Recht auf Vorsorge - statt mehr Sender

Helmut Breunig

Recht auf Vorsorge - statt mehr Sender

Beitrag von Helmut Breunig » 18. April 2009 10:33

Recht auf Vorsorge
Technik menschengemäß
Timmzflj hat geschrieben: So nach und nach wird die Katze auch offen aus dem Sack gelassen.
Spatenpauli ist nicht nur nicht mehr gegen Sender, er ist sogar für mehr Sender. Damit die Handys besser funzen und die Leute am Handy weniger Strahlen abbekommen.

Allgemeine Hintergründe dazu habe ich bereits am 1. Mai 2008 u.a. in diesem Forum dargelegt und insbesondere auf die verdeckte Motivation der Betreiber hingewiesen, Haftungsrisiken zu managen:
viewtopic.php?t=13387&highlight=bioinitiative

Das Recht auf Vorsorge wiegt schwerer bei den Interessen der Nichtnutzer. Eine allgemeine kabelungebundene Telekommunikation von Wohnräumen aus und in Wohnräume hinein war rechtlich nie begründet worden. Ausführungen dazu u.a. unter
Wolfgang Hilleke:
Mobilfunk und der fehlende Grundversorgungsauftrag
http://www.attendorn.de/mobilfunkattend ... gsauftrag/,
http://www.bsrm.de/rechtsgebiete/mobilfunk.html
sowie
Bernd Irmfrid Budzinski:
Schutz ohne Vorsorge durch die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung
– oder schützende Vorsorge durch gemeindliche Bauleitplanung?
– Zugleich eine Anmerkung zu den Mobilfunkurteilen des Verwaltungsgerichtshofs München vom 2. August 2007 –
--> http://www.stadt-fuessen.de/fileadmin/1 ... rsorge.pdf

Konsequenz: Es müssen Zonen geschaffen werden, in denen nicht einmal Indoor-Empfang möglich ist. Den Kern hierfür stellt die Wohnung dar. Das Recht auf freie Wohnungswahl muss für alle gleichberechtigt gewährleistet sein, d.h. die Technik muß danach ausgelegt werden.
Zuletzt geändert von Helmut Breunig am 18. April 2009 15:14, insgesamt 1-mal geändert.

Helmut Breunig

Recht auf Prävention

Beitrag von Helmut Breunig » 18. April 2009 14:42

Written Declaration EMF/CEM > 0,6 V/m
http://www.next-up.org/parlement_europeen.php#1

0047/2009
Schriftliche Erklärung zu den Risiken der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern infolge der Verwendung von Drahtlostechnologien

Das Europäische Parlament, […]
B. 2. fordert die Mitgliedstaaten auf, die in Liechtenstein geltenden Rechtsvorschriften zu übernehmen, in denen der Höchstwert für die Exposition für Mobilfunkübertragungsantennen in sensiblen Bereichen wie Privathäusern, Schulen und Arbeitsplätzen auf 0,6 V/m festgesetzt wird;

Immerhin werden Privathäuser, Schulen und Arbeitsplätze als sensible Bereiche anerkannt. Und genau hier muß ein Recht auf Prävention , das unterhalb geltender - ggf. auch auf den hier geforderten Wert von 0,6 V/m ( ~ 1000µW/m²) bezogen - Grenzwerte besteht.

Dasselbe muß für Einstrahlungen sämtlicher HF-Felder, also nicht nur von MF-Basisstationen, gelten.

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