© SonntagsZeitung; 05.02.2006; Seite 15
Fokus
Ziele klar verfehlt
Zu viele Schadstoffe in Luft, Wasser, Boden
Luft
Feinstaub (PM10): Der Tagesgrenzwert darf gemäss Verordnung nur einmal pro Jahr überschritten werden. In Bern war es seit Jahresbeginn schon 24-mal der Fall. Am Freitag war er an 9 von 13 Messstationen zu hoch.
Ozon: Während Schönwetterperioden im Sommer wird der Grenzwert regelmässig überschritten. Im letzten Juni erreichte der Ozongehalt an mehreren Messstationen das Dreifache des Grenzwerts.
Stickstoffdioxid (NO2): Generell sind die Emissionen gesunken, die Grenzwerte werden aber immer noch regelmässig überschritten. Am letzten Freitag war das bei 4 von 15 Messstationen der Fall.
Kohlendioxid (CO2): Der Ausstoss wird nach Schätzung des Bunds bis 2010 um rund zwei Prozent abnehmen. Das Reduktionsziel gemäss Kyoto-Protokoll kann aber nicht eingehalten werden.
Wasser
Pestizide: In Fliessgewässern in Landwirtschaftsgebieten wird immer wieder eine Überschreitung der gesetzlich erlaubten Werte gemessen, besonders im Frühling und nach Regenfällen.
Nitrat: Vereinzelte Grenzwertüberschreitungen wegen intensiver landwirtschaftlicher Nutzung.
Lärm
Strassenverkehr: Auf zwei Dritteln der Strassen wird regelmässig der Grenzwert überschritten. Die Sanierungsfrist wurde vom Bundesrat bis 2018 verlängert.
Bahnverkehr: Der Lärmschutz steckt noch in den Anfängen, er soll bis 2015 abgeschlossen sein. Priorität hat die Nord-Süd-Achse.
Flugverkehr: Chronisch zu hohe Grenzwerte in Siedlungen um Flughäfen; Anspruch auf Einbau von Schallschutzfenstern auf Kosten der Flughafenbetreiber.
Elektrosmog
Alte Starkstromleitungen: Bei grossen Spannweiten und entsprechend tief hängenden Kabeln wird möglicherweise der Gefährdungsgrenzwert überschritten. Abklärungen sind noch im Gang.
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Feinstaub, Ozon... Elektrosmog: Ziele klar verfehlt
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mips
Re: Feinstaub, Ozon... Elektrosmog: Ziele klar verfehlt
Alte Freileitungen müssen die Anlagegrenzwerte nicht einhalten, die Betreiberin muss lediglich nachweisen, dass alles zur Optimierung der Phasen unternommen wurde.
Als alte Leitungen gelten alle, die vor Inkrafttreten der NSIV (Jan.2000) bewilligt wurden.
Als alte Leitungen gelten alle, die vor Inkrafttreten der NSIV (Jan.2000) bewilligt wurden.