Menziken: Anwohner wehren sich gegen Strahlen

Sandy

Menziken: Anwohner wehren sich gegen Strahlen

Beitrag von Sandy » 30. März 2005 08:53

Aargauerzeitung 29.März 2005 (In der Beilage)

Menziken: Der Ausgang im STreit um die geplante Mobilfunkantenne beim Schützenhaus ist noch offen

Mobilfunkantennen werden vom Kanton bewilligt, der Gemeinderat der Standortgemeinde erteilt die Baubewilligung. Die IG Lebensqualität hat gegen den Bau beim Schützenhaus eine Einsprache deponiert, und die Schützen haben ihr Einverständnis als Grundstückbesitzer zurückgezogen.

Die IG kommt dem Menziker Gemeinderat offensichtlich ungelegen. So die Sicht der Initianten. "Wir fühlen uns vom Gemeinderat zu wenig ernst genommen" sagt Vorstandsmitglied Barbara Eichenberger. Die Gruppe wehrt sich mit einer Einsprache gegen die geplante Mobilfunkantenne. Die Mitglieder der IG bezeichnen sich als verantungsbewusste Bürger. Insbesondere der Schutz von Personen mit erhöhter Empfindlichkeit im Quartier ist den Initianten wichtig. Dabei denken sie an Kinder, kranke Menschen und an schwangere Frauen. "Wir wollen die Bevölkerung bewahren vor den Auswirkungen von starker elektromagnetischer Strahlung".

Mit 321 Unterschriften haben die Gegner eine Einsprache eingereicht und irhe Bedenken begründet. Weil es sich ebei der geplanten ANtenne um die UMTS-Technologie handle, sei die Strahlung viel stärker, äussern sich die Einsprecher. In uhren Unterlagen weisen sie darauf hin, dass selbst die Schweizerische Ärztekammer einen sofortigen Stopp des UMTS-Antennenbaus fordere.

Vizeammann Anette Heuberger sagt, dass der Gemeinderat die Einsprecher und ihre Anliegen sehr wohl ernst nehme. Die Behörde lasse sich durch Fachleute beraten. Heuberger äussert, sie verstehe den Unmut der Initanten, weil der Gemeinderat ihnen nicht einfach die gewünschte Antwort habe geben können. Der Spielraum sei eng, der Gemeinderat entscheide letzlich nur über die Baubewilligung, nicht über die Betriebsbewilligung. Die Schützen ihrerseits haben ihre Unterschrift unter dem Vertrag mit der Telefongesellschaft widerrufen. Dieses Problem wird parallel zum Bewilligungsverfahren auf den zuvilrechtlichen Weg gelöst. (psi)