© Berner Rundschau / MLZ; 24.01.2006
.Region BE Zeitung
Kanton hebt Mobilfunk-Moratorium auf
Baubewilligungen Burgdorf und Langenthal beraten
Der Kanton hat sein im vergangenen November erlassenes Moratorium für Mobilfunk-Antennen aufgehoben. Nun können die Gemeinden die entsprechenden Baugesuche wieder bewilligen. Ob und wie sie das tun, steht allerdings noch nicht fest. In Burgdorf stand das Thema gestern auf der Traktandenliste des Gemeinderates - das Ergebnis der Beratung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. In Langenthal wird sich der Gemeinderat zu einem noch nicht fixierten Zeitpunkt damit befassen.
Das kantonale Moratorium ging auf einen Entscheid des Bundesgerichtes vom März 2005 zurück, wonach für die Immissionsberechnungen nicht die betriebliche Leistung einer Antenne massgebend sei, sondern deren Maximalleistung. Weil ein entsprechendes Überwachungs- und Kontrollkonzept fehlte, wurden in der Folge die Bewilligungsverfahren im Kanton Bern sistiert. Nun liegt das Konzept vor: Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat die entsprechenden Richtlinien am 16. Januar veröffentlicht. Gestützt darauf können Mobilfunk-Antennen wieder bewilligt werden, gab gestern der Kanton bekannt.
«70 bis 100 Baugesuche betroffen»
Langenthal hatte sein im Februar 2005 erlassenes Bewilligungsmoratorium darauf gestützt, dass die Ergebnisse der so genannten «ETH-Studie» abgewartet werden müssten, welche die Auswirkungen der UMTS-Strahlung auf das subjektive Wohlbefinden prüft. Diese Ergebnisse - ursprünglich auf Ende letzten Jahres angekündigt - sind noch nicht publiziert. «Wir werden unseren Moratoriums-Beschluss aufgrund der ETH-Studie - falls deren Ergebnisse vorliegen - und des neuen kantonalen Erlasses überdenken», erklärt Langenthals Stadtpräsident Hans-Jürg Käser auf Anfrage. Persönlich habe er den Eindruck, dass der Kanton eine gute Entscheidgrundlage geschaffen habe.
«Wir werden aufgrund der neuen Lage das Problem im Gemeinderat behandeln», erklärt auch der Burgdorfer Gemeinderat Markus Grimm (FDP/Baudirektion1) auf Anfrage. Burgdorf hat die Behandlung der Baugesuche zwar erst im vergangenen November auf der Grundlage des kantonalen Moratoriums gestoppt. Aber auch der Burgdorfer Gemeinderat ist an den Ergebnissen der ETH-Studie interessiert. Ob Burgdorf das Moratorium auf einer anderen Grundlage aufrechterhalten werde, sei noch offen, liess Grimm durchblicken.
Vom kantonalen Moratorium waren 70 bis 100 Baugesuche betroffen, schätzt Peter Matti vom beco (Berner Wirtschaft). Mobilfunkbetreiber, deren Anlagen die geltenden Grenzwerte und andere gesetzliche Bestimmungen einhalten, haben ein Recht auf eine Baubewilligung, hält Matti fest. «Weder der Kanton noch die Gemeinden können etwas an der vom Bund 1999 erlassenen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen verändern.» Daran wird auch die so genannte «ETH-Studie» nichts ändern. Bereits im vergangenen Mai hat das durchführende Studienkonsortium die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Studie für sich allein nicht genügen wird, um neue Grenzwerte festzulegen. (gé)
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© Solothurner Zeitung / MLZ; 25.01.2006
LeBuWa Zeitung
Kein «Fall zu Fall» bei Grenzwerten
Biberist Die Baubewilligung für die Mobilfunkantenne am Schlössliweg ist rechtskräftig
Die Swisscom kann die 25 Meter hohe Kommunikationsanlage am Schlössliweg bauen. Die Beschwerdeführer haben die Baubewilligung nicht vor Verwaltungsgericht angefochten.
Marco zwahlen
Die Baupublikation sei ungenügend gewesen, die Grenzwerte «bei einer vernünftigen Interessenabwägung» zu hoch: Unter anderem diese Argumente führten 157 Anwohner gegen die Mobilfunkanlage am Schlössliweg ins Feld. Das Bau- und Justizdepartement (BJD) jedoch hat die Beschwerde der Familie Oswald vom Schlössliweg 2 gegen die Bewilligung durch die Biberister Baukommission abgelehnt.
Die Verfügung hält fest, dass sich der zur Einsprache legitimierende Radius um die Anlage mit gut 750 Meter auch auf Gemeindegebiet von Zuchwil und Solothurn erstreckt. Aber: Für die Auschreibung eines Baugesuchs gelte das Territorialprinzip. Und: «Es ist potenziell von einem Bauvorhaben betroffenen Anwohnern in Nachbargemeinden zuzumuten, auch die Baupublikationen der Nachbargemeinden zu konsultieren.»
