Senkung der Strahlenbelastung im Rheintal möglich, aber...

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VGM Liechtenstein
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Senkung der Strahlenbelastung im Rheintal möglich, aber...

Beitrag von VGM Liechtenstein » 16. Januar 2008 18:25

Bericht Liechtensteiner Vaterland vom Samstag 28. Okt. 2006

Liechtensteins Nachbarn – Sankt Gallen und Vorarlberg - wollen keine Senkung der Strahlenbelastung

VAT - Die Liechtensteiner Regierung hat abgeklärt, ob es möglich ist, die Mobilfunkgrenzwerte für eine Versuchsregion Rheintal zu senken. Die Abklärungen haben ergeben, dass – zumindest auf gesetzlicher Stufe – keine grenzüberschreitende Grenzwertsenkung möglich ist.

Zum Mobilfunk im Gebiet Rheintal stellte der VU-Abgeordnete Heinz Vogt eine kleine Anfrage. Anlässlich der Postulatsbeantwortung zur gesetzlichen Festlegung von Immissionsgrenzwerten betreffend elektromagnetische Strahlung im Juni-Landtag hatte er die Anregung gemacht, ob nicht das Rheintal als Testgebiet für niedrige Grenzwerte dienen könnte. Sein Anliegen wurde im Landtag wohlwollend aufgenommen und es sei somit seiner
Meinung nach Absicht des Landtages gewesen, dieses Anliegen auch entsprechend beantwortet zu haben. Er votierte an die Adresse des damals anwesenden Regierungsrates Martin Meyer, als Ressortinhaber Verkehr, entsprechende Gespräche mit unseren Nachbarländern zu führen und die Überlegung des Liechtensteiner Parlaments in diese Gespräche einfliessen zu lassen. Nun wollte Vogt von der Regierung wissen, ob diese mit den angrenzenden Ländern in dieser Hinsicht bilaterale Gespräche geführt hat und wenn ja, mit wem diese Gespräche geführt wurden. «Gibt es bereits konkrete Ergebnisse oder Erkenntnisse?»

Abklärungen mit Behörden

Die Antwort erfolgte durch Regierungsrat Hugo Quaderer wie folgt: «Im
letzten Juni äusserte der Landtag das Anliegen, es sollte zusammen mit unseren Nachbarn die Möglichkeit zur Schaffung einer Versuchsregion Rheintal mit tieferen Mobilfunkgrenzwerten
ausgelotet werden. In der Folge wurden seitens des Ressorts Verkehr und Kommunikation im Auftrag der Regierung bilaterale Gespräche geführt mit den schweizerischen Bundesämtern für Kommunikation (BAKOM) und Umwelt (BAFU), dem Baudepartement des Kantons St.Gallen, mit dem österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und mit der Vorarlberger Landesregierung. Dabei wurden die ausländischen Behörden um Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gebeten. Mit dem zuständigen Landesrat der Vorarlberger Landesregierung hat zudem ein persönliches Gespräch stattgefunden. Darüber hinaus wurde das Thema anlässlich des Besuchs der
St. Galler Regierung in Liechtenstein thematisiert.

Ergebnisse der Stellungnahmen

Das BAKOM sieht in fernmelderechtlicher Hinsicht keine Möglichkeit, die Grenzwerte für eine Versuchsregion Rheintal zu senken. Eine Senkung der Grenzwerte wäre mit den derzeitigen Konzessionsbestimmungen nicht vereinbar. Somit könnten tiefere Grenzwerte für eine Versuchsregion Rheintal nicht angeordnet werden.

Das BAFU hält eine nationale sowie regionale Senkung des Grenzwertes derzeit nicht für möglich. Die Schweiz habe das Vorsorgeprinzip mit den strengsten Grenzwerten eingeführt, halte an diesen fest und könne eine regionale Grenzwertsenkung bei den Operatoren nicht erwirken.

Das Baudepartement des Kantons St. Gallen führt aus, dass in der Schweiz der Bund für den Erlass der Grenzwerte zuständig sei. Eine regionale Grenzwertsenkung würde eine
Ungleichbehandlung gegenüber anderer Gebiete darstellen. Daraus ergebe sich, dass sich der Kanton St. Gallen aus rechtlichen Gründen nicht an der Schaffung einer Versuchsregion Rheintal mit tieferen Grenzwerten beteiligen könne.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie führte an, dass gemäss dem Telekommunikationsgesetz der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet sein müsse. Die Schutzbestimmung stütze sich auf die Norm der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG ab. Eine Absenkung des Grenzwertes für eine Versuchsregion Rheintal könnte kurzfristig nicht durchgesetzt werden, da es einer gesetzlichen Änderung be-
dürfte. Der Frage nach möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunksendeanlagen werde grösste Aufmerksamkeit geschenkt, jedoch sähen österreichische Experten derzeit keine Gefahr für die Gesundheit.

Die Vorarlberger Landesregierung erklärte, dass die Kompetenzen zur Durchsetzung tieferer Grenzwerte auf Bundesebene angesiedelt seien.

