Im Vorwort von Kompakt.ch 4/ 2024 wird auf die neuen Umstände aufgrund der Bundesgerichtsentscheide bezüglich den Einsprachen von Wil (1C_506/2023) und Sarnen (1C_414/2022) hingewiesen. Entsprechend ist für adaptive Antennen die Anwendung eines Korrekturfaktors nun generell kontroll- und baubewilligungspflichtig und auch für scheinbar unbedeutende Umbauten an Antennenanlagen sind Baugesuche ein Muss.
Nun wurde in den letzten Tagen noch ein drittes Bundesgerichtsurteil publiziert (1C_310/2024), welches darauf hinweist, dass die bisherigen Angaben in den Standortdatenblättern für Anlagen mit adaptiven Antennen unzureichend seien. Es wird angemerkt, dass "wenn bei bestehenden adaptiven Sendeanlagen ein Korrekturfaktor KAA angewendet werde, der Inhaber der Anlage der zuständigen Behörde ein aktualisiertes Standortdatenblatt einzureichen habe, das in einem ordenlichen Baubewilligungsverfahren zu bewilligen sei".
Nun möchten wir Sie motivieren, sich mit Hilfe der erwähnten BG-Entscheide gegen widerrechtlich betriebene bzw. geplante Antennenanlagen zu wehren.
(diagnose-funk.ch)
Adaptive Mobilfunk-Antennen
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Leser
Re: Adaptive Mobilfunk-Antennen
Es handelt sich um diese 5 Bundesgerichtsurteile
Wil, 1C_506/2023, 23. April 2024
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live ... C_506-2023
Hadlikon-Hinwil, 1C_459/2023, 12. August 2024
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live ... w_document
Sarnen, 1C_414/2022, 29. August 2024
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live ... w_document
Winterthur, beim Altersheim, 1C_310/2024, 18. Oktober 2024
http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/i ... w_document
Zürich, Klinikdach, 1C_307/2023, 9. Dezember 2024
http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/i ... w_document
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Aenderungen vom 22. November 2024 der Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV( für Mobilfunk- und WLL-Basissationen, BUWAL 2022 betreffend die rechnerische Prognose
https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/d ... 024_DE.pdf
Wil, 1C_506/2023, 23. April 2024
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live ... C_506-2023
Hadlikon-Hinwil, 1C_459/2023, 12. August 2024
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live ... w_document
Sarnen, 1C_414/2022, 29. August 2024
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live ... w_document
Winterthur, beim Altersheim, 1C_310/2024, 18. Oktober 2024
http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/i ... w_document
Zürich, Klinikdach, 1C_307/2023, 9. Dezember 2024
http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/i ... w_document
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Aenderungen vom 22. November 2024 der Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV( für Mobilfunk- und WLL-Basissationen, BUWAL 2022 betreffend die rechnerische Prognose
https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/d ... 024_DE.pdf
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Leser
Re: Adaptive Mobilfunk-Antennen
Mobilfunk – Realitätsfernes Bundesgericht
Ein neues Bundesgerichtsurteil mit der Nummer 1C_307/2023 zum Korrekturfaktor sorgt für Aufsehen. Die Mobilfunkbetreiber hoffen auf schnellere Verfahren, vergessen dabei aber, dass sie gemäss einem anderen, weiterhin gültigen Bundesgerichtsentscheid zuerst die Strahlung in den nachträglichen Baugesuchen deklarieren müssen. Doch die Betreiber kommen ihrer Pflicht nicht nach und verzichten weiterhin auf diese Deklaration. So ist zu erwarten, dass alle nachträglich eingereichten Baugesuche für den Korrekturfaktor abgewiesen werden. Und aufgrund eines dritten Bundesgerichtsurteils sind zahlreiche Antennen sogar teilweise oder ganz abzuschalten. Der neuste Entscheid hat also vorerst keine Wirkung auf die mehrere Tausend laufenden Verfahren.
Weiter: https://urs-raschle.ch/mobilfunk-realit ... nergetik_2
Ein neues Bundesgerichtsurteil mit der Nummer 1C_307/2023 zum Korrekturfaktor sorgt für Aufsehen. Die Mobilfunkbetreiber hoffen auf schnellere Verfahren, vergessen dabei aber, dass sie gemäss einem anderen, weiterhin gültigen Bundesgerichtsentscheid zuerst die Strahlung in den nachträglichen Baugesuchen deklarieren müssen. Doch die Betreiber kommen ihrer Pflicht nicht nach und verzichten weiterhin auf diese Deklaration. So ist zu erwarten, dass alle nachträglich eingereichten Baugesuche für den Korrekturfaktor abgewiesen werden. Und aufgrund eines dritten Bundesgerichtsurteils sind zahlreiche Antennen sogar teilweise oder ganz abzuschalten. Der neuste Entscheid hat also vorerst keine Wirkung auf die mehrere Tausend laufenden Verfahren.
Weiter: https://urs-raschle.ch/mobilfunk-realit ... nergetik_2