Hallo
Vor kurzem bekam ich ein Rundschreiben von einer Interessensgruppe aus meinem Quartier. In diesem Schreiben wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Orange, den Bau von weiteren Mobilfunkantennen im Quartier plant. Des weiteren wurde in diesem Schreiben aufgerufen, sich einer schriftlichen Einsprache beim zuständigen Bauinspektorat anzuschliessen.
Zu meiner Frage:
Kann ich gegen das Bauvorhaben auch Einsprache erheben, wenn keine Messwerte vorliegen? Oder muss ich zuerst eine unabhängige Messtelle damit beauftragen?
Wenn ja wie mach ich das; wohne in BS.
Die Entfernung vom Ort der geplanten Mobilfunkanlage, zu meinem Haus (Terasse) beträgt nur 200m Luftlinie.
Für eure Antworten danke ich euch schon jetzt
Grüsse
Dani
Einspruch gegen Bauvorhaben einer Mobilfunkantenne
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Hans-U.Jakob
Re: Einspruch gegen Bauvorhaben einer Mobilfunkantenne
Hallo Dani,
Die Berechnung von Feldstärken ist ebenso genau wie das Messen.
Die Einsprachberechtigung richtet sich nach der zu erwartenden Feldstärke. Wenn beim Wohnort des Einsprechers im schlimmsten Fall 0.5V/m oder mehr zu erwarten sind, ist die Berechtigung gegeben. Ein Bundesgerichtsurteil dazu ist vorhanden.
Diese 0.5V/m liegen bei den heutigen Sendeleistungen zwischen 500 und 1500m Entfernung vom Sender. Je nach Leistung.
Mit 200m Abstand sind Sie auf jeden Fall dabei. Falls man das auf Ihrer Gemeindeverwaltung noch nicht weis, bin ich gerne bereit, diesen das beizubringen. Gruss, Hans.U.Jakob
Die Berechnung von Feldstärken ist ebenso genau wie das Messen.
Die Einsprachberechtigung richtet sich nach der zu erwartenden Feldstärke. Wenn beim Wohnort des Einsprechers im schlimmsten Fall 0.5V/m oder mehr zu erwarten sind, ist die Berechtigung gegeben. Ein Bundesgerichtsurteil dazu ist vorhanden.
Diese 0.5V/m liegen bei den heutigen Sendeleistungen zwischen 500 und 1500m Entfernung vom Sender. Je nach Leistung.
Mit 200m Abstand sind Sie auf jeden Fall dabei. Falls man das auf Ihrer Gemeindeverwaltung noch nicht weis, bin ich gerne bereit, diesen das beizubringen. Gruss, Hans.U.Jakob
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Dani
Re: Einspruch gegen Bauvorhaben einer Mobilfunkantenne
Danke für die rasche Auskunft
Jetzt müsste ich nur noch wissen, wo in Basel-Stadt, ich eine unabhängige Institution beauftragen kann, bei mir zu Hause eine Messung durchzuführen. Wie muss ich vorgehen und was kostet das in etwa?
Gruss
Dani
Jetzt müsste ich nur noch wissen, wo in Basel-Stadt, ich eine unabhängige Institution beauftragen kann, bei mir zu Hause eine Messung durchzuführen. Wie muss ich vorgehen und was kostet das in etwa?
Gruss
Dani
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Conrad Scheidegger
Re: Einspruch gegen Bauvorhaben einer Mobilfunkantenne
Hallo Herr Jakob,
Ihre Antwort auf die Frage von Dani verwirrt mich. Ich habe gemeint die Anlagegrenzwerte für OMEN(Orte mit empfindlicher Nutzung) seien 4, 5 bzw. 6 V/m, je nach Frequenz. Bei nicht OMEN sind die Grenzwerte 10 höher. Terassen sind keine OMEN.
