WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.

Mahner
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WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.

Beitrag von Mahner » 10. Dezember 2014 11:34

WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.

Quelle:
Hese
08.12.2014
http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=7107


WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.


Unter dem Titel
Elektromagnetische Felder und öffentliche Gesundheit: Mobiltelefone - WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.

befindet sich die lesenswerte Lagebeurteilung der WHO zur expositionsbedingten
Gesundheitsbeeinflussung durch Mobiltelefone auf dem
Link:
http://www.elektrosmognews.de/news/20141208_185426.html
Man bilde sich eine eigene Meinung! Um Anmerkungen wird gebeten!
….

Hese
09.12.2014
Quelle:
http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=7108

Anm. 1 zum WHO-Faktenblatt Nr. 193 vom Okt. 2014


MK2, Dienstag, 09. Dezember 2014, 16:59 (vor 18 Stunden, 18 Minuten) @ admin
bearbeitet von MK2, Dienstag, 09. Dezember 2014, 17:04

Link zum Faktenblatt:
http://www.elektrosmognews.de/news/20141208_185426.html

In dem Faktenblatt wird z. B. sinngemäß behauptet:

„Anders als bei ionisierender Strahlung (Röntgen- o. Gammastrahlung) kann Mikrowellenstrahlung unterhalb grenzwertiger Energien im menschlichen Körper weder chemische Bindungen brechen noch Ionisationen verursachen.“

Diese Behauptung ist in mehrfacher Hinsicht nicht zu rechtfertigen!


1) Die Aussage postuliert die Nicht-Existenz von physikalischen Erscheinungen bei der Exposition des menschlichen Körpers durch Mikrowellenstrahlung .
Das nachzuweisen ist eine wissenschaftstheoretische Unmöglichkeit, da man über zukünftige Kenntnis-Entwicklungen nicht verfügen kann . Es sei denn, es kann das Gegenteil bewiesen werden, dann ist die Behauptung widerlegt.

2) Die obige Aussage ignoriert den Gültigkeitsbereich physikalischer Gesetzmäßigkeiten bzw. „Allaussagen“: Sie gelten für leblose Systeme. Das schließt das Zutreffen (z. B. für die Ionisation oder den Bindungsbruch von Molekülen) von physikalischen Effekten in lebenden Systemen nicht aus, ist aber in jedem Einzelfall nachzuprüfen. Da es im obigen Behauptungsfall um den Ausschluss von Ionisationen oder Molekülbrüchen in lebenden Systemen unterhalb grenzwertiger Strahlungsenergien geht, sind besondere Untersuchungs-Anforderungen zu erfüllen, die für lebende Systeme typisch sind und von der Physik nicht geleistet werden:
Folgt man dem Ansatz von F. M. Wuketits in:
„Biologische Erkenntnis: Grundlagen und Probleme“, Fischer, Stuttgart 1983, S. 177f),
so sind stets zu beachten:

Die Kriterien des Organismus – Möglichkeiten der Erkenntnis neuer Zusammenhänge:

a) Hierarchische Organisation: Die Zelle erweist sich als kleinste lebende Einheit (Elementareinheit des lebenden Organismus); sie besteht einerseits aus kleineren Strukturen (Subsystemen) und ist andererseits (bei vielzelligen Lebewesen) Teilsystem übergeordneter Systeme.
b) Stoff- und Energieaustausch: Biosysteme stehen in steter Wechselwirkung mit ihrer Umwelt; als offene Systeme nehmen sie Stoffe bzw. Energie aus ihrer jeweiligen Umwelt auf.
c) Thermodynamisches Ungleichgewicht: Ein lebender Organismus befindet sich nie im (thermodynamischen) Gleichgewichtszustand. Die Energie eines Biosystems entspricht nie dem Nullwert.
d) Ordnungsaufbau: Lebewesen entwerten positive Entropie und zeichnen sich demnach durch einen hohen Ordnungsgrad aus.
e) Selbstregulation: Organismen sind selbstregulierende Systeme; sie vermögen trotz diverser Schwankungen ihrer Umwelt relativ stabil zu bleiben und das innere Gleichgewicht konstant zu halten.
f) Selbstreplikation: Die lebenden Systeme vermögen sich fortzupflanzen und ihre jeweils spezifische genetische Information quasi als Bauanleitung an die Nachkommen weiterzugeben.
g) Zweckmäßigkeit: Die gesamte Organisation des Lebewesens ist zweckmäßig; Teilfunktionen eines Organismus vollziehen sich so, dass die Funktion des betreffenden Gesamtsystems gewährleistet bleibt; die meisten Funktionen eines Organismus tragen zum Überleben seiner Art bei (Teleonomie).

Jedem fraglichen (organismischen) Gebilde müssen stets alle genannten Merkmale zukommen und in Untersuchungen einbezogen werden!
Denn: das biologische Ganze ist stets mehr als die Summe seiner Teile und lässt sich nicht einfach auf die Wahrnehmung rein physikalischer Sachverhalte reduzieren. Stets ist die Adäquatheit der Modellbildung bei Vereinfachungen zu diskutieren.


3) Die Autoren des Faktenblattes nehmen im Falle bestimmter Molekülbrüche von Makromolekülen („Gentoxizität“ ) in lebenden Systemen nicht zur Kenntnis, dass es bereits international diverse Gegenbeweise bei unter-grenzwertigen Energien zu ihrer „Nichtexistenz-Behauptung“ gibt:
Siehe Veröffentlichungs-Liste zum Thema „Gentoxizität“:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/ ... nliste.pdf
mit der gesonderten Liste der Referenzen:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/ ... renzen.pdf

Damit kann die Eingangsbehauptung aus dem Faktenblatt 193 bezüglich „Molekülbrüchen“ als experimentell widerlegt gelten!

