Münsingen: Keine Natel-Antenne/Burgdorf: Zur Ästhetik der An

The Future's Black

Münsingen: Keine Natel-Antenne/Burgdorf: Zur Ästhetik der An

Beitrag von The Future's Black » 12. Mai 2006 07:20

© Berner Zeitung; 11.05.2006; Seite 25

BZ-Region Bern

münsingen

Keine Natel-Antenne

Im Gemeindeparlament Münsingen teilte Gemeinderätin Kristiina Peter mit,
dass die kantonale Bau und Energiedirektion (BVE) die von Sunrise geplante
UMTS-Antenne auch abgelehnt hat. Vorgängig hatte die Gemeinde das Gesuch
nicht bewilligt. Ausschlaggebend dafür war das Gesuch um eine
Ausnahmebewilligung. Die Antenne würde die Höhe übersteigen, die auf
Flachdächern zugelassen ist. Im Herbst waren gegen das Gesuch gut 1000
Unterschriften eingereicht worden. Sunrise könnte jetzt gegen den
BVE-Entscheid beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen. lfc
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© Der Bund; 11.05.2006; Seite 26

Kanton

Der Bund

Zur Ästhetik der Antenne

Das Verwaltungsgericht hebt den Bauabschlag für eine Swisscom-Antenne in
Burgdorf auf

Am westlichen Stadtrand von Burgdorf möchte die Swisscom einen 35 Meter
hohen Antennenmast bauen. Stadt und Kanton lehnten das Projekt aus
ästhetischen Gründen ab - das Verwaltungsgericht hat nun aber anders
entschieden.

stefan von below

Für einmal geht es nicht um die Strahlung. Es waren vielmehr ästhetische
Gründe, welche die Stadt Burgdorf und in der Folge auch die kantonale Bau-,
Verkehrs- und Energiedirektion dazu bewogen, dem Projekt der Swisscom zum
Bau einer 35 Meter hohen Mobilfunkantenne an der Lyssachstrasse, unmittelbar
vor der westlichen Ortseinfahrt, den Bauabschlag zu erteilen. Am geplanten
Standort würde die Antenne die Umgebung in unzumutbarer Weise dominieren und
sich zu wenig gut in das Siedlungs- und Landschaftsbild einordnen, lautete
die Begründung. Zudem habe es die Swisscom versäumt, Alternativstandorte zu
prüfen. Gegen das Baugesuch waren 131 Einsprachen von Anwohnern eingegangen,
die vor allem die gesundheitlichen Risiken und den Landschaftsschutz zum
Thema hatten.

«An jedem Standort störend»

In seinem gestern publizierten Entscheid nimmt sich das Verwaltungsgericht
der Sache an - und kommt zu einem anderen Schluss als Stadt und
Baudirektion. Es stimme zwar, dass «Mobilfunkantennen in der Regel gut
sichtbar sind und ihnen damit praktisch an jedem Standort etwas Störendes
anhaftet», schreibt das Gericht. «Dies vermag jedoch nicht ohne weiteres
einen Bauabschlag zu rechtfertigen, ansonsten aus den kommunalen
Ästhetiknormen ein flächendeckendes Mobilfunkantennen-Verbot resultieren
würde.»

Im vorliegenden Fall sei das Bauvorhaben «nicht geeignet, das Mittelmass der
Umgebung zu stören, zumal seine Gestalt nicht wesentlich von derjenigen
schon vorhandener Leitungsmasten abweicht». Im Gegenteil: Im Vergleich zu
den bestehenden Starkstrommasten werde die Swisscom-Antenne sogar «als
relativ schlanke, unaufdringliche Konstruktion in Erscheinung treten». Zwar
stimme es, dass sie den durch den Binzberg gebildeten Horizont
«zerschneiden» werde, schreibt das Gericht. Dasselbe täten aber bereits die
bestehenden Strommasten; die Antenne habe somit «keine neue, bisher nicht
vorhandene Zerschneidungs-Wirkung».

Der Bauherr wählt den Standort

Auch mit dem Verzicht der Swisscom auf die Prüfung von Alternativstandorten
lasse sich der Bauabschlag nicht begründen. Die Auswahl des
Antennenstandorts sei Sache der Swisscom - die Prüfung von Alternativen
könne nur verlangt werden, wenn das kommunale oder kantonale Recht dies
vorsehe, was nicht der Fall sei.

