© Berner Zeitung; 30.09.2005; Seite 27
TT-Stadt Thun TT-Region Thun
Thun: Sunrise will am Jägerweg 27 NatelAntenne bauen
Widerstand aus dem Wohnquartier
Sunrise will am Jägerweg 27 eine neue Natelantenne installieren. Bewohner des Länggassquartiers wehren sich heftig. Für ihre Sammeleinsprache sind bis heute 1026 Unterschriften zusammengekommen.
«Wir tun alles, um die Antenne zu verhindern», sagt Maja Bircher und blickt besorgt aus ihrem Wohnzimmerfenster. Knapp 50 Meter entfernt, auf dem Dach des Nachbarhauses am Jägerweg 27, ragt ein Profil in die Höhe. Dort will Sunrise eine neue Natelantenne installieren. «Dabei ist die Natelabdeckung für Thun bereits mehrfach gewährleistet», opponiert Maja Bircher. Sunrise-Mediensprecher Tobias von Mandach lässt das nicht gelten. «Für die neuen UMTS-Dienste muss das Netz verdichtet werden. Und weil Antennen nur dort etwas nützen, wo telefoniert wird, müssen wir sie auch in Wohngebieten aufstellen», sagt von Mandach
1026 Unterschriften
Viele Anwohner folgen dieser Logik nicht. «Mit dem neuen UMTS-Standard bietet Sunrise zusätzliche Dienstleistungen an, die kaum alle Natelbesitzer wollen», sagt zum Beispiel Hansruedi Staub. Entsprechend sind die Reaktionen aus dem Länggassquartier: 20 Einsprachen sind bis gestern bei der Stadt eingegangen, wie Hansueli Maurer vom Thuner Bauinspektorat auf Anfrage bestätigt. Die Einsprachefrist läuft noch bis nächsten Montag.
Für eine Sammeleinsprache haben Antennen-Gegner im Quartier bis heute 1026 Unterschriften gesammelt. Der Zahl ist in Bezug auf andere Antennen-Projekte Signalwirkung zugedacht (vgl. Kasten). «Wir wollen das Thema zum Politikum machen», sagt Hansruedi Staub. Auftrieb erhalten die Antennen-Kritiker durch einen Entscheid der Münsinger Planungsbehörden. Diese hatten kürzlich Sunrise den Bau einer UMTS-Anlage verwehrt.
Fürsprecher Kurt Gaensli wohnt selbst im Länggassquartier. Er betreut die Sammeleinsprecher in juristischen Belangen. Die Einsprache stütze sich auf mehrere Argumente, sagt er. Eines davon: «Mit der Antenne am Jägerweg würde ein Gebäude erhöht, das gemäss heutigem Zonenplan bereits zu hoch ist.» Neben weiteren Einsprachegründen gebe es aber ein Hauptargument: «Wir bezweifeln die Richtigkeit der im Gesuch angegebenen Strahlungsintensitäten», sagt Gaensli. Und weiter: «Sollten die von uns eingeforderten Gutachten dies bestätigen, sehe ich sehr gute Chancen für die Einsprache.»
Einhaltung der Grenzwerte
Die Thuner Behörden können derzeit eine neue Natelantenne nur dann nicht bewilligen, wenn diese die Grenzwerte für die Strahlungsintensität nicht einhält oder gegen geltende Bauvorschriften verstösst. Die im Sunrise-Gesuch angegebenen Strahlungswerte werden zurzeit beim Kanton geprüft. «Der kantonale Bericht ist unsere wichtigste Entscheidgrundlage», sagt Hansueli Maurer. Noch liegt dieser Bericht nicht vor. «Das Baugesuch für die Natelantenne am Jägerweg bewegt sich aber bei der Berechnung der Strahlungsintensität sehr nah an den Grenzwerten», sagt Maurer.
Unter den Einzeleinsprechern aus dem Länggassquartier ist der Thuner Arzt Bernhard Bürki. Er sei bei weitem kein Öko-Fundamentalist, heisst es in seiner Einsprache. Trotzdem will er keine Natelantenne in der Nähe seines Zweifamilienhauses.
