Krebs-Studie: Mobilfunkkritiker räumt Fehler ein
Krebs-Studie: Mobilfunkkritiker räumt Fehler ein
Der Rechtsstreit um einen nicht existenten, aber angeblich Krebs auslösenden Mobilfunksender in Österreich ist beigelegt. Der Salzburger Mobilfunk- und WLAN-Gegner und Umweltmediziner Dr. Gerd Oberfeld hat zur Kenntnis genommen, dass es an dem von ihm untersuchten Standort im steirischen Hausmanstätten nie eine C-Netz-Sendeanlage gegeben hat. Oberfeld hatte Anfang des Jahres eine Langzeitstudie (1984 bis 1997) veröffentlicht, die in österreichischen Medien mit Schlagzeilen wie "Handymasten verursachen Krebs" rezipiert wurde. In der Studie wurde ein erhöhtes Krebsrisiko bei Anwohnern einer österreichischen C-Netz-Mobilfunkanlage (NMT 450 MHz) festgestellt. Tatsächlich gab es an dem Standort aber gar keine solche Sendeanlage.
Die Mobilkom Austria (als Rechtsnachfolger des damaligen C-Netz-Betreibers Post- und Telegraphenverwaltung) forderte den Studienautor daher auf, seine Studie zurückzuziehen. Als dieser der Aufforderung nicht nachkam, klagte [1] das Unternehmen. Noch vor der für den morgigen Dienstag angesetzten zweiten Verhandlung haben sich die Parteien nun verglichen. "Späte Einsicht: Dr. Gerd Oberfeld zieht Mobilfunk-Studie zurück", freut sich die Mobilkom in einer Mitteilung.
Doch Oberfeld widersprach gegenüber heise online dieser Darstellung: "Ich nehme zur Kenntnis, dass an dem Standort keine C-Netz-Anlage war." Jedoch ziehe er seine Studie nicht zurück, sondern werde sie "an den neuen Kenntnisstand anpassen." Es gelte zu eruieren, was die Krebsfälle tatsächlich verursacht habe. Auf welche Weise er versuchen werde, das aufzuklären, wollte Oberfeld nicht sagen. Durch seinen Rückzieher verhindert er eine wahrscheinliche Verurteilung.
Die Mobilkom verzichtet auf einen Ersatz ihrer Kosten durch den Beklagten. "Uns ging es vor allem darum, dass die österreichische Bevölkerung nicht durch nachweislich unzutreffende Behauptungen in die Irre geführt wird", erklärte Mobilkom-CEO Boris Nemsic. "Wir fordern im Interesse aller eine seriöse wissenschaftliche Diskussion über die Auswirkungen des Mobilfunks. In der Studie von Dr. Oberfeld wurden aber Aussagen auf einer nicht existenten Grundlage getätigt, durch die zahlreiche Menschen in ganz Österreich schwer verunsichert wurden."
Die Mobilkom legte im Gerichtsverfahren mit Ausnahme eines amtlichen Luftbildes (PDF-Datei) keine Beweise vor, die nicht schon im Vorfeld des Prozesses bekannt gewesen wären. Oberfeld stellt die Beweiskraft des Luftbilds in Frage, weil man darauf unmöglich erkennen könne, ob eine C-Netz-Sendenanlage auf dem Hausdach vorhanden sei oder nicht.
Warum er sich trotzdem auf den Prozess eingelassen hatte, erklärt er damit, dass er die Angaben der Mobilkom zunächst nicht geglaubt habe. Über den Sommer habe er jedoch vergeblich versucht, Beweise für die Existenz der Sendeanlage zu finden. Zudem habe sich jener Techniker, der einem Oberfeld-Mitarbeiter gegenüber Angaben über eine Sendeanlage in Hausmannstätten gemacht haben soll, nach Mobilkom-Angaben anders an das Gespräch erinnert. Inzwischen könne er den Standpunkt der Mobilkom aber nachvollziehen, räumt Oberfeld ein. Daher habe er sich mit dem Mobilfunker verglichen. (Daniel AJ Sokolov) / (vbr/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Krebs-St ... ung/118335
Die Mobilkom Austria (als Rechtsnachfolger des damaligen C-Netz-Betreibers Post- und Telegraphenverwaltung) forderte den Studienautor daher auf, seine Studie zurückzuziehen. Als dieser der Aufforderung nicht nachkam, klagte [1] das Unternehmen. Noch vor der für den morgigen Dienstag angesetzten zweiten Verhandlung haben sich die Parteien nun verglichen. "Späte Einsicht: Dr. Gerd Oberfeld zieht Mobilfunk-Studie zurück", freut sich die Mobilkom in einer Mitteilung.