Kanton bestätigt Auflagen
«Die einzuhaltenden Grenzwerte sind in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung abschliessend geregelt», verweist das BJD auf einen Bundesgerichtsentscheid. Sprich: Aufgrund der Rechtssicherheit dürfen keine strengeren Strahlungsbeschränkungen verlangt werden. Dies gilt auch, wenn etwa Anwohner gesundheitlich vorbelastet sind. Das Bundesgericht argumentiert mit dem Anlagegrenzwert, der zehnmal strenger ist als der Wärmegrenzwert der Weltgesundheitsorganisation. Er gilt für Orte, an denen sich regelmässig während längerer Zeit Personen aufhalten. Dieser vom Bund angeordnete zusätzliche Schutz halte «das Risiko schädlicher Wirkungen, die zum Teil erst vermutet werden, aber noch nicht absehbar sind, möglichst gering», so das Bundesgericht.
Gemäss dem überprüften Anlage-Standortdatenblatt werden die Grenzwerte überall eingehalten, wenn auch an zwei Orten knapp. Diesbezüglich macht das BJD Auflagen. Nach Inbetriebnahme muss die Swisscom - wie von der Vorinstanz angeordnet - Abnahmemessungen vornehmen lassen. Die Resultate sind dem Amt für Umwelt (AfU) unaufgefordert mitzuteilen. Je nachdem muss die Sendeleistung angepasst werden. Da das AfU selbst stichprobenweise Kontrollen durchführe, erübrige es sich, die Swisscom zu periodisch wiederholenden Kontrollmessungen zu verpflichten.
Kaum Spielraum
Ob der Standort technisch geeignet ist oder die Anlage einem Bedarf entspreche, darf laut BJD weder von der Baubehörde noch von der Beschwerdeinstanz geprüft werden. Erfülle ein Vorhaben das Bau- und Planungsrecht sowie die Umweltschutzgesetzgebung, bestünde Anspruch auf die Baubewilligung. «Für eine weitergehende Interssenabwägung besteht kein Spielraum.» Gegen den Standort spreche auch nicht der Ortsbildschutz. Das unter Schutz stehende Ziegler-Schlössli werde nicht wesentlich beeinträchtigt. «Ebenso wenig die Sicht ab den Liegenschaften am Schlössliweg auf den Jura». Eine allfällige Liegenschaftsentwertung ist zudem Inhalt einer zivilrechtlichen Klage. Mehr als ein farblich unauffälliger Mast und Antennen könne nicht auferlegt werden. Form und Dimension der Anlage ergebe sich aus ihrem Zweck. «Entsprechend gering ist der gestalterische Spielraum», so das BJD
Die Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten und Parteientschädigung von insgesamt 1200 Franken auferlegt.
Kritik am Bund
Am 16. Januar ist beim Verwaltungsgericht die Rekursfrist abgelaufen. Ohne Eingabe. Laut Beschwerdeführer Markus Oswald «bestehe aufgrund der aktuellen Rechtslage- und -sprechung nicht genügend Aussicht auf Erfolg». Er nimmt aber kein Blatt vor den Mund: «Der Bund hat die UMTS-Lizenzen teuer an die Anbieter verkauft, ohne die gesundheitliche Unbedenklichkeit in ausreichendem Masse geprüft und sichergestellt zu haben.» Dazu wäre seines Erachtens eine Studie geeignet, deren Dauer deutlich über die Latenzzeit von Krebserkrankungen hinaus gehe. Und: Der Bund habe auf Kosten der Anwohnerinnen und Anwohner einer solchen Anlage Grenzwerte festgelegt, «die eine echte Güterabwägung von Fall zu Fall nicht zulassen. Könnte hier ein wirtschafliches Interesse des Swisscom-Hauptaktionärs dahinstecken?»
UPdate
Im Dezember 2004 stellte die Swisscom bei der Biberister Baukommission ein Gesuch für eine 25 Meter hohe Mobilfunkanlage in der Gewerbezone am Schlössliweg 2. Innert Auflagefrist gingen 157 Einsprachen gegen die Anlage mit GSM- und UMTS-Technologie ein. Alle wurden von der örtlichen Baubehörde letzten Mai abgelehnt. Mit Unterstützung weiterer Einsprecher führte die Familie Oswald beim Bau- und Justizdepartement (BJD) Beschwerde. Dieses führte im November einen Augenschein mit Parteiverhandlung durch (wir berichteten). (mz)
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© Mittelland Zeitung; 25.01.2006
Aarau Tabloid Wynental Suhrental
Sunrise geht gegen Gemeinderat vor
menziken Der Mobilfunkanbieter will die Behörde zwingen, das Gesuch für eine UMTS-Antenne zu bewilligen.