Beunruhigter Arzt
Sorgen machen dem Arzt vor allem die unklaren Langzeitwirkungen der Mobilfunkstrahlen (vgl. untenstehenden Artikel). «Niemand kann sagen, ob Gefahr für die Gesundheit droht oder nicht. Studien laufen erst seit wenigen Jahren. Es geht selbstverständlich nicht um akute gesundheitliche Störungen, sondern um mögliche Leiden, die sich erfahrungsgemäss erst nach vielen Jahren manifestieren», schreibt der Arzt. Es sei doch eine der wichtigsten Aufgaben städtischer Behörden, Bürger selbst gegen die blosse Möglichkeit körperlicher Schädigungen zu schützen.
Tatsächlich hat der Gemeinderat 1999 beschlossen, auf gemeindeeigenen Anlagen, zum Beispiel auf Schulen oder Verwaltungsgebäuden, keine Mobilfunkantennen anzubringen. «Es ist schizophren, dass die Stadt die Installation von Natelantennen auf ihren Liegenschaften verbietet, sie mitten in Wohnquartieren aber bewilligen will», meint Hansruedi Staub. In der Tat kann der paradoxe Fall eintreten, dass die Stadt eine Mobilfunkantenne auf einem Schulgebäude zum Schutz der Kinder ablehnt, dieselbe Anlage aber auf einem wenige Meter entfernten privaten Grundstück bewilligen muss.
Moratorien rechtswidrig
Laut Jakob Schneeberger, dem stellvertretenden Chef des städtischen Rechtsdienstes, ist der Fall klar: Ist die Gemeinde selbst Grundstückbesitzerin, kann sie sich ohne Probleme weigern, ihre Parzelle für den Antennenbau zur Verfügung zu stellen. Die Installation einer ordnungsgemäss arbeitenden Antenne auf privatem Grund zu verbieten oder zu verzögern, dafür gebe es hingegen schlicht keine rechtliche Grundlage. «Gemeinden, die Moratorien für Antennen-Bewilligungen auf privatem Grund beschliessen, handeln letztlich rechtswidrig. So lange ein Betreiber die Grenzwerte und das geltende Baurecht einhält, hat er Anrecht auf die Baubewilligung», stellt Jakob Schneeberger klar.
Abseits des Rechtsweges
Bei massivem Widerstand machten aber häufig die privaten Liegenschaftsbesitzer einen Rückzieher, sagt Schneeberger. Darauf hoffen die opponierenden Bewohner des Länggassquartiers. Sie bitten den Grundstückbesitzer (er stand für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung) in einem offenen Brief, sein Mehrfamilienhaus Sunrise nicht als Antennen-Standort zur Verfügung zu stellen. «Handeln Sie solidarisch und treten Sie von Ihrem Vertrag zurück», fordern 1060 Unterschreibende.
Roman Widmer
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© Berner Zeitung; 30.09.2005; Seite 27
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«Falls nötig, gehen wir bis vor Bundesgericht»
Thun: Opposition auch an der SEEstrasse
Diesen Sommer sorgte eine weitere Sunrise-Antenne für Schlagzeilen. Fünf Einsprachen gingen gegen das Projekt an der Seestrasse 31A ein, darunter eine Kollektiveinsprache mit 739 Unterschriften, deren Verfasser zudem ein Antennenmoratorium forderten. Das Bewilligungsverfahren für die Installation der Anlage ist - vorerst - abgeschlossen, wie Hansueli Maurer vom Thuner Bauinspektorat bestätigt «Wir erwarten in Kürze die Baubewilligung», sagt Tobias von Mandach, Mediensprecher von Sunrise.
Ganz so einfach liegt der Fall aber nicht. Gemäss Maurer ist es für derart umstrittene Vorhaben
der Normalfall, dass der Bauentscheid vor der nächsthöheren kantonalen Instanz erneut angefochten werde. Rolf Wiggenhauser, der als Anwohner die Antenne heftig bekämpft, bestätigt Maurers Erwartung: «Wir werden erneut versuchen, den Grundstückbesitzer umzustimmen. Falls nötig, ziehen wir den Entscheid aber weiter. Notfalls bis nach Lausanne vors Bundesgericht.» Der Grundstückbesitzer, er möchte nicht namentlich genannt werden, ist zum Gespräch mit den Anwohnern bereit. Grundsätzlich betrachte er die Sache aber als Angelegenheit zwischen Sunrise und den Einsprechern, betont er. rwa
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© Berner Zeitung; 30.09.2005; Seite 27
TT-Stadt Thun TT-Region Thun
Mobilfunkstrahlen: Schädlich oder Nicht?