Doch Oberfeld widersprach gegenüber heise online dieser Darstellung: "Ich nehme zur Kenntnis, dass an dem Standort keine C-Netz-Anlage war." Jedoch ziehe er seine Studie nicht zurück, sondern werde sie "an den neuen Kenntnisstand anpassen." Es gelte zu eruieren, was die Krebsfälle tatsächlich verursacht habe. Auf welche Weise er versuchen werde, das aufzuklären, wollte Oberfeld nicht sagen. Durch seinen Rückzieher verhindert er eine wahrscheinliche Verurteilung.
Die Mobilkom verzichtet auf einen Ersatz ihrer Kosten durch den Beklagten. "Uns ging es vor allem darum, dass die österreichische Bevölkerung nicht durch nachweislich unzutreffende Behauptungen in die Irre geführt wird", erklärte Mobilkom-CEO Boris Nemsic. "Wir fordern im Interesse aller eine seriöse wissenschaftliche Diskussion über die Auswirkungen des Mobilfunks. In der Studie von Dr. Oberfeld wurden aber Aussagen auf einer nicht existenten Grundlage getätigt, durch die zahlreiche Menschen in ganz Österreich schwer verunsichert wurden."
Die Mobilkom legte im Gerichtsverfahren mit Ausnahme eines amtlichen Luftbildes (PDF-Datei) keine Beweise vor, die nicht schon im Vorfeld des Prozesses bekannt gewesen wären. Oberfeld stellt die Beweiskraft des Luftbilds in Frage, weil man darauf unmöglich erkennen könne, ob eine C-Netz-Sendenanlage auf dem Hausdach vorhanden sei oder nicht.
Warum er sich trotzdem auf den Prozess eingelassen hatte, erklärt er damit, dass er die Angaben der Mobilkom zunächst nicht geglaubt habe. Über den Sommer habe er jedoch vergeblich versucht, Beweise für die Existenz der Sendeanlage zu finden. Zudem habe sich jener Techniker, der einem Oberfeld-Mitarbeiter gegenüber Angaben über eine Sendeanlage in Hausmannstätten gemacht haben soll, nach Mobilkom-Angaben anders an das Gespräch erinnert. Inzwischen könne er den Standpunkt der Mobilkom aber nachvollziehen, räumt Oberfeld ein. Daher habe er sich mit dem Mobilfunker verglichen. (Daniel AJ Sokolov) / (vbr/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Krebs-St ... ung/118335
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Wie die Geier...
Man erkennt es jeweils an der plötzlich ansteigenden Anzahl Aufrufe im Forum, wenn gewisse Leute etwas "Brisantes" reingesetzt haben und anscheinend andere darüber informiert sind. Sehe gerade, dass im Heise-Forum der Beitrag bei Gigaherz erwähnt wird, man kann sich schon fragen, was solche Leute antreibt. Wie die Geier kommen auch beim iz(g)mf sonst kaum was beitragende Unsympathen aus ihren Löchern wie Zulu oder Underground. Als ich am Kongress Dr. Oberfeld auf den Sender Hausmannstätten angesprochen habe, sagte er (sinngemäss), dass er wohl nicht darauf bestehen werde, da er nicht genügend Beweise habe. Und ich sagte, die Mobilfunker haben ja Erfahrung im Leugnen von Gesundheitsschäden, weil wir nicht genug Beweise haben. Mein Kollege sagt, die Befürworterseite hätte auch entsprechende Möglichkeiten, Beweise verschwinden zu lassen (Studien entsprechend zu "gestalten" bzw. bessere Untersuchungen gar nicht erst durchzuführen).
