Gebenstorf: «Das Gesetz ist gegen uns»

The Future's Black

Gebenstorf: «Das Gesetz ist gegen uns»

Beitrag von The Future's Black » 10. März 2005 12:15

© Mittelland Zeitung; 09.03.2005

Baden Tabloid

«Das Gesetz ist gegen uns»

Gebenstorf

Der Gemeinderat lehnt das Baugesuch der Swisscom Mobile AG für eine Mobilfunkantennenanlage ab, sieht aber keine Chance sich durchzusetzen.

Hubert Keller

«Das Recht steht nicht auf unserer Seite», sagt Gemeindeammann Roger Haudenschild. Trotzdem wehrt sich der Gemeinderat dagegen, dass in unmittelbarer Nähe der Schule eine Mobilfunkantenne erstellt werden soll.

Der Gemeinderat hat kein Hehl daraus gemacht, dass er gegen die Antennenanlage der Swisscom Mobile AG auf dem Areal der BBZ Baubedarf AG ist. Ihm wurde deshalb auch Voreingenommenheit vorgeworfen. Ein Vorwurf, den Gemeindeammann Roger Haudenschild aber nicht auf sich ruhen lassen kann. Er verweist auf den massiven Widerstand der Bevölkerung, die ihrem Unmut mit 314 Einsprachen Ausdruck gab. Die Ablehnung des Baugesuchs begründet der Gemeinderat deshalb unter anderem damit, dass auch die Haltung der betroffenen Bevölkerung in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen sei, auch wenn das Baugesuch die rechtlichen Vorgaben erfülle. Und deshalb sagt der Gemeinderat weiterhin Nein, obwohl er weiss, dass der Regierungsrat nicht darum herumkommt, gegen ihn zu entscheiden.

Rückblende: Die Swisscom Mo-bile AG reichte das Gesuch für eine Mobilfunkantennenanlage (Erhöhung der Kapazität im GSM-Netz, Ausrüstung mit UMTS) im Dezember 2003 ein. Im Februar 2004 machte der Gemeinderat die Swisscom darauf aufmerksam, dass ein Baugesuch der Orange Communications SA für eine Mobilfunkanlage ausserhalb des Baugebiets im Gebiet Geissli (Bereich Reservoir) hängig sei. Der Gemeinderat favorisierte diesen Standort, weil er den Einwohnerschutz höher bewertete als den Landschaftsschutz, der im Fall «Geissli» zur Diskussion stand. (Dies vorweg: Die kantonalen Stellen sehen das anders, sie lehnten das Baugesuch der Orange Communications SA ausserhalb des Baugebiets ab.)

Keine Sistierung des Baugesuchs

Der Gemeinderat hatte verlangt, dass der Entscheid über das Baugesuch der Swisscom bis zum Entscheid über das Gesuch von Orange sistiert werde. Wäre das Baugesuch ausserhalb des Baugebiets vom Kanton bewilligt worden (was wie erwähnt nicht der Fall ist), hätte die Swisscom diesen Standort ebenfalls nützen sollen. Bei Ablehnung hätten alle Netzbetreiber einen neuen Standort suchen müssen. Die Swisscom Mobile AG hingegen argumentierte, dass die Bewilligung nicht verweigert werden dürfe, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Gemeindeammann Haudenschild geht deshalb davon aus, dass die Swisscom der Aufforderung, auch andere Standorte zu evaluieren, nicht nachgekommen ist.

Am 8. März teilte die Swisscom jedenfalls mit, dass sie eine Sistierung des Baugesuchs nicht akzeptiere. Für den Fall, dass die Publikation des Baugesuchs verweigert werde, drohte die Swisscom mit einer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung. Der Gemeinderat lenkte notgedrungen ein. Das Baugesuch wurde im April letzten Jahres aufgelegt. Es hagelte die erwähnten 314 Einsprachen.

Grenzwerte eingehalten

Mobilfunkanlagen unterliegen der eidg. Verordnung über den Schutz von nichtionisierender Strahlung (NISV). Der Vollzug der NISV obliegt den kantonalen Baudepartementen. Das Gesuch wurde deshalb der Koordinationsstelle des kantonalen Baudepartements zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt. Was nicht anders erwartet wurde: Im Januar 2005 stimmte das Baudepartement dem Baugesuch zu.

Die NISV regelt die Immissions- und Anlagengrenzwerte. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass der Anlagengrenzwert zu 83 Prozent ausgeschöpft wird. Auch wenn die Grenzwerte im internationalen Vergleich als vorbildlich dargestellt würden, bezeichneten Mobilfunkgegner «die Strahlung im Bereich der Grenzwerte als in hohem Masse gesundheitsschädigend», legt der Gemeinderat dar. Dieser wolle, erklärt Roger Haudenschild, solche Standpunkte nicht werten, stelle sich aber auf die Seite der betroffenen und sich zur Wehr setzenden Bevölkerung.

Es sei frustrierend, wie ohnmächtig die Behörde in diesem Fall sei, sagt Roger Haudenschild, der sich keinen Illusionen hingibt. «Der Gemeinderat hat sich gewehrt, wohlwissend, dass das Gesetz nicht auf seiner Seite ist. - Wenn der Betreiber einer Mobilfunkanlage jemanden findet, der eine Antenne auf seinem Areal duldet, ist die Behörde, unabhängig vom öffentlichen Widerstand, machtlos.»