Für Kritiker steht Schädlichkeit fest
Ist tatsächlich noch unklar, ob Natelantennen gesundheitliche Schäden verursachen? Mobilfunkkritiker sehen es anders.
Ende 2005 will die ETH Zürich Licht ins Dunkel bringen. Bis dahin soll eine Studie abgeschlossen sein, die klare Aussagen über die gesundheitlichen Folgen von UMTS-Mobilfunksignalen macht. Die meisten Neubauprojekte der Natelnetzbetreiber beinhalten solche UMTS-Antennen, die noch schneller noch grössere Datenmengen übertragen können.
Das Fehlen gesicherter Forschungsresultate macht sich bei der Behandlung von Baugesuchen seitens der Mobilfunkanbieter bemerkbar: Gemeinden blockieren Bauentscheide für Antennen zum Teil mit Hinweis auf die noch nicht vorliegenden Erkenntnisse der ETH-Studie.
Besorgnis erregende Studien
Doch herrscht tatsächlich Unklarheit? Im «K-tipp» vom 21. September melden sich Stimmen, die das anders sehen. «In Zusammenschau aller verfügbaren Informationen steht für mich schon jetzt zweifelsfrei fest, dass gewisse im Alltag regelmässig auftretende Mobilfunkexpositionen zu verschiedensten gesundheitlichen Störungen und Schäden führen können», sagte der Umweltmediziner Gerd Oberfeld dem Magazin für Konsumentenschutz.
«In der Tat gibt es eine ganze Reihe von Studien zur Mobilfunkbelastung - sowohl für den neuen UMTS- als auch für den konventionellen GSM-Standard -, deren Resultate zu denken geben», schreibt das Magazin. Die angeführten Untersuchungen zeigen eine breite Palette von Effekten: Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme sind nur einige davon. Einzelne Studien stellten gar ein erhöhtes Herzinfarkt- und Krebsrisiko fest. Und all dies, laut «K-Tipp», «auch bei Strahlungsstärken, die unterhalb der Schweizer Grenzwerte liegen.» rwa
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© 24 heures Région La Côte; 30.09.2005; page 23
La Côte
MIES La téléphonie mobile suscite une volée de réactions de la population.
Plus de 80 oppositions à l'antenne
» Une semaine avant la fin de la mise à l'enquête, les dossiers des habitants s'empilent déjà au greffe communal.
L'atmosphère de la séance d'information organisée dans le cadre de la mise à l'enquête d'une antenne Sunrise le 14 septembre augurait déjà de l'ampleur des oppositions qui seraient déposées au greffe communal. Mercredi, elles dépassaient le chiffre de 80. La demande d'autorisation suivra probablement le même chemin que celle d'Orange, en suspens au Tribunal administratif.
La séance du Conseil communal, mardi soir, a aussi été l'occasion d'exposer des contrariétés, puisque l'arrêté d'imposition a été retiré de l'ordre du jour à l'instar de Commugny et de Bogis-Bossey le même soir. « Nous avons reçu une simulation de l'augmentation de la facture sociale la semaine passée. Cela présage d'une augmentation d'impôts. Nous aimerions qu'un fonctionnaire vienne expliquer à l'assemblée cette hausse de 60 % au lieu de laisser les Municipalités se débrouiller », a réagi Patrice Engelberts.
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© St. Galler Tagblatt; 30.09.2005
Gottesdienste
Toggenburger
Leserbrief
Moratorium für UMTS-Antennen
Offener Brief der Interessengemeinschaft Mobilfunk-Antenne-Stop Wattwil (IG-MFASW) an den Gemeinderat Wattwil zm Thema Mobilfunkantenne Chapf.