Elisabeth Buchs
Elisabeth Buchs
Zuletzt geändert von Elisabeth Buchs am 3. November 2008 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.
Ihnen kann geholfen werden:
Die Galapagos-Inseln sind m. E. 100% Elektrosmogfrei.
Re: Ihnen kann geholfen werden:
Das stimmt nicht, auf Galapagos kann man ohne Probleme telefonieren: Abdeckungskarteolliphetti hat geschrieben:Die Galapagos-Inseln sind m. E. 100% Elektrosmogfrei.
Hat nur ein paar Sekunden gedauert um das herauszufinden. Ausserdem darf man nicht einfach auf Galapagos auswandern, dafür muss man üblicherweise Naturführer sein.
Schönen Tag
Lonesome George
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Pressemitteilung des Anwalts von Dr. Oberfeld
03.11.2008 | 17:45 Uhr
Gerichtliches Verfahren beendet
Dr. Oberfeld forscht weiter
Wien (ots) - Am 03.11.2008 wurde im Rechtsstreit zwischen Dr. Gerd Oberfeld und Mobilkom Austria AG ein aus sachlichen Gesprächen resultierender Vergleich abgeschlossen, mit welchem Dr. Gerd Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass auf dem Wählamt Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Österreichische Mobilfunkbetreiber sowie FMK nehmen diesen Vergleich zum Anlass, zu behaupten, dass Dr. Gerd Oberfeld durch diesen Vergleich eingestanden habe, dass die Krebsstudie falsch sei, einer Mythenbildung vorgebaut werde, die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens nicht eingehalten worden seien und damit die Studie zurückgezogen worden sei.
Liest man den Vergleichstext vom 03.11.2008, so stellt man fest, dass all dies nicht dem getroffenen Vergleichsabschluss entspricht.
Richtig ist, dass Dr. Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass am Wählamt Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Dr. Oberfeld ist im Rahmen seiner durchgeführten Recherchen durch einen Zeitzeugen informiert worden, dass im Wählamt Hausmannstätten eine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Diese und weitere Aussagen von Zeitzeugen haben Dr. Oberfeld zu der Studie veranlasst und wurden die wissenschaftlichen Schlüsse gezogen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens konnten die Beweise nicht erhärtet werden, unrichtig ist, dass Dr. Oberfeld den gerichtlichen Vergleich deshalb abgeschlossen hat, da von Mobilkom Austria AG gegenteilige Beweise vorgelegt werden konnten. Mit dem heutigen Vergleich wird auch keinesfalls der wissenschaftliche Schluss in Frage gestellt, dass Mobilfunkstrahlung Krankheitsverursacher sein kann, wie dies in mehrfachen Studien festgestellt wurde.
Dr. Oberfeld sieht kein Problem darin, bisherige Annahmen zu berichtigen, und darauf aufbauend weitere Analysen und wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen.
Dr. Gerd Oberfeld hat immer den Anspruch vertreten, dass das Thema "Mobilfunkstrahlung - mögliche Krankheitsursachen" auf absolut sachlicher Ebene zu führen ist, Dr. Oberfeld begrüßt jedwede Bereitschaft der Mobilfunkbetreiber, daran mitzuwirken.
Als nächsten Schritt beabsichtigt Dr. Gerd Oberfeld eine Prüfung dahingehend, ob auch an anderen Orten von Wählämtern in Österreich Krankheitsfälle aufgetreten sind und bejahendenfalls wird Dr. Gerd Oberfeld seine wissenschaftlichen Untersuchungen sodann auf diese Örtlichkeiten ausdehnen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Aufgrund der in den Presseaussendungen der Mobilfunkbetreiber bzw. des FMK bekundeten Bereitschaft, an einer sachlichen Mobilfunk-Diskussion mitzuwirken, geht Dr. Oberfeld davon aus, dass hier sowohl ein Interesse der Vorgenannten besteht als auch eine entsprechende Mitarbeit stattfinden wird.
Ausgehend vom heute geschlossenen Vergleich bietet sich jedenfalls die Möglichkeit, in aller Transparenz und Offenheit den wissenschaftlichen Untersuchungen Unterstützung zu leisten.