Nun sagen Sie, dass Feldstärken ab 0.5 V/m und grösser zu einer Einsprache berechtigen. Ich behaupte mal, dass kaum eine der in Basel installierten Antennen weiter als 500 oder gar 1500 m von einem Wohnort entfernt ist. Das würde doch bedeuten, die Behörden in Basel würden illegale Anlagen bewilligen.
Wenn dem so ist, sollte man das Angebot von Ihnen unbedingt annehmen, der Gemeindeverwaltung, in Basel das Baudepartement Basel-Stadt, dies beizubringen.
Freundliche Grüsse, C. Scheidegger
Ihre Antwort auf die Frage von Dani verwirrt mich. Ich habe gemeint die Anlagegrenzwerte für OMEN(Orte mit empfindlicher Nutzung) seien 4, 5 bzw. 6 V/m, je nach Frequenz. Bei nicht OMEN sind die Grenzwerte 10 höher. Terassen sind keine OMEN.
Nun sagen Sie, dass Feldstärken ab 0.5 V/m und grösser zu einer Einsprache berechtigen. Ich behaupte mal, dass kaum eine der in Basel installierten Antennen weiter als 500 oder gar 1500 m von einem Wohnort entfernt ist. Das würde doch bedeuten, die Behörden in Basel würden illegale Anlagen bewilligen.
Wenn dem so ist, sollte man das Angebot von Ihnen unbedingt annehmen, der Gemeindeverwaltung, in Basel das Baudepartement Basel-Stadt, dies beizubringen.
Freundliche Grüsse, C. Scheidegger
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Conrad Scheidegger
Re: Einspruch gegen Bauvorhaben einer Mobilfunkantenne
Vielleicht sind es die zahlreichen Funkantennen in der Nähe meines Arbeitsplatzes. Immerhin ich bin doch noch drauf gestossen, was das mit der Einspruchsberechtigung auf sich hat, dank gigaherz.
Jetzt frage ich mich nur noch, was ein Einspruch zum Ziel hat. Ist es Arbeitsbeschaffung für die Aemter, verzögert es den Bau einer Anlage, ist es eine Unmutsbezeugung oder ist sie effektiv erfolgsversprechend? Ist nicht totale Abstinenz der Mobiltelefonie die einzige Möglichkeit zur nachhaltigen Verringerung des Elektrosmogs? Wer hat Erfahrung?
Gruss, Conrad Scheidegger
Jetzt frage ich mich nur noch, was ein Einspruch zum Ziel hat. Ist es Arbeitsbeschaffung für die Aemter, verzögert es den Bau einer Anlage, ist es eine Unmutsbezeugung oder ist sie effektiv erfolgsversprechend? Ist nicht totale Abstinenz der Mobiltelefonie die einzige Möglichkeit zur nachhaltigen Verringerung des Elektrosmogs? Wer hat Erfahrung?
Gruss, Conrad Scheidegger
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Hans-U.Jakob
Re: Einspruch gegen Bauvorhaben einer Mobilfunkantenne
Liebe Forumteilnehmer,
Die Sache ist tatsächlich verwirrend. Aber nur auf den ersten Blick.
Einsprache- und Beschwerdeberechtigung einerseits und Anlage-Grenzwerte andererseits sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.
Die Anlage-Grenzwerte von 4 bis 6V/m gelten an Orten mit empfindlicher Nutzung, lediglich in Schul-, Kranken- und Wohnzimmern. Da, wo Anlage-Grenzwerte überschritten sind, darf keine Antenne gebaut oder weiterbetrieben werden.
Neu hat das BUWAL in die Vollzugsbestimmungen vom Juni 02 jetzt auch Arbeitsplätze, die während mindestens 2.5 Tagen pro Woche, während 8 Stunden besetzt sind, dazugenommen. Eigentlich logisch, oder? Und jetzt kommt noch das Verwaltungsgericht Basel-Stadt und erklärt zusätzlich Balkone und Dachterassen ebenfalls zu Orten empfindlicher Nutzung. Das ist nebst Genf der 2.Kanton, der dies in eigener Regie tut. Die Mobilfunker laufen natürlich Sturm gegen diese Urteile und ziehen ans Bundesgericht weiter.