Mit Wirkung vom 21. September 2005 wurde eine nicht alltägliche Bauanzeige ausgeschrieben. Es handelt sich wieder um eine Erweiterung der Antennenanlage auf dem Chapf. Diesmal jedoch hat es nichts mit dem Mobilfunk zu tun, sondern es handelt sich um die Ablösung des analogen Fernsehfunks durch das digitale DVB-T (Digital Video Broadcasting - terrestrial = Erdantennen). DVB-S = Satelliten, ist der Gegenpart der gleichen Technologie, wobei dort das Signal nicht von Erdantennen sondern vom Satelliten ausgesendet wird. Es ist davon auszugehen, dass per Ende 2009 die Technologie flächendeckend eingeführt ist. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Fernsehsignale über eine Set-Top-Box empfangen werden. Es ist nicht zu erwarten, dass Empfängerantennen ausgewechselt werden müssen, somit ist die Technologie sehr günstig in der Anschaffung.
Wattwil und Umgebung ist seit kurzer Zeit mit einem neuen Fernsehnetz bestens erschlossen. Damit ist auch ein vorteilhafter Internetanschluss über das Thurweb der Energie Wattwil AG (ehemals Dorfkorporation) möglich. Diese Errungenschaften möchten wir nicht mehr missen.
Vom neuen DVB-T profitieren aber nun auch diejenigen Haushalte, die keinen Kabelanschluss haben. Weniger Bildausfälle, kein Bildrauschen, mehr Sender bei gleicher Sendeleistung und auch Möglichkeiten für lokale TV-Angebote sind die hauptsächlichen Merkmale des neuen Angebotes.
Weniger Elektrosmog
Was die 1200 Mitunterzeichner der MFASW-Initiative aber besonders freuen wird, ist die Elektrosmog-Bilanz. Diese fällt zugunsten der neuen Technologie sehr positiv aus, denn nach der Stilllegung der analogen TV-Funksender ist die Feldstärke markant niedriger. Positive Erfahrungen wurden bereits mit flächendeckenden Pilotversuchen im Engadin und im Tessin gemacht, sodass wir uns auf eine problemlose Einführung freuen können. Von neuen Technologien erwartet man mehr Leistung mit weniger Belastung, hier gibt es auch Parallelen zum öffentlichen und privaten Transport, zu Heizungssystem etc. Die Swisscom-Tochter, Swisscom Broadcasting, zeigt hier Flagge, nicht alleine ist eigener Nutzen als Motivation erkennbar sondern auch der Wille, einen Solidaritätsbeitrag an die Landesversorgung von Information aus erster Hand in bester Qualität in allen vier Landessprachen zu ermöglichen.
Die MFASW freut sich nochmals, denn das technisch unzulängliche, kaum taugliche Handy-TV (UMTS) wird damit schlicht zum Wegwerfartikel. In den Fachmedien wurde verschiedentlich auf die Unzulänglichkeiten dieser Technik hingewiesen.
Andernorts nicht bewilligt
Immer noch ist aber diese unheilvolle UMTS-Wolke am Himmel, denn die Gemeinde Wattwil hat ein hängiges UMTS-Baugesuch der Swisscom-Mobile in ihrem schweren Rucksack und wir wissen nicht, ob dieses auf dem Chapf noch ausgepackt wird. Die UMTS-Erweiterung auf dem Chapf würde eine Erhöhung der Strahlungsleistung von 6.9 kW auf 15.1 kW bedeuten. Die Kerngebiete von Wattwil werden Belastungen ausgesetzt, die im bedenklichen aber leider im gesetzlich tolerierten Bereich liegen. Gesundheitliche Bedenken werden nicht wegdiskutiert werden können, vor allem nicht so lange die fällige ETH-Studie zum Thema EMF und Mobilfunk noch nicht vorliegt.
Erinnern wir uns auch an die Nachbargemeinden Bütschwil und Ennetbühl (Krummenau-Nesslau). In diesen, wie zahlreichen anderen Gemeinden wurden die Baugesuche noch nicht erteilt. Der Gemeindepräsident Karl Brändle wehrte sich zu Recht gegen das Bütschwiler UMTS-Vorhaben der TDC Switzerland auf dem Bütschwiler Chapf. Allerdings wurde die UMTS-Antenne bereits früher auf dem Gebiet Laufe» bewilligt. In Wattwil wird es hoffentlich nicht so weit kommen.