Rückfragehinweis: Dr. Phillip Lettowsky Tel.: 0662/84 84 48 mailto:lawoffice@lettowsky.at
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/73446/129 ... s_salzburg
Elisabeth Buchs
03.11.2008 | 17:45 Uhr
Gerichtliches Verfahren beendet
Dr. Oberfeld forscht weiter
Wien (ots) - Am 03.11.2008 wurde im Rechtsstreit zwischen Dr. Gerd Oberfeld und Mobilkom Austria AG ein aus sachlichen Gesprächen resultierender Vergleich abgeschlossen, mit welchem Dr. Gerd Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass auf dem Wählamt Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Österreichische Mobilfunkbetreiber sowie FMK nehmen diesen Vergleich zum Anlass, zu behaupten, dass Dr. Gerd Oberfeld durch diesen Vergleich eingestanden habe, dass die Krebsstudie falsch sei, einer Mythenbildung vorgebaut werde, die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens nicht eingehalten worden seien und damit die Studie zurückgezogen worden sei.
Liest man den Vergleichstext vom 03.11.2008, so stellt man fest, dass all dies nicht dem getroffenen Vergleichsabschluss entspricht.
Richtig ist, dass Dr. Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass am Wählamt Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Dr. Oberfeld ist im Rahmen seiner durchgeführten Recherchen durch einen Zeitzeugen informiert worden, dass im Wählamt Hausmannstätten eine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Diese und weitere Aussagen von Zeitzeugen haben Dr. Oberfeld zu der Studie veranlasst und wurden die wissenschaftlichen Schlüsse gezogen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens konnten die Beweise nicht erhärtet werden, unrichtig ist, dass Dr. Oberfeld den gerichtlichen Vergleich deshalb abgeschlossen hat, da von Mobilkom Austria AG gegenteilige Beweise vorgelegt werden konnten. Mit dem heutigen Vergleich wird auch keinesfalls der wissenschaftliche Schluss in Frage gestellt, dass Mobilfunkstrahlung Krankheitsverursacher sein kann, wie dies in mehrfachen Studien festgestellt wurde.
Dr. Oberfeld sieht kein Problem darin, bisherige Annahmen zu berichtigen, und darauf aufbauend weitere Analysen und wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen.
Dr. Gerd Oberfeld hat immer den Anspruch vertreten, dass das Thema "Mobilfunkstrahlung - mögliche Krankheitsursachen" auf absolut sachlicher Ebene zu führen ist, Dr. Oberfeld begrüßt jedwede Bereitschaft der Mobilfunkbetreiber, daran mitzuwirken.
Als nächsten Schritt beabsichtigt Dr. Gerd Oberfeld eine Prüfung dahingehend, ob auch an anderen Orten von Wählämtern in Österreich Krankheitsfälle aufgetreten sind und bejahendenfalls wird Dr. Gerd Oberfeld seine wissenschaftlichen Untersuchungen sodann auf diese Örtlichkeiten ausdehnen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Aufgrund der in den Presseaussendungen der Mobilfunkbetreiber bzw. des FMK bekundeten Bereitschaft, an einer sachlichen Mobilfunk-Diskussion mitzuwirken, geht Dr. Oberfeld davon aus, dass hier sowohl ein Interesse der Vorgenannten besteht als auch eine entsprechende Mitarbeit stattfinden wird.
Ausgehend vom heute geschlossenen Vergleich bietet sich jedenfalls die Möglichkeit, in aller Transparenz und Offenheit den wissenschaftlichen Untersuchungen Unterstützung zu leisten.
Rückfragehinweis: Dr. Phillip Lettowsky Tel.: 0662/84 84 48 mailto:lawoffice@lettowsky.at
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/73446/129 ... s_salzburg
Elisabeth Buchs
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.