Hans-U. Jakob
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Re: WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.

Beitrag von Hans-U. Jakob » 10. Dezember 2014 15:05

Achtung:
Dies ist kein Faktenblatt der WHO sondern der ICNIRP und der IEEE welches der WHO untergejubelt wurde.
Die ICNIRP ist keine Behörde, sindern ein privater Verein von lediglich 14 (vierzehn) Mitgliedern mit der Aufgabe, nationale Behörden und Regierungen mit ihren Faktenblättern zu unterwandern. Die ICNIRP wiederspiegelt mitnichten den Stand des Wissen in Sachen EMF. Keine Nation der Welt hat die Möglichkeit jemanden in die ICNIRP zu delegieren oder von dort abzuwählen. ICNIRP-Mitglieder bestimmen ihre Nachfolger selbst oder wählen unpassende selber ab.
Mehr dazu hier http://www.gigaherz.ch/icnirp-das-neue- ... september/
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Mahner
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Anm. 2 zum WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014)

Beitrag von Mahner » 12. Dezember 2014 18:25

Anm. 2 zum WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014)

Hese
12.12.2014
Quelle:
http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=7112

Anm. 2 zum WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014)

MK2, Freitag, 12. Dezember 2014, 11:56 (vor 6 Stunden, 14 Minuten) @ admin
Link zum Faktenblatt: http://www.elektrosmognews.de/news/20141208_185426.html

Aus dem WHO-Text: „Eine große Anzahl von Studien wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt, um festzustellen, ob Mobiltelefone ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellen. Bisher wurden keine nachteiligen Wirkungen festgestellt, die mit der Nutzung mobiler Telefone ursächlich zusammenhängen.“

Auf was für einen Gesundheits- bzw. Krankheitsbegriff man sich dabei bezieht, sucht man im gesamten Text vergebens. Wie „nachteilige Effekte“ (=“adverse health effects“) abgegrenzt werden sollen, wird ebenso im Unklaren gelassen. Wer ernst genommen werden will, sollte sich solche begriffliche Unschärfe nicht leisten. Zumal sich EHS-Betroffene von der Behauptung mit Recht verhöhnt vorkommen müssen, und das von der WHO!

Zum begrifflichen Hintergrund:

Beispiel-Definitionen für die Begriffe „Gesundheit“ und „Krankheit“:

1. WHO (Internet/Stand : 8. Mai 2014): Die Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.

2. G. ist im engeren Sinne das subjektive Empfinden des Fehlens körperlicher, geistiger und seelischer Störungen oder Veränderungen bzw. ein Zustand, in dem Erkrankungen und pathologische Veränderungen nicht nachgewiesen werden können.“
(2. u. 3. laut Pschyrembel , „Klinisches Wörterbuch“ 2002, S. 594)

3. G. ist im sozialrechtlichen Sinn der Zustand, aus dem Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit resultiert.

4. Wikipedia (Stand: 3. 12. 2014): „Krankheit ist die Störung der Funktion eines Organs, der Psyche oder des gesamten Organismus.“

(Eine besondere Rolle spielt dabei die „Befindlichkeitsstörung“: Sie steht für die Einschränkung des leiblichen oder seelischen Wohlbefindens ohne objektivierbaren medizinischen Krankheitswert. Ihre Beurteilung ist subjektiv und wissensstandabhängig .- Andererseits können auch medizinisch als krankhaft definierbare Zustände ohne subjektiven Leidensdruck vorliegen. (z. B. Auffinden eines äußerst langsam wachsenden beschwerdefreien Krebsgeschwürs im Alter).)

5. Virchow 1869 (Naturforscherversammlung 1869; in: K. Sudhoff/Hrsg., Rudolf Virchow und die deutschen Naturforscherversammlungen“, Akad. Verlagsgesellschaft, Leipzig 1922):
„Die K. beginnt in dem Augenblicke, wo die regulatorischen Einrichtungen des Körpers nicht ausreichen, Störungen zu beseitigen. Nicht das Leben unter abnormen Bedingungen, nicht die Störung als solche erzeugt eine K., sondern die K. beginnt mit der Insuffizienz der regulatorischen Apparate."

Dabei sind die individuellen Unterschiede maßgeblich, wo bei gleichen Störungen verschiedene Personen verschieden intensive oder auch keine Befindlichkeits-Reaktionen zeigen. („Fließende Grenzen“)

Jede definitorische Abgrenzung zwischen Gesundheit und Krankheit erzeugt ihre Grenzfälle: z. B.
Welche Verwachsungen oder Verluste von Gliedmaßen sind z. B. lebenseinschränkende Behinderungen? Sind Infektionen ohne Krankheitsausbruch (HIV u. dergl.) als Krankheit einzustufen? Wann sind „Tinnitus“, „chronische Kopfschmerzen“ oder „allergische Reaktionen“ lebenseinschränkend? ….

Bei der Frage nach der Entwicklungsperspektive der durch Mikrowellenstrahlung (unterhalb grenzwertiger Energien) hervorgerufenen/ausgelösten biologischen Effekte ist einerseits davon auszugehen, dass „Unmöglichkeitsaussagen“ unzulässig sind (siehe „Anm. 1“ in diesem Strang), andererseits das ins Spiel kommende individuelle Funktionieren der regulatorischen Abwehrkräfte kaum verallgemeinerbare Grenzangaben erlaubt.

Siehe beispielsweise die Veröffentlichungs-Liste (Stand Juni 2010) zum Thema „Biologische Effekte“:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/ ... nliste.pdf
mit der gesonderten Liste der Referenzen:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/ ... renzen.pdf

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