Im Herbst 2004 reichte Sunrise ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne beim Menziker Schützenhaus Murweid ein. Die IG Lebensqualität deponierte eine Sammeleinsprache mit über 300 Unterschriften, die Einspracheverhandlung fand im November 2005 statt. Die Baubewilligung durch den Gemeinderat steht bis heute aus. Jetzt will Sunrise die Bewilligung mittels Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Regierungsrat durchsetzen (AZ von gestern).
fünfjähriges moratorium beantragt . . .
Hintergrund der Massnahme ist ein Beschluss der Gemeindeversammlung vom 16. November: Der Souverän hat den Gemeinderat verpflichtet, an der kommenden Sommer-Gmeind ein fünfjähriges Moratorium «für alle laufenden und künftigen Baubewilligungsverfahren für Sendeanlagen aller Art» zu traktandieren. Der Gemeinderat ging in der Folge davon aus, dass das Sunrise-Gesuch bis zu einem allfälligen Entscheid im Juni sistiert wird.
Das sieht Sunrise anders: Noch liege gar kein Sistierungsbeschluss vor. Darüber hinaus fehle eine rechtliche Grundlage für die Nicht Behandlung des Gesuchs: «Die Weigerung des Gemeinderates Menziken stellt einen Akt des zivilen Ungehorsams dar», schreibt Sunrise-Anwalt Jean-Pierre Gallati in der Beschwerde, es handle sich um «eine reine Schikane».
. . . aber kaum erfolgversprechend
Dass der Behörde die Hände gebunden sind, weiss auch Gemeindeammann Annette Heuberger. Die kantonale Zustimmung liegt vor, womit das Gesuch die bundesrechtlichen Anforderungen punkto Strahlung erfüllt. «Es ist ärgerlich, dass der Gemeinderat die Sache nur noch abnicken kann», sagt Heuberger, «andererseits respektiere und verstehe ich den Entscheid des Souveräns.» Nichtsdestotrotz fehle für ein Moratorium die Rechtsgrundlage. Will sagen, dass der Gemeinderat eigentlich nur die Ablehnung des geforderten «Marschhaltes» beantragen kann.
Gut möglich, dass die Sunrise-Beschwerde noch vor der nächsten Gmeind behandelt wird. Sollte der Regierungsrat den Gemeinderat anweisen, das Baugesuch zu bewilligen, muss die Einwohnergemeinde Menziken als unterliegende Partei die Verfahrens- und Anwaltskosten von 4000 Franken übernehmen. (trö)
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© Berner Rundschau / MLZ; 25.01.2006
.Emme Zeitung
«Provokation der Bevölkerung»
Kirchberg Gemeinderat und UMTS-Gegner wehren sich gegen Sunrise-Projekt
Kaum ein halbes Jahr, nachdem der TDC Switzerland AG, Sunrise, der Bau einer Natelantenne auf dem Chäsi-Pub von Kirchberg verweigert wurde, versucht es der Mobilfunkbetreiber erneut am selben Standort. Und wieder wird es Einsprachen hageln - auch vom Gemeinderat.
Gérard Bornet
Da wurde wahrhaftig der Teufel mit dem Belzebub ausgetrieben. Der Teufel: Das ist in den Augen von UMTS-Gegnern Sunrise, welche als Erste im Dorfkern von Kirchberg eine Mobilfunkstation einrichten will. Der Belzebub: Das ist das «Killerargument» Ortsbildschutz, mit dem hierzulande als einzige Waffe eine Natelantenne verhindert werden kann, welche die gesetzlichen Strahlenschutz-Grenzwerte einhält. Es handle sich um ein «strukturfremdes Bauobjekt, das mit seinen ungewohnten Proportionen und der am vorgesehenen Standort völlig ortsfremden Bauform das heutige Ortsbild nachteilig beeinflussen» würde, schrieb die Baukommission Kirchberg in ihrer Stellungnahme zum ersten Sunrise-Projekt. Das nahm sich nicht nur der Regierungsstatthalter zu Herzen, welcher in der Folge den Bauabschlag erteilte, sondern auch der Mobilfunkbetreiber.
Am gleichen Standort wie vorher wird in einem neuen Projekt die um 1,2 Meter gesenkte Antenne mit einer 4 Meter hohen Kamin-Attrappe versehen. Gleichzeitig wurde die Sendeleistung für die einzelnen Mobilfunkdienste reduziert, auf einen gar verzichtet. Und die Folge? Weil die Antenne aus ästhetischen Gründen auf das absolut nötige Minimum reduziert wurde, nimmt trotz geringerer Gesamtleistung die Strahlung in der näheren Umgebung nicht ab. Im Gegenteil: Weil jetzt andere Frequenzen gewählt worden sind, kommt sogar ein höherer gesetzlicher Grenzwert zum Zuge. Und so steigt die Belastung im Primarschulhaus und im Schulhaus der Kleinklassen sogar an. Nur: Ein Kamin lässt sich beim besten Willen nicht mehr als «ortsfremde Bauform» bezeichnen. Belzebub lässt grüssen.