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Re: Krebs-Studie: Mobilfunkkritiker räumt Fehler ein
Es muss nicht immer Alzheimer sein, wenn sich Zeitzeugen plötzlich nicht mehr erinnern können. Das kann durchaus auch am wunderbaren Schweizerischen oder Liechtensteinischen Bankgeheimnis liegen.d0ne hat geschrieben:
Die Mobilkom legte im Gerichtsverfahren mit Ausnahme eines amtlichen Luftbildes (PDF-Datei) keine Beweise vor, die nicht schon im Vorfeld des Prozesses bekannt gewesen wären. Oberfeld stellt die Beweiskraft des Luftbilds in Frage, weil man darauf unmöglich erkennen könne, ob eine C-Netz-Sendenanlage auf dem Hausdach vorhanden sei oder nicht.
Warum er sich trotzdem auf den Prozess eingelassen hatte, erklärt er damit, dass er die Angaben der Mobilkom zunächst nicht geglaubt habe. Über den Sommer habe er jedoch vergeblich versucht, Beweise für die Existenz der Sendeanlage zu finden. Zudem habe sich jener Techniker, der einem Oberfeld-Mitarbeiter gegenüber Angaben über eine Sendeanlage in Hausmannstätten gemacht haben soll, nach Mobilkom-Angaben anders an das Gespräch erinnert. Inzwischen könne er den Standpunkt der Mobilkom aber nachvollziehen, räumt Oberfeld ein. Daher habe er sich mit dem Mobilfunker verglichen. (Daniel AJ Sokolov) / (vbr/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Krebs-St ... ung/118335
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Fragen bleiben offen
Ich finde bisher kein Wort zur Klärung der Frage, was es denn nun mit dem Foto der Antenne in der pdf (S.17, Abb. 4) der Oberfeld-Studie auf sich hat.
(pdf zu finden z.B. bei http://studien.diagnose-funk.org/studie ... a2f09.html)
Die Betreiberseite habe ausser einem Luftbild keine weiteren über den vorigen Stand hinausgehende Beweismittel vorgelegt.
Wie wäre es - was auch für Dr. Oberfeld gilt - mit einer Befragung des Eigentümers des abgebildeten Hauses?
Wer sich eigene Gedanken machte, wird wenigstens insoweit durch die bisherige Berichterstattung - oder habe ich etwas übersehen? -einstweilen (?) im Dunkeln gelassen.
(pdf zu finden z.B. bei http://studien.diagnose-funk.org/studie ... a2f09.html)
Die Betreiberseite habe ausser einem Luftbild keine weiteren über den vorigen Stand hinausgehende Beweismittel vorgelegt.
Wie wäre es - was auch für Dr. Oberfeld gilt - mit einer Befragung des Eigentümers des abgebildeten Hauses?
Wer sich eigene Gedanken machte, wird wenigstens insoweit durch die bisherige Berichterstattung - oder habe ich etwas übersehen? -einstweilen (?) im Dunkeln gelassen.
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Re: Fragen bleiben offen
Man muss die Sprachregelung der Gerichte schon kennen um hier mitreden zu können.BLUE SKY hat geschrieben:Ich finde bisher kein Wort zur Klärung der Frage, was es denn nun mit dem Foto der Antenne in der pdf (S.17, Abb. 4) der Oberfeld-Studie auf sich hat.
(pdf zu finden z.B. bei http://studien.diagnose-funk.org/studie ... a2f09.html)
Die Betreiberseite habe ausser einem Luftbild keine weiteren über den vorigen Stand hinausgehende Beweismittel vorgelegt.
Wie wäre es - was auch für Dr. Oberfeld gilt - mit einer Befragung des Eigentümers des abgebildeten Hauses?
Wer sich eigene Gedanken machte, wird wenigstens insoweit durch die bisherige Berichterstattung - oder habe ich etwas übersehen? -einstweilen (?) im Dunkeln gelassen.
Tatsache ist:
Hätten die Mobilfunkbetreiber beweisen können, dass es den Sender Husmannstätten tatsächlich nicht gab, wären sie nie und nimmer auf einen für sie derart lausigen Vergleich eingestiegen, sondern hätten Dr. Oberfeld nach Noten fertig gemacht. Nicht nur finanziell mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe, sondern hätten ihn über Jahre in derart komplizierte Prozesse verwickelt, dass er für seine wissenschaftlichen Arbeiten keine Minute Zeit mehr gefunden hätte.