Um zu einer Einsprache berechtigt zu sein, braucht es dagegen gemäss Bundesgericht nur 0.4 bis 0.6V/m. Je nach Frequenzlage (900MHz-1800MHz oder gemischt) Wobei die Senderichtungen überhaupt keine Rolle spielen. Es wird einfach der äusserste Radius eines Kreises gezogen, an welchem diese Werte erreicht sein könnten.
Mit diesen Werten sind Sie laut Bundesgericht mehr betroffen als die übrige Schweizer Bevölkerung und können deshalb eine Einsprache starten und was sehr wichtig ist, beim Grundeigentümer auf dessen Boden die Antenne steht, Entschädigungsforderungen stellen.
Baueinsprachen werden dann, falls der Anlagegrenzwert (4-6V/m) eingehalten ist, abgeschmettert, weil baurechtlich gesehen, die Sache angeblich in Ordnung ist.
Zivilrechtlich können Sie aber mit Entschäddgungsforderungen weiterfahren, wenn sie in diesem Kreis von Mehrbetroffenen wohnen. Beweispflichtig ist allerdings dann der Geschädigte und nicht etwa der Schädiger.
Alles klar?
Wenn nicht, rufen Sie einfach an oder besuchen meinen Vortrag in Zunzgen BL vom 4.Oktober.
Beste Grüsse, Hans-U.Jakob
Die Sache ist tatsächlich verwirrend. Aber nur auf den ersten Blick.
Einsprache- und Beschwerdeberechtigung einerseits und Anlage-Grenzwerte andererseits sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.
Die Anlage-Grenzwerte von 4 bis 6V/m gelten an Orten mit empfindlicher Nutzung, lediglich in Schul-, Kranken- und Wohnzimmern. Da, wo Anlage-Grenzwerte überschritten sind, darf keine Antenne gebaut oder weiterbetrieben werden.
Neu hat das BUWAL in die Vollzugsbestimmungen vom Juni 02 jetzt auch Arbeitsplätze, die während mindestens 2.5 Tagen pro Woche, während 8 Stunden besetzt sind, dazugenommen. Eigentlich logisch, oder? Und jetzt kommt noch das Verwaltungsgericht Basel-Stadt und erklärt zusätzlich Balkone und Dachterassen ebenfalls zu Orten empfindlicher Nutzung. Das ist nebst Genf der 2.Kanton, der dies in eigener Regie tut. Die Mobilfunker laufen natürlich Sturm gegen diese Urteile und ziehen ans Bundesgericht weiter.
Um zu einer Einsprache berechtigt zu sein, braucht es dagegen gemäss Bundesgericht nur 0.4 bis 0.6V/m. Je nach Frequenzlage (900MHz-1800MHz oder gemischt) Wobei die Senderichtungen überhaupt keine Rolle spielen. Es wird einfach der äusserste Radius eines Kreises gezogen, an welchem diese Werte erreicht sein könnten.
Mit diesen Werten sind Sie laut Bundesgericht mehr betroffen als die übrige Schweizer Bevölkerung und können deshalb eine Einsprache starten und was sehr wichtig ist, beim Grundeigentümer auf dessen Boden die Antenne steht, Entschädigungsforderungen stellen.
Baueinsprachen werden dann, falls der Anlagegrenzwert (4-6V/m) eingehalten ist, abgeschmettert, weil baurechtlich gesehen, die Sache angeblich in Ordnung ist.
Zivilrechtlich können Sie aber mit Entschäddgungsforderungen weiterfahren, wenn sie in diesem Kreis von Mehrbetroffenen wohnen. Beweispflichtig ist allerdings dann der Geschädigte und nicht etwa der Schädiger.
Alles klar?
Wenn nicht, rufen Sie einfach an oder besuchen meinen Vortrag in Zunzgen BL vom 4.Oktober.
Beste Grüsse, Hans-U.Jakob