«Standort ist inakzeptabel»
Gestern meldete der Kirchberger Gemeinderat, dass er «mit grossem Erstaunen» vom zweiten Anlauf der Sunrise Kenntnis genommen habe - der notabene ohne vorherige Rücksprache mit den Gemeindebehörden erfolgt ist. «Ich kann nicht verstehen, dass man nach einem Jahr am gleichen Ort wieder bauen will und sich nicht einen anderen Standort ausserhalb des Dorfes sucht, wo es weniger dicht besiedelt ist», erklärt Gemeinderatspräsident Werner Wyss auf Anfrage. Zwar hat sich der Einspracheradius von 618 Meter auf 487 Meter verkleinert. Die Schlagzeile dieser Zeitung vom Februar 2005 «Mehr als das halbe Dorf betroffen», stimme aber immer noch, meint Wyss. Der stark bewohnte Dorfkern und die Schulen liegen nach wie vor im Einzugsgebiet der Antenne. Damit sind über 800 Schüler betroffen.
Der geplante Standort von Sunrise sei «inakzeptabel» und stelle «eine Provokation für die Bevölkerung dar», poltert der Gemeinderat in seiner Medienmitteilung, in welcher er festhält, dass er wiederum Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben werde.
Ähnliches ist von den früheren Einsprechern zu erwarten. Bruno und Ursula Boos haben bereits alle Sammeleinsprecher von damals angeschrieben. Bekannt ist, dass die Primarschule mit Kindergarten wieder Einsprache erheben wird. Zeit dafür ist bis zum 13. Februar. Die meisten Einsprecher werden jedoch gesundheitliche Bedenken äussern, weil die Auswirkung von UMTS-Strahlen noch nicht genügend erforscht worden sind. Und dieses Argument hat schon ein Jahr zuvor nichts gefruchtet.
«Dort, wo Menschen telefonieren»
Sunrise-Sprecher Tobias von Mandach weist darauf hin, dass das Projekt die baurechtlichen Vorschriften und die Strahlenschutzverordnung erfüllt. Zum gewählten Standort meint von Mandach, dass Mobilfunkantennen dort errichtet werden müssen, wo die Menschen telefonieren wollen, also vor allem nahe der Dorfzentren. Durch die beschränkte Reichweite und Kapazität einer einzelnen Mobilfunkanlage könne ein Standort nicht beliebig verschoben werden. Zudem verhindere das Raumplanungsgesetz, dass Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone errichtet werden können, wie das häufig von Einsprechenden gewünscht werde.
Von der Gemeinde gewünscht wird allerdings nur ein Standort, wie die drei heute bereits auf ihrem Gebiet bestehenden: Zwei Natelantennen befinden sich im Industriegebiet im Bereich Autobahn, eine auf einem BKW-Mast im Höchfeld. Nur den Dorfkern will sie freihalten, damit nicht noch Swisscom und Orange auf den Geschmack kommen.
UPdate
Im Januar 2005 publizierte die TDC Switzerland AG, Sunrise, ein Baugesuch für die Installation einer Mobilfunk-Basisstation an der Solothurnstrasse 12 von Kirchberg (Chäsi-Pub). Dagegen gingen Einsprachen von 25 Parteien ein, inklusive einer Sammeleinsprache mit 279 Unterschriften. Auch der Gemeindrat und Schulen zählten zu den Einsprechern. Im Mai 2006 verweigerte das Regierungsstatthalteramt Burgdorf die Baubewilligung wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes. Sunrise zog den Entscheid nicht weiter. (gé)
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© Neue Zürcher Zeitung; 25.01.2006; Seite 57; Nummer 20
Forschung und Technik
Mobilfunk - ein Gesundheitsrisiko?
Effekte der Strahlenbelastung schwierig zu messen und zu interpretieren
HW
Ob die Strahlung von Handys und Mobilfunk-Antennen die Gesundheit gefährdet, lässt sich trotz einer Vielzahl von Studien noch nicht beantworten. Die beobachteten Effekte sind schwer zu interpretieren; viele Studien sind mit methodischen Mängeln behaftet.