Dr. Obefeld hat sich hier elegant aus der Schlinge gezogen, indem er
anerkannte, dass es lediglich aus der Sicht der Mobilfunkbetreiber den Sender Husmannstätten nicht gab. Er hat damit den Mobilfunkberteibern alle Möglichkeiten, in dieser Sache weiter gegen ihn zu intrigieren, elegant weggenommen.
Hans-U. Jakob
Medienresonanzen
so kommt es dann rüber:
TROTZ BLAMAGE
05.11.2008
Padutsch verteidigt Umweltmediziner
usw.: http://salzburg.orf.at/stories/319804/
TROTZ BLAMAGE
05.11.2008
Padutsch verteidigt Umweltmediziner
usw.: http://salzburg.orf.at/stories/319804/
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Re: Medienresonanzen
Die Blamage liegt längerfristig auf Seite der MobilfunkbetreiberBLUE SKY hat geschrieben:so kommt es dann rüber:
TROTZ BLAMAGE
05.11.2008
Padutsch verteidigt Umweltmediziner
usw.: http://salzburg.orf.at/stories/319804/
Siehe http://www.gigaherz.ch/1404
Wenn sich Zeugen vor Gericht plötzlich nicht mehr erinnern können, kann das viel naheliegendere Gründe als Alzheimer haben. Dieses Phänomen kommt in praktisch allen Umwelt-Gerichtsverhandlungen seit Jahrzehnten immer wieder vor.
Hans-U. Jakob
Zuletzt geändert von Hans-U. Jakob am 8. November 2008 10:59, insgesamt 1-mal geändert.
offene Fragen
Gibt es denn irgendwo einen Bericht über den Verlauf der Auseinandersetzungen vor Gericht?Hans-U. Jakob hat geschrieben:Die Blamage liegt längerfristig auf Seite der MobilfunkbetreiberBLUE SKY hat geschrieben:so kommt es dann rüber:
TROTZ BLAMAGE
05.11.2008
Padutsch verteidigt Umweltmediziner
usw.: http://salzburg.orf.at/stories/319804/
Siehe htttp://www.gigaherz.ch/1404
Wenn sich Zeugen vor Gericht plötzlich nicht mehr erinnern können, kann das viel naheliegendere Gründe als Alzheimer haben. Dieses Phänomen kommt in praktisch allen Umwelt-Gerichtsverhandlungen seit Jahrzehnten immer wieder vor.
Hans-U. Jakob
Wie wurde z.B. das im Studien-pdf auf S. 17, Abb.4, gezeigte Foto der Antennen bewertet?
Kann ja möglich sein, dass es keine C-Netz-Antenne im besagten Zeitraum gab, aber eine Antenne - welcher Art auch immer - von der gezeigten Grössenordnung - so es sie denn gegeben haben sollte - kann schwerlich völlig spurlos aus allen Dokumenten und Gedächtnissen verschwinden.
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Re: offene Fragen
Sicher taucht da sehr bald für die Mobilfunkbetreiber sehr belastendes Material auf. Sonst hätten diese nicht so schnell den Schwanz eingezogen, dem oberfaulen Vergleich zugestimmt und erst noch alle bei ihnen aufgelaufenen Kosten übernommen.BLUE SKY hat geschrieben: Gibt es denn irgendwo einen Bericht über den Verlauf der Auseinandersetzungen vor Gericht?
Wie wurde z.B. das im Studien-pdf auf S. 17, Abb.4, gezeigte Foto der Antennen bewertet?
Kann ja möglich sein, dass es keine C-Netz-Antenne im besagten Zeitraum gab, aber eine Antenne - welcher Art auch immer - von der gezeigten Grössenordnung - so es sie denn gegeben haben sollte - kann schwerlich völlig spurlos aus allen Dokumenten und Gedächtnissen verschwinden.
Ueber aussergerichtlich abgeschlossene Vergleiche werden in der Regel keine weiteren Verhandlungsprotokolle mehr veröffentlicht. Eine Gerichtssache wird so endgültig abgeschlossen und neue Verhandlungen darüber können nicht mehr angehoben werden. Ein gewaltiger Vorteil für die Mobilfunker. Die wissen schon warum sie so plötzlich diesem Vergleich zugestimmt haben.
