Riedholz: Verwaltungsgericht verwirft Baubewilligung für dri

The Future's black

Riedholz: Verwaltungsgericht verwirft Baubewilligung für dri

Beitrag von The Future's black » 4. November 2006 10:27

Solothurner Zeitung / MLZ; 04.11.2006

LeBuWa Zeitung

Vor lauter Masten den Wald übersehen

Riedholz Verwaltungsgericht verwirft Baubewilligung für dritte Mobilfunkantenne

Vorerst wird in Riedholz keine dritte Mobilfunkantenne gebaut. Private Einsprecher haben vor dem Verwaltungsgericht Recht erhalten. Sunrise kann beim Fussballplatz keine Antenne aufstellen.

Rahel Meier
Der Fussballplatz an der Weihernstrasse liegt zwar auf Boden der Gemeinde Riedholz, grenzt aber direkt an einen Wald, der die Grenze zu Feldbrunnen-St. Niklaus markiert. Dies dürfte der Grund sein, wieso kein Plan erlassen wurde, aus dem der Wald und die Waldgrenzen hervorgehen. Auch im Bauzonenplan der Gemeinde Riedholz ist keine Waldbaulinie festgelegt. Und im Nutzungsplan ist zwar eine Baulinie enthalten, eine Unterschreitung des Waldabstandes ist aber ausdrücklich nicht vorgesehen. Genau dieser Wald und der Waldabstand, der bei Bauvorhaben eingehalten werden muss, verhindert jetzt den Bau der Mobilfunkantenne.

Das kantonale Bau- und Planungsgesetz sagt klar, dass der Bauabstand für Bauten und bauliche Anlagen 20 Meter betragen muss. Zudem ist genau definiert, welche Kleinbauten ohne Einhaltung des Mindestabstandes zulässig sind. Die von Sunrise geplante Antennenanlage fällt laut Verwaltungsgerichtsurteil nicht in diese Kategorie. Mit einem 15 Meter hohen Mast könne nicht von einer Kleinbaute gesprochen werden. Die Antenne könne demzufolge nur gebaut werden, wenn eine Ausnahmebewilligung vorliege. Eine solche wurde aber nicht verlangt, nicht publiziert und demzufolge auch nicht erteilt. Für das Verwaltungsgericht ist deshalb klar, dass die Beschwerde der privaten Einsprecher gutzuheissen ist. Damit wird der Entscheid des Bau- und Justizdepartementes und der Beschluss der kommunalen Baubehörde wieder aufgehoben.

War ein Einsprachepunkt

Tatsächlich machten die privaten Einsprecher auf den nicht eingehaltenen Waldabstand aufmerksam. Sie bestritten allerdings auch, dass das Bauvorhaben zonenkonform sei. Letzterem Punkt widerspricht das Verwaltungsgericht. Eine Mobilfunkantenne diene einem öffentlichen Zweck und könne demzufolge mit einer öffentlichen Anlage verglichen werden. In einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen - in der der Fussballplatz liegt - sei eine Mobilfunkanlage deshalb zonenkonform. Das Verwaltungsgericht stuft den Fussballplatz im Übrigen auch nicht als einen Ort mit empfindlicher Nutzung ein. An solchen - genau definierten Orten - gelten relativ strenge Anlagegrenzwerte. Beim Fussballplatz seien aber die «normalen» Immissionsgrenzwerte gültig.

«Sind froh um Aufschub»

«Wir sind nicht traurig über dieses Urteil», so Gemeindepräsident Dieter Schaffner. «Das Urteil ermöglicht es uns, unsere Planung weiterzutreiben.» Die Gemeinde ist nämlich daran eine Art «Mobilfunk-Richtplan für Riedholz» auszuarbeiten (wir berichteten mehrmals). In Feldbrunnen-St. Niklaus, in Hubersdorf, in Günsberg und in Flumenthal seien zurzeit Gesuche für Mobilfunkantennen hängig. «Bei uns wäre diese Antenne bereits die dritte gewesen.» Als Gemeindepräsident sei er deshalb froh, dass Riedholz im Moment keine weitere Antenne erhalte und damit für die Betreiber Vorreiter spiele. Die Gemeinde sei nicht prinzipiell gegen Mobilfunkantennen. «Aber wir möchten die Belastung mit bestmöglichen Standorten für alle einigermassen gerecht verteilen können.»
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© St. Galler Tagblatt; 04.11.2006; Seite 61

TG-Kreuzlingen

05-TG Thurgau

Kontrovers diskutiert

Sechs Referenten äusserten sich zu Mobilfunk und gesundheitlichen Risiken

Kreuzlingen.

Rund

50 Zuhörer besuchten

am Donnerstagabend die überparteiliche Podiumsveranstaltung zum Thema Mobilfunk in Kreuzlingen.

