Frau Dr. Cornelia Waldmann-Selsam 21-09-07
Herr S. Bamberg, den 24.07.07
96052 Bamberg
An die
Staatsanwaltschaft Bamberg
Strafantrag
Hiermit stelle ich Strafantrag (§§ 77 bis 77 d StGB) als Betroffener wegen Körperverletzung (§§ 223 ff StGB) durch Hochfrequenzemissionen ausgehend von DECT-Telefon und WLAN aus einer benachbarten Wohnung meiner Wohnanlage, Strasse E., 96052 Bamberg.
gegen: Bundesamt für Strahlenschutz
Begründung:
Seit dem Einzug (Februar 2007) eines neuen Mieters, der ein DECT-Telefon und WLAN installiert hat, leide ich in meiner Wohnung unter extremen Blutdruckschwankungen bis zu 200/150 mmHg und unerträglichem Zischen im Kopf.
Seit einer Fortbildungsmaßnahme in Nürnberg im Jahr 2002, bei welcher ich, ohne es zunächst zu wissen, in einem Unterrichtsraum direkt unter einem neu errichteten Mobilfunksender zu sitzen kam, reagiere ich mit einer Vielzahl von Symptomen (S. Anlage) auf hochfrequente und niederfrequente elektromagnetische Felder. Meine Nachbarn hatten hierauf nach Mitteilung meiner Gesundheitsprobleme Rücksicht genommen und ihren DECT-Telefone entfernt.
Der neue Mieter hat auf meine Bitte und die Bitte des Gesundheitsamtes nicht reagiert. Er steht auf dem Standpunkt, dass es sich um eine zugelassene Technik handelt.
Daher sehe ich die Verantwortung beim Bundesamt für Strahlenschutz. Dieses Amt hat seit Jahren eine Vielzahl von Berichten von Ärzten sowie von Betroffenen über Gesundheitschäden weit unterhalb der geltenden Grenzwerte erhalten und greift nicht ein zum Schutz der Menschen. Dem Bundesamt liegt mein Bericht durch die Veröffentlichung in der Broschüre der Bamberger Ärzteinitiative „Dokumentierte Gesundheitsschäden unter dem Einfluß hochfrequenter elektromagnetischer Felder (Mobilfunkanlagen, DECFT, WLAN, Handy) seit April 2005 vor. Frau G. Ziegelberger vom Bundesamt für Strahlenschutz hat diese Broschüre anlässlich einer Anhörung im Bayerischen Landtag persönlich erhalten.
In der Folge einer früheren Progenie-Kieferoperation sind meine Zähne metall-überkront und im Unterkiefer befinden sich zwei Drahtschlaufen.
Metall im Körper kann eine Empfangsantenne für hochfrequente Felder sein.
Aus diesem Grund macht die ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) in ihren Richtlinien 1998 und die Strahlenschutzkommission im Jahr 2001 u.a. folgende Einschränkung bezüglich des Schutzes durch die geltenden Grenzwerte:
„Die Übereinstimmung mit den vorliegenden Richtlinien schließt Störungen von oder Wirkungen auf medizinische Geräte wie Metallprothesen, Herzschritt-macher, Defibrillatoren und Cochlea-Implantate nicht unbedingt aus. Störungen von Herzschrittmachern können bei Werten auftreten, die unterhalb der empfohlenen Referenzwerte liegen.“
Weitere Einschränkungen innerhalb der Richtlinien hat die Bamberger Ärzteinitiative zusammengestellt (S. Anlage).
Nach schriftlicher Mitteilung des Landesamtes für Umweltschutz Augsburg vom August 2004 gibt es keine Studie über die Auswirkung von DECT-Telefonen auf die dauerexponierten Nutzer. Wieso hat das BfS nach den ersten Meldungen vor Jahren, u.a. auch von Dipl. Ing. Niemann und Frau Stöcker vom Verein für Elektrosensible, nicht sofort derartige Studien veranlasst?
Auf der Fürther Ärztetagung „Mobilfunk und Gesundheit“ am 22.10.05 hatte eine Ärztin ihre eigenen Fall vorgestellt. Ihre behandelnden Kollegen hatten keine medizinische Ursache für die extremen Blutdruckschwankungen und die einem Burn-out-Syndrom ähnelnden Symptome finden können. Die betroffene Ärztin wurde wieder gesund, nachdem ihr Mann das eigene DECT-Telefon entfernt hatte.
Die Grenzwerte schützen mich offensichtlich nicht. Wer schützt mich?
S.