Unter dem Strich kommt das Gericht zum Schluss, der Bauabschlag sei
aufzuheben und die Sache an die Stadt Burgdorf zurückzuweisen. Ob diese
tatsächlich grünes Licht für den Antennenbau geben wird, ist indes eine
andere Frage. Die Stadt muss nämlich erst noch prüfen, ob das Vorhaben den
gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die nichtionisierende Strahlung
entspricht. Ende März stellte der Gemeinderat in Aussicht, dass er
Antennenbaugesuchen wegen fehlender Beurteilungsgrundlagen dazu bis auf
weiteres Bauabschläge erteilen werde.

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© Der Landbote; 11.05.2006; Seite 14

Lokal

Offiziell erlaubt und doch alarmierend

Die Elektrosmogwerte inner- und ausserhalb der Schulpa villons von Iberg
liegen inner halb der Grenzen. Dennoch spricht eine Baubiologin von
alarmierend hohen Zahlen. Ein Widerspruch?

Die beiden Schulhauspavillons von Iberg liegen nahe bei einer
Starkstromleitung. Nach Anrufen besorgter Eltern hat die Zeitschrift
«Gesundheitstipp» kürzlich die Strahlung gemessen, die magnetischen und die
elektrischen Felder in den Pavillons und auf dem Pausenplatz. Beim
Magnetfeld ergab die Messung innerhalb der Pavillons Werte von 0,13 und 0,2
Mikrotesla. Auf dem Pausenplatz wurde ein Mittelwert von 0,48 Mikrotesla
registriert (siehe Kasten). Zwischen 650 und 850 Volt pro Meter betrug das
elektrische Feld auf dem Pausenplatz, drinnen warens weniger als 10 Volt pro
Meter. Für die Baubiologin Caren Wolters vom Zuger Ingenieurbüro Emvu,
welche die Messung durchführte, sind vor allem die Aussenwerte «alarmierend»
hoch und eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit der Schüler (siehe
«Landbote» von gestern).

Bei der Stadt ist man hellhörig geworden und hat eine eigene Messung in
Auftrag gegeben. Bis spätestens Ende Mai soll der entsprechende Bericht
vorliegen. Dann werden auch die Eltern und Lehrer in Iberg über den Stand
der Dinge und allfällige Massnahmen orientiert. Auf der

Energiefachstelle des Bauamtes, die im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens
die Strahlung jeweils prüft, stellt man die Wertung der Baubiologin in
Frage: «Ich kann ihre Schlussfolgerung nicht nachvollziehen», sagt

Energiefachmann Ulrich Dinkelacker. Bei Hochspannungsleitungen betrage der
Grenzwert für solche Bauten mit empfindlicher Nutzung 1,0 Mikrotesla – das
liegt weit über dem gemessenen Mittelwert (0,48). Beim elektrischen Feld
werden vom Bund gar 5000 Volt pro Meter toleriert – fast das Siebenfache von
dem, was kürzlich gemessen wurde. Dinkelacker: «Wir halten uns nur an die
Grenzwerte.» Darüber, ob diese nun sinnvoll gesetzt seien und ob die
Gesundheit innerhalb dieser Normen ausreichend geschont sei, könne und wolle
er nicht urteilen.

Für tiefere Grenzwerte

Caren Wolters ihrerseits betont, sie wolle mit ihren Aussagen keine Panik
auslösen, sondern «lediglich auf die Thematik aufmerksam machen».
Grundsätzlich ist sie aber der Ansicht: «In der Schweiz sind die Grenzwerte
nicht tief genug, um Menschen vor Risiken zu schützen.» Die
Weltgesundheitsorganisation WHO, zum Beispiel, spreche bereits bei einer
Belastung von 0,3 bis 0,4 Mikrotesla von einem problematischen Bereich. Die
Baubiologin würde die Grenze gar bei einem Mittelwert von 0,1 Mikrotesla
ansetzen.