Von Stromleitungen über elektronische Haushaltgeräte, Rundfunk und Computer bis hin zur Mobiltelefonie nutzen wir heute eine Fülle elektrischer Geräte und Anwendungen. Sie alle sind Quellen unsichtbarer elektromagnetischer Felder, die uns alltäglich umgeben. Es besteht die Sorge, dass diese Strahlung - insbesondere jene von Handys und Mobilfunk-Antennen - auch unterhalb der bestehenden Grenzwerte ein Gesundheitsrisiko darstellt. Seit geraumer Zeit wird deshalb nach potenziell schädlichen Effekten solcher Felder geforscht - bisher ohne gesicherten Befund. Das ist an sich erfreulich, beweist aber nicht, dass die Strahlung unschädlich ist. Wo, wie etwa in Zellkulturen, Effekte gemessen werden konnten, ist unklar, wie diese zustande kommen und zu interpretieren sind.
Suche nach nichtthermischen Effekten
Wie das sichtbare Licht sind auch Mobilfunk- Signale elektromagnetische Wellen. Für die beiden heute in der Schweiz betriebenen Standards GSM (Global System for Mobile Communications) und UMTS (Universal Mobile Communications System) werden Frequenzen von 900 und 1800 Megahertz beziehungsweise 1900 bis 2200 Megahertz verwendet. Einerseits liegen diese Frequenzen höher als jene von niederfrequenten Feldern, die etwa von Hochspannungsleitungen abgestrahlt werden. Weil verschiedene Studien gefunden haben, dass sehr schwache, über längere Zeit einwirkende niederfrequente Magnetfelder das Leukämie-Risiko bei Kindern etwa verdoppeln, werden diese von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als «potenziell krebserregend» eingestuft. Andererseits sind die Mobilfunk-Frequenzen viel tiefer als diejenigen von sogenannt ionisierender Strahlung, zu der etwa die Röntgenstrahlung zählt. Die Energie der Mobilfunk- Strahlung reicht deshalb nicht aus, um aus Atomen oder Molekülen Elektronen zu entfernen und so Erbgut und Zellen direkt zu schädigen.
Doch auch die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks können gesundheitsschädigende Wirkung zeigen: Biologisches Gewebe absorbiert die Strahlung und erhitzt sich - ein Effekt, den man sich beim Mikrowellenherd zunutze macht, der Menschen aber schaden kann. Durch die Wärmeentwicklung werden ab einem gewissen Schwellenwert Körperfunktionen akut beeinträchtigt; Gewebeschäden, Verbrennungen und Hitzschlag sind die Folgen. Um die Bevölkerung hiervor zu schützen, gelten Grenzwerte, die sich in den meisten Ländern an die Empfehlungen eines unabhängigen Expertengremiums, der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, anlehnen. Entscheidend ist dabei die Leistung, die der Körper pro Kilogramm absorbiert, die sogenannte spezifische Absorptionsrate (SAR). Für Handys liegt der Grenzwert in der Schweiz bei einem SAR-Wert von 2 Watt pro Kilogramm Körpergewicht.
Ob die Strahlung auch unterhalb dieser Grenzwerte schädigende Effekte zeigen kann, ist unklar. Im Prinzip kann eine solche nichtthermische Wirkung - die sich möglicherweise erst nach längerer Zeit bemerkbar macht - nicht ausgeschlossen werden. Diese Frage zu klären, ist umso dringlicher, als die Zahl der Handynutzer stetig steigt: Heute sind es weltweit mehr als 1,5 Milliarden, in der Schweiz bereits über 6,5 Millionen.
Wirkmechanismen noch unverstanden
Um potenziell schädliche Effekte von Mobilfunk- Strahlung nachzuweisen, werden Experimente auf vier verschiedenen Ebenen gemacht: Untersuchungen an Zellkulturen, an Tieren, an Versuchspersonen im Labor und an ganzen Bevölkerungsgruppen. Eigentlich sollten sich die Ergebnisse der verschiedenen experimentellen Ansätze gegenseitig ergänzen und bestätigen. Doch schon die Resultate von Studien mit ähnlichem Design und Inhalt widersprechen sich oft oder lassen zumindest keine eindeutigen Schlüsse zu. Dies hat sich auch an einem internationalen Workshop Ende letzten Jahres auf dem Monte Verità im Tessin gezeigt. Das Forschungsgebiet krankt daran, dass viele Studien nicht sorgfältig genug konzipiert, durchgeführt und ausgewertet wurden und deshalb nur beschränkt aussagekräftig sind.