Hans-U. Jakob
Ich verstehe die ganze Sache nicht. Wenn sich Herr Oberfeld der Sache so sicher war, warum hat er das ganze nicht weiter gezogen? Gigaherz hätte ihn dabei unterstützen können. Der Aufwand hätte sich endlich einmal gelohnt. Es wäre dann amtlich herausgekommen, dass solche Antennen Krebs erzeugen. Gigaherz wäre endlich am Ziel angelangt.
Doch so wie es sich mir hier darstellt, nahmen die Mobilfunkbetreiber auf Herrn Oberfeld Rücksicht, um seinen Ruf nicht zu schädigen. Ich würde sagen, dass hier aus der Sicht der Mobilfunkkritiker eine grosse Chance verpasst wurde, endlich einmal Klarheit zu schaffen und ihre Behauptungen zu untermauern.
Forum Admin: Ihre letzte Falschaussage, die durch die Erfahrung von Mobilfunkgeschädigten widerlegt ist, erscheint in diesem Forum nicht. Den Satz von der Rücksichtnahme der Mobilfunkbetreiber können Sie dem Forum Mobil, dem izmf oder dem FMK anbieten, wenn er nicht schon von dort kommt.
Doch so wie es sich mir hier darstellt, nahmen die Mobilfunkbetreiber auf Herrn Oberfeld Rücksicht, um seinen Ruf nicht zu schädigen. Ich würde sagen, dass hier aus der Sicht der Mobilfunkkritiker eine grosse Chance verpasst wurde, endlich einmal Klarheit zu schaffen und ihre Behauptungen zu untermauern.
Forum Admin: Ihre letzte Falschaussage, die durch die Erfahrung von Mobilfunkgeschädigten widerlegt ist, erscheint in diesem Forum nicht. Den Satz von der Rücksichtnahme der Mobilfunkbetreiber können Sie dem Forum Mobil, dem izmf oder dem FMK anbieten, wenn er nicht schon von dort kommt.
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Ich bin jetzt 25 Jahre dabei und weiss, dass ein solcher Prozess bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Voraus-Kosten von ca Fr. 500'000 verursacht. Falls man dort Recht bekommt, darf man die Prozessgegner dann von Neuem verklagen, um eventuell zu einem Teil von seinem Geld zu kommen. Was wollen Sie dann machen, wenn so ein Schurkenkonzern oder ein Staat einfach nicht bezahlt? Was schlagen Sie da vor?Cannes hat geschrieben:Ich verstehe die ganze Sache nicht. Wenn sich Herr Oberfeld der Sache so sicher war, warum hat er das ganze nicht weiter gezogen? Gigaherz hätte ihn dabei unterstützen können. Der Aufwand hätte sich endlich einmal gelohnt. Es wäre dann amtlich herausgekommen, dass solche Antennen Krebs erzeugen. Gigaherz wäre endlich am Ziel angelangt.
Doch so wie es sich mir hier darstellt, nahmen die Mobilfunkbetreiber auf Herrn Oberfeld Rücksicht, um seinen Ruf nicht zu schädigen. Ich würde sagen, dass hier aus der Sicht der Mobilfunkkritiker eine grosse Chance verpasst wurde, endlich einmal Klarheit zu schaffen und ihre Behauptungen zu untermauern.
Forum Admin: Ihre letzte Falschaussage, die durch die Erfahrung von Mobilfunkgeschädigten widerlegt ist, erscheint in diesem Forum nicht. Den Satz von der Rücksichtnahme der Mobilfunkbetreiber können Sie dem Forum Mobil, dem izmf oder dem FMK anbieten, wenn er nicht schon von dort kommt.
Da ist es doch viel einfacher, einen faulen Vergleich abzuschliessen und die Gegner ins Leere laufen zu lassen.
Hans-U. Jakob
Uebrigens, so reich ist Gigaherz auch wieder nicht, um solche Beträge vorzuschiessen.