Zeit für ein Moratorium
Leider gibt es zahlreiche offene Fragen, die nun endlich geklärt werden müssen. Bis die unzähligen wissenschaftlichen Erkenntnisse und laufenden Studien betreffend der schädlichen Auswirkungen der Mobilfunk-Technologie (UMTS) offiziell anerkannt werden, schlägt die MFASW der Gemeinde Wattwil ein Time-out für diese und weitere Bewilligungen für Mobilfunk vor.
Ein Moratorium für die Stilllegung des aktuellen wie auch von künftigen Mobilfunk-Bauvorhaben ist nicht mehr zu umgehen. Es ist eine sehr geeignete und wirksame Massnahme, bis die Forschungsergebnisse der ETH vorliegen. Wir erwarten daher zwingend die Bekanntgabe, welcher Gemeinderat uns als Kontaktperson zur Verfügung steht und damit den Vorsitz der zu bildenden Arbeitsgruppe hält. Ziel wäre es, innerhalb von zwei Monaten das Moratorium formuliert und im Gemeindewesen festgehalten zu haben.
Dadurch werden uns allen laufende und drohende künftige Kosten erspart, weil keinerlei Aktivitäten in der Gemeinde und assoziierten Stellen mehr anfallen sollen. Wir wollen auch wissen, was wir insgesamt für die Agenda Mobilfunk berappen mussten aus unseren Steuergeldern - von Seiten der MFASW sind es jetzt schon mehrere tausend Franken.
Ungeklärte Unbedenklichkeit
Eine Antwort des Gemeinderates Wattwil zum zugesandten Dokumentationsmaterial steht immer noch aus. Anhand geschilderter Schadensbilder an Waldpartien und Voraussagen von EMF-Experten ist ein weiterer Ausbau aus Sicht dieser Darlegung ohnehin höchst fragwürdig. Nicht geklärt ist auch die Unbedenklichkeit von alpwirtschaftlichen Betrieben rund um das Chapf-Gebiet, der Verträglichkeit mit dem kürzlich durch das 72-Stunden-Projekt mitrenovierten Naturschutzgebietes, dem Touristik-Image der Gemeinde usw.
Die Fertigstellung des UMTS-Projektes ist aus topografischen Gründen (denn es braucht weitere Standorte) wie auch aus politischen Gründen in Wattwil kaum möglich. Diese Erkenntnisse sind Gemeindepräsident Markus Haag sowie zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderates, die an der Infoveranstaltung vom 8. Dezember 2004 präsent waren, hoffentlich noch in bester Erinnerung.
Wir erwarten für die Bevölkerung eine rasche, gesundheitsverträgliche, innovative Lösung.
Daniela Vetsch Böhi
IG-MFASW
Hofstattstrasse 14
9630 Wattwil
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© Grenchner Tagblatt / MLZ; 30.09.2005
Büren Zeitung
Gemeinderat wehrt sich gegen die Antenne
Pieterlen Das Ortsbild werde beeinträchtigt
Der Gemeinderat von Pieterlen hat beschlossen, gegen den Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalters von Büren für den Neubau einer Mobilfunkanlage im Dorfzentrum Beschwerde zu führen.
Der Gemeinderat erachte ein intaktes Ortsbild als wichtigen Bestandteil einer attraktiven Gemeinde, schreibt dieser in einer Medienmitteilung. Das Ortsbild wird aber durch den Neubau einer Mobilfunkanlage mit einer sechs Meter hohen Antenne in einer Art und Weise gestört, die nicht akzeptiert werden könne.