Beim internationalen «Reflex»-Projekt zum Beispiel wurden in verschiedenen Experimenten menschliche und tierische Zellkulturen elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt. Nicht nur die Art der Zellen und der Bestrahlung variierte je nach Experiment, sondern auch die statistische Aussagekraft der Daten. In einigen Fälle zeigten sich keine Effekte, in anderen wurden Veränderungen im Erbgut oder im Zellzyklus gefunden. Bei menschlichen Fibroblasten, einer Zellart des Bindegewebes, wurden nach einer Bestrahlung mit 1800 Megahertz ab einem SAR-Wert von 0,3 Watt pro Kilogramm beispielsweise Brüche in der DNA beobachtet. Zahlreiche Faktoren wie Dauer und Modulation der Bestrahlung hatten einen Einfluss auf die Resultate, eine Korrelation zwischen Dosis und Wirkung zeigte sich aber nicht. Unklar ist, ob für die Effekte allein die Intensität des Feldes oder auch die Dauer der Bestrahlung entscheidend ist.
Dennoch sind die «Reflex»-Resultate laut der Meinung vieler Fachleute nicht einfach wegzudiskutieren. Primo Schär von der Universität Basel, der die Experimente mit verschiedenen menschlichen Zellen zurzeit wiederholt, warnt aber davor, aus allfälligen DNA-Brüchen direkt auf ein Gesundheitsrisiko zu schliessen. Unser Körper sei bis zu einem gewissen Grad darauf vorbereitet, mit solchen Schäden umzugehen; sie entstünden in unseren Zellen dauernd. Man wisse ausserdem, so Schär, noch zu wenig darüber, wie die elektromagnetische Strahlung auf einzelne Moleküle und die ganze Zelle wirke, ob sie das Erbgut direkt oder indirekt schädige und ob bleibende genetische Veränderungen zurückblieben. Hier besteht also noch grosser Forschungsbedarf; die Wirkmechanismen sind denn auch ein Schwerpunkt des neuen Nationalen Forschungsprogramms «Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit» des Schweizer Nationalfonds.
Zurzeit wird in der Schweiz noch eine weitere sehr umstrittene Studie wiederholt, jene der niederländischen Organisation für angewandte Forschung (TNO) über den Einfluss von GSM- und UMTS-ähnlichen Antennen-Signalen auf das subjektive Wohlbefinden und die kognitiven Funktionen beim Menschen aus dem Jahr 2003. Dabei wurden zwei Gruppen miteinander verglichen: sogenannt elektrosensible und nichtelektrosensible Personen. Unter Elektrosensibilität (elektromagnetischer Hypersensibilität) versteht man Symptome wie Müdigkeit, Hautrötungen und Schwindel, die die Betroffenen der Einwirkung elektromagnetischer Felder zuschreiben. Bis anhin gibt es laut der WHO allerdings keine gesicherten Hinweise darauf, dass diese Symptome tatsächlich durch solche Felder ausgelöst werden.
Die Resultate der TNO-Studie zeigten keinen Effekt der GSM-Strahlung (900 und 1800 MHz), die UMTS-Strahlung (1900 bis 2200 MHz) aber führte in beiden Versuchsgruppen zu einer Verminderung des Wohlgefühls. Die kognitiven Tests ergaben keinen eindeutigen Befund. Die Studie wurde heftig kritisiert, unter anderem weil die statistische Auswertung und die benutzten Fragebogen als fragwürdig betrachtet wurden. Diese Probleme haben Peter Achermann und seine Kolleginnen von der Universität Zürich bei ihrer Folgestudie durch ein besseres Studiendesign zu vermeiden versucht. Als Vergleich verwenden sie dabei auch ein UMTS-Feld mit einer Stärke von 10 statt 1 Volt pro Meter.
Knackpunkt Dosimetrie
Damit die Felder auch wirklich die richtige Stärke, Frequenz und Pulsform aufweisen und der Versuch unter möglichst realistischen Bedingungen ablaufen kann, ist eine genaue Dosimetrie nötig. Die Apparaturen, um solche Felder zu generieren, müssen mit Hilfe von Simulationen für jeden Laborversuch massgeschneidert werden. Besonders wichtig ist es, dass der Schwellenwert für thermische Effekte an keiner Stelle überschritten wird und diese so nicht versehentlich für nichtthermische Effekte gehalten werden.
Werde bei der Dosimetrie unsorgfältig gearbeitet, so seien die Ergebnisse später kaum mehr nachzuvollziehen, geschweige denn zu replizieren, sagt Niels Kuster (ETH und Itis-Forschungsstiftung, Zürich), der mit seinem Team Versuchsanlagen für Experimente in der Schweiz, Europa, den USA, China und Japan entwickelt. Auch die Interdisziplinarität des Forschungsgebiets hält Kuster für eine Erschwernis: Schon bei der Planung eines Experiments müssten Biologen, Mediziner und Ingenieure eng zusammenarbeiten und sich gegenseitig vertrauen.
