentlichen Forum etwas mässigen.
Genau. Und wie man das machen könnte, hab ich ja schon angebracht. Offensichtlich besteht jedoch kein Bedarf an dieser Art des Wohnen. Alles kleine Egoisten die Elektrosensiblen und lauter Egoisten in einer Siedlung ist vermutlich und tatsächlich nicht lebenswert. Würde man aber vom dauernden "ich will"-denken wegkommen und die Gemeinsamkeiten suchen und finden, wäre eine Überbauung in der DECT, W-Lan und Co per Statuten und Hausordnung ausgeschlossen sind, durchaus möglich.Elisabeth Buchs hat geschrieben:Es gibt in den Mietverträgen z.B. den Passus "Keine Haustiere" und das kann doch auch nicht angefochten werden. Auf ähnliche Art sollten sich auch DECT und W-Lan vermeiden lassen.
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Wie wir in unserer Genossenschaft schon erfahren mussten, ist dies leider nicht so einfach. Bei Verstössen welche "nur" die Hausordnung, oder in unserm Fall die Statuten betreffen, kann sich der Mieter leider sehr lange gegen eine "Ausweisung" wehren. Die Gerichte sind da sehr Mieterfreundlich. Andrerseits ist dies aber auch gut so, kann doch somit ein Missbrauch der Hausordnung vermieden werden. Denn irgendwann findet ein Vermieter immer etwas um einen ihm unsympathischen Mieter rauszubringen, und sei es noch so lapidar. Ob sich die andern Mieter an dessen Verhalten stören, spielt da gar keine Rolle.mips als hat geschrieben:Ein Haus mit einer Verbotsklauserl für DECT und WLAN ist vor allem interessant für Mieter, die genau das suchen. Der Vermieter kann den Verlust von anderen Mietern geltend machen, wenn das Verbot nicht durchsetzbar sei.
Der Vermieter kann das unerwünschte DECT oder WLAN einfach abstellen. Er muss nur die Bezügersicherungen der entsprechenden Wohnung entfernen und schon funken diese Geräte nicht mehr. Von Vorteil ist, wenn die Mieter zur Hauptverteilung keinen Zugang haben. Am Besten ist im Mietvertrag festzuhalten, dass der Vermieter bei Missachtung des Verbotes das Recht hat, diese Massnahme zum Schutz der anderen Bewohner im Hause treffen kann.
"Bezügersicherungen" im abgeschlossenen Keller ist ja wohl nicht sehr praktisch. Ich möchte dort jedenfalls nicht der Abwart sein der mitten in der Nacht und am Wochenende raus muss nur weil der Mieter seiner Steckdose wieder mal ein wenig zu viel Ampere abverlangt hat.
Der Installation von DECT und W-Lan könnte aber vorgegriffen werden indem die Bauherren die Wohnungen entsprechend einrichten würden. Telefon und PC-Anschluss in jedem Zimmer und das Bedürfnis nach DECT und Co wäre um einiges geringer. Solche Idioten wie der unsrige Architekt der einen Telefonanschluss gerade mal im Wohnzimmer plant, fördern die Verseuchung durch die Dauerstrahler. Was für mich aber noch lange kein Grund ist ein DECT zu installieren. Wer telefonieren will, muss das halt im Wohnzimmer machen. Ganz einfach.
Da in einer Überbauung welche speziell für Elektrosensible erstellt wurde mehrheitlich solche wohnen werde, muss man dem fehlbaren Mieter gar nicht künden. Da gilt zusammenstehen und den Fehlbaren mit subtilen Methoden so weit bringen bis er selber kündigtkim hat geschrieben:
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was gibt es für Möglichkeiten, solche Geräte zu verbieten. Es kann doch nicht sein dass ein Mieter ein ganzes Haus bestrahlt, und man ihm nicht einmal künden kann.
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Gruss Hans
Machen Sie das mal als Vermieter!mips Der Vermieter kann das unerwünschte DECT oder WLAN einfach abstellen.
Ich bin Vermieter und weiss wovon ich spreche. Eine Mieterin zahlte nicht mehr. Auf den zahlungsbefehl wurde grundlos Rechtsvorschlag eröffnet. Aus Wut habe ich ihr die Heizung abgedreht. Sie klagte beim Mietgericht und bekam in diesem Punkt Recht. Ich musste eine Busse bezahlen wegen Nötigung.
Es klagten auch einige Mieter über die Beleuchtung auf dem Nachbargrundstück. Der Grundstückbesitzer war uneinsichtig und meinte, meine Mieter könnten die Läden Nachts schliessen wenn das Licht stört. Er gebe nicht Geld aus für Bewegungsmelder. Lies es juristisch abklären und tatsächlich ist gegen Lichtverschmutzung nichts zu machen.
Nach ZGB 684 sind nur Beschwerdeberechtigt
Abs. 2 Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und
Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerecht-
fertigten Einwirkungen durch Rauch oder Russ, lästige Dünste, Lärm
oder Erschütterung.
So lange nicht klipp und klar gesetzlich geregelt ist unter was Elektrosmog geht, kann man versuchen zu klagen mit keinen Aussichten auf Erfolg.
Im Fall von mir mit der Heizung abdrehen hat sich die Sache nicht gelohnt.
Auch dann nicht wenn im Mietvertrag geregelt ist wann die geschuldete Miete überwiesen sein muss.