Motion "Massnahmen bei Elektrosensibilität"

Elisabeth Buchs
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Motion "Massnahmen bei Elektrosensibilität"

Beitrag von Elisabeth Buchs » 27. Mai 2009 12:57

09.3222 – Motion
Massnahmen bei Elektrosensibilität
Eingereicht vonZisyadis Josef
Einreichungsdatum19.03.2009
Eingereicht imNationalrat
Stand der BeratungIm Plenum noch nicht behandelt Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf für eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit elektromagnetisch hypersensible Menschen als solche anerkannt und Beiträge für die Mindestsanierung ihres Lebensraumes bereitgestellt werden.

Begründung
Die Elektrosensibilität hat körperliche Leiden zur Folge; sie ist eine Behinderung, und Menschen, die davon betroffen sind, bedürfen der Unterstützung und Hilfe, damit sie leben können wie alle anderen.

In den meisten Fällen äussert sich die elektromagnetische Hypersensibilität durch Kopfschmerzen, Augenbrennen, Schwindel, Schlafstörungen, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Bauchschmerzen. Diese Symptome breiten sich schnell aus, da angesichts der schrankenlosen Entwicklung neuer Technologien die nötige Vorsicht fehlt.

Die Gesetzesrevision muss es den Betroffenen erlauben, ihren Wohnraum zu sanieren, beispielsweise indem herkömmliche Stromkabel durch spezielle Kabel ersetzt und die Wände mit einer Spezialfarbe gestrichen werden, die elektromagnetische Felder abweist. Ferner müssen die Fenster mit einer Aluminiumbeschichtung ausgestattet werden können.

In Schweden wurden besondere Vorkehrungen für elektrosensible Menschen getroffen, darunter insbesondere:

- Vorrangiges Mietrecht in Gebieten mit niedrigem Strahlungsniveau

- Anspruch auf Unterstützung seitens der Arbeitgeber, um trotz der Behinderung arbeiten zu können

- Bau spezieller Räume in Spitälern

- Verbot von Handys in bestimmten Abteilen öffentlicher Verkehrsmittel

Es ist nicht auszuschliessen, dass wir es hier mit einer Situation zu tun haben, die an die fehlende Vorsicht im Umgang mit Asbest erinnert. Ich ersuche den Bundesrat daher, eine Reihe einfacher Massnahmen für das Wohlbefinden elektrosensibler Menschen zu treffen.

Antwort des Bundesrates vom 20.05.2009
Das Phänomen der Elektrosensibilität wird seit Jahren diskutiert und intensiv erforscht. Elektrosensible Personen führen ihre gesundheitlichen Beschwerden auf elektromagnetische Felder zurück. Eine Befragung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) von elektrosensiblen Personen im 2003 hat gezeigt, dass Schlafstörungen, Kopfweh, Nervosität, Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten die hauptsächlichen Beschwerden sind. Das wurde auch in internationalen Studien bestätigt. Bei der BAG-Befragung liess sich jedoch keine dieser Beschwerden einer spezifischen Quelle von elektromagnetischen Feldern zuordnen. Zudem haben zwei Drittel der Befragten eine andere Ursache für ihre Beschwerden nicht ausgeschlossen.

Die zur Thematik durchgeführten wissenschaftlichen Studien konnten bisher keinen kausalen Zusammenhang zwischen spezifischen Symptomen von elektrosensiblen Personen und der Einwirkung von elektromagnetischen Feldern aufzeigen. Einige solcher Studien, wie z.B. eine Studie zum Einfluss der Mobilfunkstrahlung auf das Wohlbefinden und kognitive Funktionen, wurden auch in der Schweiz durchgeführt.

Die Beschwerden elektrosensibler Personen sind jedoch medizinisch messbar und teilweise schwerwiegend. Sie erfordern grundlegende medizinische Untersuchungen zur Symptomatik sowie die breite Abklärung möglicher Ursachen zu Hause und am Arbeitsplatz. Seit Jahren unterstützen deshalb die zuständigen Bundesämter BAG und Bundesamt für Umwelt Projekte und Initiativen zu spezifischen umweltmedizinischen Beratungsstellen. Zu erwähnen sind beispielsweise das Pilotprojekt "Umweltmedizinische Beratungsstelle" an der Universität Basel oder das "Umweltmedizinische Beratungsnetz" der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, das auch wissenschaftlich begleitet wird.

Der Bundesrat begrüsst alle diese Bestrebungen, welche dafür sorgen, dass diese Personen ganzheitlich untersucht werden. Er stellt jedoch fest, dass Elektrosensibilität eine Selbstdiagnose ist und dass kein kausaler Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Symptomen und elektromagnetischen Feldern nachgewiesen wurde. Damit entbehrt das Anliegen, die Elektrosensibilität als ein medizinisches Handicap offiziell anzuerkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen der nötigen wissenschaftlichen Grundlage. Der Bundesrat hält es folglich nicht für sachgerecht, auf die Anliegen einzutreten und lehnt die Motion ab.

Erklärung des Bundesrates vom 20.05.2009
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Erstbehandelnder Rat
Nationalrat

Mitunterzeichnende (6)
Hodgers AntonioJohn-Calame FrancinePrelicz-Huber KatharinaThorens Goumaz Adèlevan Singer ChristianVoruz Eric

Quelle: http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/ ... d=20093222
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.