Im Unterschied zu Studien im Labor ist es bei Studien in der Bevölkerung noch schwieriger, die einwirkende Strahlung genau zu bestimmen; so zum Beispiel in sogenannten Fall-Kontroll-Studien, wo eine Gruppe von Personen mit einer bestimmten Krankheit retrospektiv bezüglich ihrer Handynutzung mit einer gesunden Gruppe verglichen wird. Die Probanden müssen dabei angeben, wie oft sie wann telefoniert haben und auf welcher Seite ihres Kopfes sie das Handy dabei häufiger getragen haben - woran sie sich oft nicht mehr genau erinnern können. Zudem tragen verschiedenste Quellen mit je anderen Frequenzen im Tagesverlauf unterschiedlich stark zur Strahlungsbilanz bei. Mit neu entwickelten persönlichen Dosimetern, die eine Versuchsperson immer mit sich trägt, soll es nun möglich werden, die Strahlung genau zu erfassen.
Die Frage nach einer möglichen Langzeitwirkung ist damit allerdings nicht gelöst. Erst für wenige Länder wie Grossbritannien und Schweden liegen Studien vor, die einen Zeitraum von über zehn Jahren untersuchen. In einer vergangene Woche im Fachjournal «British Medical Journal» publizierten Studie etwa zeigte sich kein direkter Zusammenhang zwischen der Langzeitnutzung von Mobiltelefonen und einem erhöhten Risiko für eine häufige Form von Hirntumoren, sogenannten Gliomen. Für eine andere, gutartige Tumorart am Hörnerv (Akustikusneurinom) hat eine schwedische Forschergruppe indes für Langzeitnutzer eine Verdoppelung des Risikos gefunden. Diese im Rahmen der internationalen Interphone-Studie publizierten Resultate sind laut Joachim Schüz vom dänischen Institut für Krebs- Epidemiologie aber erst richtig einzuordnen, wenn man auch die noch ausstehenden Ergebnisse der übrigen beteiligten Länder kennt.
Wichtige Erkenntnisse erhofft man sich auch von einem grossangelegten Versuch mit Tieren, den das amerikanische National Institute of Environmental Health Sciences plant; bisherige Tierversuche zeichnen ein äusserst inkonsistentes Bild. Damit diese und alle weiteren zukünftigen Experimente zuverlässigere Resultate ergeben, haben die Forscher am Workshop auf dem Monte Verità Verhaltensregeln aufgestellt. So hofft man auch, die oft geäusserten Vorwürfe, Studien seien zu «industriefreundlich» einerseits oder zu «esoterisch» andererseits, zu entkräften und die öffentliche Diskussion zu versachlichen.
Hanna Wick
Wie Handys und Antennen strahlen
HW
H. W. Damit die drahtlose Kommunikation funktioniert, muss jede Antenne eine gewisse Sendeleistung aufweisen, die bis zum Rand der von ihr abgedeckten Zelle reicht. In engmaschigen Netzen mit vielen Antennen liegt die Strahlenbelastung laut der neuen Informationsbroschüre des Bundesamtes für Umwelt, «Elektrosmog in der Umwelt», deshalb oft unter jener in Gebieten mit wenigen, aber stärkeren Antennen.
Anders als ein Radio, das Signale von Sendern lediglich empfängt, sendet ein Mobiltelefon selbst auch Informationen zur Antenne. Diese werden im GSM-Netz in einzelnen Paketen, also gepulst, gesendet. Im UMTS-Netz dagegen wird kontinuierlich mit kleinerer Leistung gesendet. Insgesamt liegt die Sendeleistung von Antennen weit über jener von Handys; die Strahlenbelastung aber ist, vor allem im Kopfbereich, während eines Gesprächs mit dem Natel am Ohr bis zu über eine Million Mal höher. Wie viel Leistung der Kopf dabei absorbiert, ist vom SAR-Wert des Telefontyps abhängig. Während des Verbindungsaufbaus und bei schlechtem Empfang sendet das Handy am stärksten, im Standby-Modus dagegen funkt es nur ab und zu ein kurzes Lokalisierungssignal.
Weitere Informationen auf http://www.buwalshop.ch unter «Elektrosmog»; SAR-Werte von Telefonen unter http:// www.topten.ch und http://www.handywerte.de.
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BE: Kanton hebt Moratorium auf/Biberist:Kein «Fall zu Fall»
-
Tom
Re: BE: Kanton hebt Moratorium auf/Biberist:Kein «Fall zu Fa
Zur Aufhebung des Antennenmoratoriums im Kanton Bern:
Leute, lasst euch nicht hinters Licht führen und geht auf eure Gemeinde, um zu protestieren! Die neuen Regeln für die Kontrollen erfüllen nicht die Forderung des Bundesgerichts!! Die Gemeindebehörden müssen daher informiert werden, bevor sie sich auf einen solchen Deal einlassen. Leider sind gerade die Bewilligungsinstanzen am schlechtesten informiert.