Die im Gesamtbauentscheid erwähnten Amtsberichte seien zudem unvollständig und widersprechen teilweise der Meinung der Behörden und der Bevölkerung von Pieterlen. Der Gemeinderat ist weiter der Meinung, dass vor einem endgültigen Entscheid über die Bewilligung der neuen Antennenanlage im Dorfzentrum die Ergebnisse der laufenden ETH-Studie über die möglichen gesundheitlichen Folgen der Strahlenbelastung von solchen Einrichtungen abgewartet werden müssten.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass Pieterlen mit den bestehenden Antennen im Westen und im Osten der Gemeinde signalmässig gut erschlossen ist, und dass zusätzliche Antennen nicht nötig sind. (mgt)
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© Berner Rundschau / MLZ; 28.09.2005
.Emme Zeitung
REGION EMME
Burgdorf Wieder neun Einsprachen
Der Streit um die Antenne auf der Landi füllt mittlerweile mehrere Ordner. Nachdem die Swisscom mit ihrem Anliegen, an der Sägegasse 1 eine Installation einzurichten, aus Ortsbildschutz-Gründen zuerst bei der Stadt und danach auch vor Verwaltungsgericht abgeblitzt war, erwächst dem neuen Gesuch auch wieder Opposition. Neun Einsprachen vermeldet das Bauamt, davon eine Sammel- und acht Einzeleinsprachen. Ungenügende Profilierung und Gesundheitsgefahren nennen die Opponenten als Gründe. Das Thema Ortsbildschutz kann kaum mehr als Argument dienen, da die Swisscom die Anlage aufteilt und zum Teil an die Wand montiert. Nach geltender Rechtsprechung des Bundesgerichts werden die Einsprecher kaum Chancen haben mit gesundheitlichen Argumenten, wenn die Antenne die Grenzwerte nicht überschreitet. (bw)
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© St. Galler Tagblatt; 29.09.2005; Seite 19
Kanton TG
01-Hauptblatt
Ein Wald aus 173 Antennen
Zurzeit stehen im Thurgau 173 Mobilfunkantennen. Und ein Moratorium für weitere sei rechtlich nicht möglich, beantwortet der Regierungsrat eine Anfrage von SP-Kantonsrat Daniel Badraun.
Mit Hochdruck werde auch im Thurgau der Ausbau der Mobilfunknetze auf zusätzliche GSM-Frequenzen und das UMTS-System vorangetrieben, schrieb Daniel Badraun (SP, Diessenhofen) in seiner Anfrage. Mit Blick auf die negative Wirkung der Strahlung und die Tatsache, dass sich viele Menschen gegen die Antennen wehrten, verlangte Badraun vom Regierungsrat Zahlenmaterial zu den Mobilfunkantennen. Ebenso wollte er wissen, ob ein Moratorium rechtlich möglich sei.
Fast überall Einsprachen
Ist es nicht, wie der Regierungsrat in seiner Antwort erläutert: «Erfüllt ein Gesuch für die Erstellung oder Umrüstung einer Mobilfunkantenne sämtliche öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, besteht ein Rechtsanspruch auf Bewilligungserteilung.»
Bisher sind auf Thurgauer Kantonsgebiet 173 Anlagen in Betrieb genommen worden (144 GMS-Antennen, 29 GSM/UMTS). Dazu käme eine Reihe von Anlagen, die bereits als «bewilligungsfähig beurteilt», aber aufgrund von hängigen Einsprachen noch nicht realisiert worden seien. Zudem sind laut Regierungsrat vier Gesuche für Neuanlagen (GSM/UMTS) und zwei für die Aufrüstung bestehender GSM-Anlagen hängig. Über die Zahl der Einsprachen habe der Kanton keinen Überblick, weil sie in der Regel im Baubewilligungsverfahren auf Stufe Gemeinde eingereicht würden. Man gehe aber davon aus, «dass in nahezu allen Fällen auch Einsprachen zu behandeln sind».
Genügend Schutz
Zwar sei heute unbestritten, dass die Strahlung von Mobilfunkantennen neben der rein thermischen Wirkung weitere biologische Reaktionen nach sich ziehe, schreibt der Regierungsrat weiter. Gleichzeitig gebe es aber keine wissenschaftlich haltbaren Schlüsse darüber, ob diese Wirkungen auch schädlich seien. Man könne aber davon ausgehen, dass der Sicherheitsfaktor 5000, den die Schweiz gegenüber dem internationalen (thermischen) Grenzwert eingebaut habe, auch genügend Schutz gegenüber anderen möglichen schädlichen Wirkungen biete. (ck)
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