OVG Münster verbietet Sendeanlage im Naturschutzgebiet

Mahner

OVG Münster verbietet Sendeanlage im Naturschutzgebiet

Beitrag von Mahner » 12. September 2012 14:52

Oberverwaltungsgericht verbietet Sendeanlage im Naturschutzgebiet

Aktenzeichen: 8 A 104/10

HEISTERBACHERROTT

Der von der Deutschen Funkturm GmbH geplante Funkmast am Weilberg bei Heisterbacherrott ist unzulässig. Das hat gestern der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster entschieden

Die Deutsche Funkturm GmbH, in der die Deutsche Telekom ihre Aktivitäten rund um Funkstandorte gebündelt hat, war bereits im Februar 2009 vor dem Verwaltungsgericht Köln im Rechtsstreit mit dem Rhein-Sieg-Kreis unterlegen. Das VG hatte die Klage abgewiesen.
Die hiergegen gerichtete Berufung blieb ohne Erfolg. Die Untere Landschaftsbehörde im Kreis hatte im April 2008 eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung abgelehnt und argumentiert, dass die Ackerfläche, auf der der 45 Meter hohe Mast errichtet werden sollte, eine Pufferzone zwischen Siebengebirge und der Bebauung in Heisterbacherrott darstellen würde. (...)

Auch wenn an der Erbringung der Dienstleistung "Mobilfunk" grundsätzlich ein öffentliches Interesse bestehe, sei dieses im konkreten Fall nicht so gewichtig, dass ihm der Vorrang vor den Belangen von Natur und Landschaft einzuräumen sei. Das Siebengebirge sei wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit als ein zusammenhängendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz gestellt worden.


Die Stadt Königswinter hat ein Mobilfunkkonzept in Auftrag gegeben, das von der BI mitfinanziert und begleitet wird. Mitarbeiter eines Fachinstituts und Mitglieder der Initiative nehmen Messungen vor, um geeignete und verträgliche Standorte zu finden.

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http://www.general-anzeiger-bonn.de/reg ... 55618.html