Die aktuelle Ausgabe des Hauseigentümervereins widmet sich dem WLAN
Auch die Frage "Müssen WLANs aus juristischer Sicht geduldet werden?"
http://www.hev-zuerich.ch/ms-zeitschrif ... 909-16.htm
Objektiver Artikel im HEV
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Simeon
Hallo Peter
Ich habe da eine Frage. Vor einiger Zeit hatte ich einen Fernsehbeitrag gesehen, in welchem mit einfachsten Mitteln sogenannte WLAN-Booster gebastelt werden konnten. Das Ziel war es, den WLAN-Empfang durch mehrere Stockwerke (Betondecken) bis in die Waschküche sicherzustellen.
Ist so etwas legal?
Wie kann man sich das vorstellen, wenn jemand einen Server im dritten Stock hat und ein Arbeitszimmerchen im Keller und der Booster strahlt durch ein Kinderzimmer.....
- von welchen Strahlendosen muss man da ausgehen?
- welche Handhabe hätte man, um dem zu entgehen?....
nun ja, Fragen über Fragen.....
Danke und Gruss
Simeon
Ich habe da eine Frage. Vor einiger Zeit hatte ich einen Fernsehbeitrag gesehen, in welchem mit einfachsten Mitteln sogenannte WLAN-Booster gebastelt werden konnten. Das Ziel war es, den WLAN-Empfang durch mehrere Stockwerke (Betondecken) bis in die Waschküche sicherzustellen.
Ist so etwas legal?
Wie kann man sich das vorstellen, wenn jemand einen Server im dritten Stock hat und ein Arbeitszimmerchen im Keller und der Booster strahlt durch ein Kinderzimmer.....
- von welchen Strahlendosen muss man da ausgehen?
- welche Handhabe hätte man, um dem zu entgehen?....
nun ja, Fragen über Fragen.....
Danke und Gruss
Simeon
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Hans-U. Jakob
- Beiträge: 1325
- Registriert: 10. Februar 2007 15:37
Re: Objektiver Artikel im HEV
Ausgerechnet der HEV. Da kann man nur sagen: "Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht wovon sie reden!"Peter hat geschrieben:Die aktuelle Ausgabe des Hauseigentümervereins widmet sich dem WLAN
Auch die Frage "Müssen WLANs aus juristischer Sicht geduldet werden?"
http://www.hev-zuerich.ch/ms-zeitschrif ... 909-16.htm
Zur Tabelle im HEV-Artikel:
Access Points mit SAR-Werten von 0.73W/kg, das sind ca. 180V/m
PC-Karten mit SAR-Werten von 0.43W/kg, das sind ca. 140V/m
Grenzwerte für WLAN von 2W/kg, das sind ca. 300V/m
nach HEV und BAG alles unbedenklich. Völlig objektiv?? Aus meiner sicht eher kriminell !!
Hans-U. Jakob