Zusammenfassend können alle angefragten Behörden eine Versuchsregion Rheintal aus rechtlichen Gründen nicht unterstützen. Sie bringen vor, für eine Durchsetzung tieferer Grenzwerte in einer Versuchsregion Rheintal fehlten die rechtlichen Grundlagen.

Hingegen könnte eine freiwillige Senkung der Grenzwerte mit den jeweiligen Operatoren verhandelt werden. Gemäss den vorliegenden Stellungnahmen der schweizerischen Mobilfunkbetreiber sind diese jedoch aus Präjudizgründen nicht bereit, die schweizerischen Vorsorgewerte freiwillig zu reduzieren.

Obige Ausführungen bedeuten gesamthaft, dass eine Grenzwertsenkung verpflichtend nur innerhalb Liechtensteins durchgesetzt werden könnte. Eine grenzüberschreitende Grenzwertsenkung wäre auf gesetzlicher Stufe nicht möglich. Auf freiwilliger Basis könnte zwar theoretisch eine Versuchsregion Rheintal mit tieferen Grenzwerten geschaffen werden,
aber die Chance, dass die Operatoren darauf eingehen, sind gering, zumal die
Mobilfunknetze durch investitionsintensive Basisstationen erweitert werden müssten.

Ende des Berichtes.



Anmerkung des VGM (Verein für gesundheitsverträgichen Mobilfunk)

Liechtenstein ist seit über 200 Jahren ein souveräner Staat.
Liechtenstein kann laut geltendem Recht eigene Feldstärken festlegen.
Liechtenstein kann verlangen, dass die Frequenzkoordination an der Landesgrenze überprüft und - falls erforderlich – den Liechtensteiner Grenzwerten angepasst wird.

Oder – anders gesagt:
In Liechtenstein stehen heute offiziell 30 Mobilfunkantennen. Die rund 70 Schweizer und Österreicher Mobilfunkantennen, welche auf Liechtenstein gerichtet sind und die Liechtensteins Bevölkerung zusätzlich arg belasten, müssen bei der Herabsetzung des in Liechtenstein geltenden Grenzwertes ihre Leistung dem Liechtensteiner Grenzwert anpassen.

Doch die Mobilfunklobby will mit allen Mitteln verhindern, dass Liechtenstein als souveräner Staat ein Präjudiz mit Signalwirkung für andere europäische Staaten schafft. Der Sprecher der Swisscom, Claude George, hat an einer von der FL-Regierung organisierten Veranstaltung am 12. Dez. 2004 öffentlich gedroht, dass sich die Swisscom im Falle einer Senkung der Grenzwerte überlegen werde, sich aus Liechtenstein zurückzuziehen.

Claude George setzte diese Drohung ganz bewusst ein, denn im Jahr 2001 kam es in Liechtenstein wegen des «Telefon-Debakels» zu politischen Spannungen und dadurch gar zu einem Regierungswechsel.

Liechtenstein ist aber hoffentlich stark genug, um solchen Drohungen nicht zu erliegen. Mit der Schaffung des neuen Liechtensteiner Umweltschutzgesetzes und der gesetzlichen Verankerung der maximalen NIS-Strahlenbelastung von 0,06 V/m (Salzburger Grenzwertempfehlung) kann das kleine Land im März 2008 den «Grossen» zeigen, was es heisst, verantwortungsvoll zu handeln. Wenn Liechtensteins Politiker ihre Versprechen wahr machen und die Regierung Artikel 1 und 2 des Umweltschutzgesetzes ernst nehmen, wird Liechtenstein mit der gesetzlichen Einführung von max. 0,06 V/m mit gutem Beispiel voraus gehen.

Liechtensteins politische Parteien, alle Landtagsabgeordneten, alle Regierungsmitglieder und auch S.D. Erbprinz Alois von Liechtenstein, der bei der Gesetzgebung das Sanktionsrecht hat, wurden vom VGM über Jahre mit Informationen versorgt und alle zudem persönlich kontaktiert. Weder die Bevölkerung noch die politisch Verantwortlichen werden in Zukunft also sagen können, sie hätten von der Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung nichts gewusst.

Der VGM ist aufgrund der ersten Lesung des Umweltschutzgesetzes USG im Juni-Landtag 2007 zuversichtlich, dass Liechtensteins Gesetzgeber, also der Landtag mit seinen 25 Landtagsabgeordneten, ein USG schaffen wird, das auch im Bereich «Schutz vor NIS-Strahlung» diesen Namen verdient.

Artikel 1 des USG lautet:
Art. 1 - Zweck

1) Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Bodenfruchtbarkeit, dauerhaft erhalten.
2) Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.

Wir hoffen sehr, dass die Abgeordneten den Artikel 1 ernst nehmen und zeigen, dass es ihnen auch im Kapitel «Schutz vor gsundheitsschädigender NIS-Strahlung» mit dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ernst ist.

VGM – Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk

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