Anlagen:
Schreiben an Deutsche Annington (27.02.07),
an Bundeskanzlerin Dr. Merkel (17.03.07),
Schreiben an Gesundheitsamt (29.03.07, 05.04.07, 02.05.07),
Schreiben von Gesundheitsamt (05.04.07),
Schreiben des Rechtsanwaltes Aumüller an Bundesamt für Strahlenschutz,
Auszug aus ICNIRP-Richtlinien, Umweltmedizinische Kasuistiken zu DECT-Exposition
Strafantrag gegen Bundesamt für Strahlenschutz
-
Elisabeth Buchs
- Beiträge: 1639
- Registriert: 27. Januar 2007 21:48
Finde ich sehr gut, es kann nicht angehen, dass man permanente Bestrahlung mit gepulster Hochfrequenz aus den Wohnungen der Nachbarn im Umkreis von 400 Metern akzeptieren muss!
"Jeder Bürger hat im Informationszeitalter nicht
nur ein Recht auf saubere Luft, sauberen
Boden, sauberes Wasser, saubere Nahrung,
sondern auch ein Recht auf einen von technisch erzeugter
gefährlicher Strahlung freien Lebensraum!
Dauern Schall oder EMF zu lange an, gerät die Kommunikation im Körper durcheinander.
Zwangsbestrahlung gegen den Willen ist gegen das Sittengesetz unseres Kulturkreises.
Insbesondere gilt das „Vorsorgeparadigma“, das es verbietet, Wohnungswände zu durchstrahlen.
Für den Laien ist der Vergleich der physikalischen Faktoren Schall und nichtionisierende
Strahlung aufschlussreich.
Sie wirken in der Regel nicht durch ihre Energie, sondern durch den Informationseintrag in den Organismus. Sie können bis an die Schwelle der
Wahrnehmbarkeit schädigen. Wohnung und Eigentum müssen auch bei solchen schädigenden
Einflüssen unantastbar sein, die wir mit unseren Sinnesorgane nicht unmittelbar empfinden. Nicht
nur Lärm und Gestank können schädigen. Eine aufgezwungene, nicht transparente,
flächendeckende Mikrowellen-Versorgung ist grundgesetzwidrig. Der Tatbestand reicht von
Belästigung bis Körperverletzung. Die Entscheidung über strahlungsfreie Räume oder Gebiete
bzw. darüber, was unter Gemeinwohl zu verstehen ist, müssen die Bürger und ihre Vertretungen in
den Kommunen treffen, nicht die Betreiber von Energie- oder Kommunikationsnetzen oder
Übergeordnete Instanzen. Das ist zutiefst undemokratisch."
(Quelle: Gibt es einen Ausweg aus der EMF-Krise? Dr. Stefan Spaarmann Frankfurt, September 2007 BUND LV Sachsen, AEB, HESE, Kompetenzinitiative, Netzwerk, ödp)
"Jeder Bürger hat im Informationszeitalter nicht
nur ein Recht auf saubere Luft, sauberen
Boden, sauberes Wasser, saubere Nahrung,
sondern auch ein Recht auf einen von technisch erzeugter
gefährlicher Strahlung freien Lebensraum!
Dauern Schall oder EMF zu lange an, gerät die Kommunikation im Körper durcheinander.
Zwangsbestrahlung gegen den Willen ist gegen das Sittengesetz unseres Kulturkreises.
Insbesondere gilt das „Vorsorgeparadigma“, das es verbietet, Wohnungswände zu durchstrahlen.
Für den Laien ist der Vergleich der physikalischen Faktoren Schall und nichtionisierende
Strahlung aufschlussreich.
Sie wirken in der Regel nicht durch ihre Energie, sondern durch den Informationseintrag in den Organismus. Sie können bis an die Schwelle der
Wahrnehmbarkeit schädigen. Wohnung und Eigentum müssen auch bei solchen schädigenden
Einflüssen unantastbar sein, die wir mit unseren Sinnesorgane nicht unmittelbar empfinden. Nicht
nur Lärm und Gestank können schädigen. Eine aufgezwungene, nicht transparente,
flächendeckende Mikrowellen-Versorgung ist grundgesetzwidrig. Der Tatbestand reicht von
Belästigung bis Körperverletzung. Die Entscheidung über strahlungsfreie Räume oder Gebiete
bzw. darüber, was unter Gemeinwohl zu verstehen ist, müssen die Bürger und ihre Vertretungen in
den Kommunen treffen, nicht die Betreiber von Energie- oder Kommunikationsnetzen oder
Übergeordnete Instanzen. Das ist zutiefst undemokratisch."
(Quelle: Gibt es einen Ausweg aus der EMF-Krise? Dr. Stefan Spaarmann Frankfurt, September 2007 BUND LV Sachsen, AEB, HESE, Kompetenzinitiative, Netzwerk, ödp)
„Die magnetische Energie ist die elementare Energie, von der das gesamte Leben des Organismus abhängt.“
Prof. Werner Heisenberg (1901–1976), Physiker, Nobelpreisträger der Physik
Prof. Werner Heisenberg (1901–1976), Physiker, Nobelpreisträger der Physik