Ab welchen Werten bei welchen Menschen welche gesundheitlichen Probleme
auftauchen können, ist Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Studien.
Der Weisheit letzter Schluss ist noch nicht gefunden. Mitte März hat der
Bund fünf Millionen Franken bewilligt, um die Risiken von Elektrosmog auf
Umwelt und Gesundheit zu erforschen. Sind Menschen in ihrer Umgebung zu
starkem Elektrosmog ausgesetzt, lässt sich das Problem mindern, indem man
Elektrogeräte zum Beispiel aus dem Schlafzimmer entfernt und deren Zahl
generell so tief wie möglich hält. Um den durch Starkstromleitungen
verursachten Elektrosmog zu beseitigen, könne man entweder den Wohnort oder
Arbeitsplatz wechseln oder aber einen Magnetfeld-Kompensator im fraglichen
Raum installieren, der ein Gegenmagnetfeld erzeuge und die Belastung so
mindere, rät Caren Wolters. Als beste Lösung betrachtet sie aber die
Verlegung von Starkstromleitungen unter den Boden: «Da fallen die
elektromagnetischen Felder ganz weg.» PETER FRITSCHE
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© Tages-Anzeiger; 11.05.2006; Seite 15

Zürich

WINTERTHUR

Zu viel Elektrosmog

Der Schulhausplatz bei den Pavillons Iberg weist eine zu hohe Konzentration
an Elektrosmog auf. Das haben Messungen von Spezialisten ergeben, meldet der
«K-Tipp» in seiner neusten Ausgabe. Ab 0,4 Mikrotesla Strahlung verdoppelt
sich laut Fachleuten das Leukämierisiko bei Kindern. Auf dem Pausenplatz
unmittelbar neben einer Starkstromleitung der NOK ergaben sich
Strahlenbelastungen von 0,48 Mikrotesla im Mittel und 0,68 Mikrotesla als
Spitzenwert. Das Schuldepartement hat am Dienstag eigene Messungen
durchgeführt. Es wartet die Resultate ab. Am 31. Mai werden die Eltern
orientiert. (hgi)


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© Zürichsee-Zeitung; 11.05.2006

Zürichsee-Zeitung

Hochspannungsleitung

17 neue Masten bei Morschach

Bei Morschach am Vierwaldstättersee werden in diesem Sommer 17 neue Masten
für die Hochspannungsleitung Lavorgo-Metteln der Atel Netz AG erstellt. Die
Arbeiten dauern bis Ende Oktober 2006 und kosten rund 11 Millionen Franken.

Laut einer Mitteilung der Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel) beginnen
die Arbeiten Mitte Mai. Die Masten der 380-Kilovolt-Leitung wurden 1948/49
erstellt. Korrosion und Alterung bedingen nun den Ersatz auf einer Länge von
rund fünf Kilometern zwischen Sisikon und Ingenbohl.

Mit den neuen Tragwerken werde die Betriebssicherheit erhöht und der Schutz
vor nicht ionisierender Strahlung verbessert, heisst es in der
Medienmitteilung. Während den Bauarbeiten fliesst der Strom über das
parallel verlaufende Leitungstrassee der CKW.

In den nächsten Jahren sollen sämtliche Masten zwischen Ingenbohl und
Udligenswil LU ersetzt werden. (sda)
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© Berner Zeitung; 10.05.2006; Seite 30

SO-Region Solothurn

derendingen

Keine Antenne

Über drei Jahre lang hat sich der Antennenstreit an der Hauptstrasse 70 in
Derendingen hinweg gezogen. Nun ist ein Ende in Sicht. Wie die Solothurner
Zeitung gestern berichtete, habe der Mobilfunkbetreiber Orange das Urteil
des Verwaltungsgerichtes akzeptiert und werde nicht ans Bundesgericht
gelangen. Somit werde definitiv keine Antenne gebaut. Das Unternehmen schaue
sich aber nach alternativen Standorten in der Region um, hiess es weiter. Wo
sich diese Standorte befinden, wollte die Firma noch nicht bekannt geben. st

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© Der Bund; 10.05.2006; Seite 23

Stadt-Region


SMS-Lesen führte zu Unfall

Stadt Bern Am Montagabend fuhr ein 36-Jähriger auf dem Fahrrad vom
Burgernzielkreisel her die Thunstrasse stadteinwärts. Während der Fahrt las
er eine SMS-Nachricht, geriet daraufhin an den Trottoirrand und stürzte. Er
schlug sich mit dem Velolenker ins linke Auge, was laut Stadtpolizei Bern
eine stark blutende Wunde verursachte. Der Velofahrer musste durch die
Sanitätspolizei hospitalisiert werden. (pd)