Zum Beitrag in der NZZ:
Die Verfasserin (Redaktorin) Hanna Wick hat sich - das merkt man sofort - ihren Text aus verschiedenen Quellen zusammen gelesen und zusammengeschrieben. Herausgekommen ist das Übliche: Was Genaues weiss man nicht - und daher lassen wir alles so, wie es war, vertrauen einfach auf weitere geplante Forschungen und Studien bis in alle Ewigkeit. Die Betroffen sollen schauen, wie sie inzwischen zurecht kommen.
Was man in diesem Beitrag hier, im Forum nicht sieht, aber was in der Zeitung online stand, ist der dem Artikel nachfolgende Hinweis auf 3 Internetadressen von Firmen, die "Abhilfe" versprechen. Eine davon wurde in dem Beitrag www.gigaherz.ch/989 "Kriegsgewinnler" vorgestellt und ihre Methoden entlarvt.
Wie die NZZ dazu kommt, diesen Geschäftemachernzu helfen, mit der Not der Betroffenen ihre Gewinne zu optimieren, das muss man sich fragen. Schliesslich wird die ganze Sache sehr unglaubwürdig, denn: es ist offenbar nicht bewiesen, dass die Strahlung die Menschen schädigt, aber es werden - übrigens äusserst fragwürdige - Schutzmassnahmen dagegen angeboten.
Langsam beginnt sich der Bürger zu fragen: Wo leben wir eigentlich? In einem Irrenhaus oder auf einer Bühne, wo sich jeder nach Gutdünken zu seinem Vorteil ausleben kann? Wo Presse und Industrie kumpelhaft am gleichen Strick ziehen, die Politik dem Treiben zusieht, ohne einzugreifen und das Recht zu Unrecht wird?
Tom
Leute, lasst euch nicht hinters Licht führen und geht auf eure Gemeinde, um zu protestieren! Die neuen Regeln für die Kontrollen erfüllen nicht die Forderung des Bundesgerichts!! Die Gemeindebehörden müssen daher informiert werden, bevor sie sich auf einen solchen Deal einlassen. Leider sind gerade die Bewilligungsinstanzen am schlechtesten informiert.
Zum Beitrag in der NZZ:
Die Verfasserin (Redaktorin) Hanna Wick hat sich - das merkt man sofort - ihren Text aus verschiedenen Quellen zusammen gelesen und zusammengeschrieben. Herausgekommen ist das Übliche: Was Genaues weiss man nicht - und daher lassen wir alles so, wie es war, vertrauen einfach auf weitere geplante Forschungen und Studien bis in alle Ewigkeit. Die Betroffen sollen schauen, wie sie inzwischen zurecht kommen.
Was man in diesem Beitrag hier, im Forum nicht sieht, aber was in der Zeitung online stand, ist der dem Artikel nachfolgende Hinweis auf 3 Internetadressen von Firmen, die "Abhilfe" versprechen. Eine davon wurde in dem Beitrag www.gigaherz.ch/989 "Kriegsgewinnler" vorgestellt und ihre Methoden entlarvt.
Wie die NZZ dazu kommt, diesen Geschäftemachernzu helfen, mit der Not der Betroffenen ihre Gewinne zu optimieren, das muss man sich fragen. Schliesslich wird die ganze Sache sehr unglaubwürdig, denn: es ist offenbar nicht bewiesen, dass die Strahlung die Menschen schädigt, aber es werden - übrigens äusserst fragwürdige - Schutzmassnahmen dagegen angeboten.
Langsam beginnt sich der Bürger zu fragen: Wo leben wir eigentlich? In einem Irrenhaus oder auf einer Bühne, wo sich jeder nach Gutdünken zu seinem Vorteil ausleben kann? Wo Presse und Industrie kumpelhaft am gleichen Strick ziehen, die Politik dem Treiben zusieht, ohne einzugreifen und das Recht zu Unrecht wird?
Tom
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Leo
Re: zum NZZ Beitrag
Seit wann ist die ICNIRP ein unabhängiges Expertengremium?
Schon lange hat "gigaherz" diesen Schwindel entlarvt?
In der Radio-Sendung zur Monte Verità-Tagung sagte Primo
Schär, er habe mit Pulsung in Zellen DNA-Schäden entdeckt.
Weshalb man das nicht auf Menschen übertragen kann, ist
insofern merkwürdig, denn beim aktuellen Feldversuch bei
Menschen und Tieren passiert ja genau das gleiche.
MfG, Leo
Schon lange hat "gigaherz" diesen Schwindel entlarvt?
In der Radio-Sendung zur Monte Verità-Tagung sagte Primo
Schär, er habe mit Pulsung in Zellen DNA-Schäden entdeckt.
Weshalb man das nicht auf Menschen übertragen kann, ist
insofern merkwürdig, denn beim aktuellen Feldversuch bei
Menschen und Tieren passiert ja genau das gleiche.
MfG, Leo