Arne Goebel
Volker Schorpp, Physiker aus Karlsruhe, lässt eine Gasdruckfanfare durch den Raum schallen. Für Sekunden herrscht Stadionatmosphäre im Rathaussaal. «Ich habe den Anlagengrenzwert für Mobilfunkantennen mal hörbar gemacht», sagt Schorpp. Dies entspreche der Leistungsflussdichte dieses Grenzwerts. Der Physiker zeigt Bilder von verklumpten roten Blutkörperchen und abgestorbenen Bäumen. Er führt dies auf die Einwirkung hochfrequenter Strahlung zurück. «Diese Strahlung, wie sie auch beim Mobilfunk zum Einsatz kommt, ist meines Erachtens einer der Hauptgründe des Waldsterbens», betont Schorpp. Manfred Speckert von Sunrise TDC und einziger Mobilfunk-Vertreter am Podium zeigt sich skeptisch. Aus seiner Sicht gebe es keinen Zusammenhang zwischen Baumsterben und Mobilfunk.

«Keine unnötigen Antennen»

In seinem Referat unter dem Titel «Risikowahrnehmung und Realität» geht Speckert auch auf den Vorwurf ein, Antennen in Grenznähe zu platzieren, um internationale Roaming-Gebühren berechnen zu können. «Benachbarte Mobilfunkbetreiber dürfen bis zu 15 Kilometer ins Nachbarland strahlen.» Auch verwies er darauf, dass die internationalen Roaming-Gebühren gesenkt werden sollen. Beim Thema Gesundheitsrisiken würden schweizweit die Emotionen hochgehen. Man solle die Emotionen zulassen, aber die Realität nicht aus den Augen verlieren. «Wir bauen keine unnötigen Antennen, dafür sind die viel zu teuer.» Ausserdem würden die Technologiefortschritte zu einer Reduktion der Sendeleistungen führen. Robert Bösch, Leiter des Amts für Umwelt, gibt einen Einblick in die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen. Die in Wil praktizierende Fachärztin für Allgemeinmedizin FMH, Yvonne Gilli, berichtet von Fällen aus ihrer Praxis und untermauert diese mit entsprechenden Studien. So habe sie an ihren Patienten eine Zunahme von Erkrankungen des Nervensystems feststellen können, die sich mit Schwindel, Kopfschmerz oder Reizbarkeit äusserten. Sie spricht vom Mikrowellen-Syndrom, das bereits in den Dreissigerjahren bekannt gewesen sei. Jeder Zwanzigste in der Schweiz sei davon betroffen. Bei Kindern würden Kopfschmerzen zunehmen.

Auf dem Festnetz telefonieren

Stefan Zbornik von der Interessengemeinschaft Strahlungsfreies Kreuzlingen appellierte an die Eigenverantwortung. So solle man aus gesundheitlichen Gründen auf dem Festnetz telefonieren und das Handy nur in Ausnahmefällen benutzen. Stadtrat Reiner Bodmer informierte über Baugesuche an vier Standorten. «Da herrscht eine grosse Verunsicherung, viele Bürger haben Angst vor der Strahlung.» In der anschliessenden Fragerunde kam es zu kontroversen Diskussionen.
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© Berner Zeitung; 03.11.2006; Seite 21

BZ Stadt

ihre seite

Verbote

Und die Natel- Strahlen?

Ausgabe vom 27. Oktober

Leserbrief «Gesetze, nichts als Gesetze»

Ich kann die Diskussionen über die verschiedenen Verbote bald nicht mehr hören! Als ob es keine anderen schwerwiegenden Probleme gäbe! Ist es nicht ein Ablenkungsmanöver, das verhindert, dass alles andere Gesundheitsschädliche zur Sprache kommt? Wie mancher Nichtraucher belästigt seine Mitmenschen mit Natelstrahlen? Wer kein Natel hat, ist trotzdem Tag und Nacht Mobilfunkantennen ausgesetzt, ob er das will oder nicht, und er kann nirgendwohin ausweichen! Nicht nur Raucher, auch vom Elektrosmog Geschädigte belasten die Krankenkassen.

Wie ist es übrigens mit den armen Angestellten, um die die Nichtraucher so besorgt sind? Wie viele davon rauchen selbst? Natürlich ist Rauchen ungesund. Konsequenterweise gehört dann alles andere Gesundheitsschädigende auch verboten!

In Zukunft werde ich im Restaurant also vom Nachbartisch nicht mehr mit Rauch belästigt. Ich muss aber das ständige Natelgeklingel, das banale Geplapper anhören und die ungesunde Bestrahlung (hot spots von Natel und Laptop!) ertragen. Auch ohne Rauch wird mir so der Appetit endgültig vergehen.

Béatrice ImhofAeschiried
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© Mittelland Zeitung; 04.11.2006

Niederamt Tabloid

Schönenwerd Tele 2 will beim «Fashion Fish» Antenne bauen

Auf dem ehemaligen Bürohochhaus der Bally an der Parkstrasse 1a in Schönenwerd, das heute als grossformatige Werbefläche für den Premium Factory Outlet Fashion Fish dient, möchte die Tele 2 Telecommunications Services AG eine Mobilfunk-Antennenanlage errichten. Das Baugesuch dafür wurde diese Woche im «Niederämter Anzeiger» publiziert. Die Akten liegen bis zum 16. November auf der Bauverwaltung zur Einsicht auf. (atp)

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