Bei der Masern-Impfpflicht in Deutschland für bestimmte Gruppen, die mit Menschen Kontakt haben, die sich nicht impfen lassen können, wird argumentiert, dass dies auch deswegen notwendig und gerechtfertigt sei, weil damit die Nicht-Impfbaren geschützt werden können.
Gruppen, die vulnerabel = verletzbar sind durch etwas, das ihnen durch Nicht-Vulnerable begegnen kann, haben grundsätzlich einen Schutzanspruch. Der Schutzanspruch beinhaltet auch die Möglichkeit zu Regelungen, die die Nicht-Vulnerablen zum Befolgen von entsprechenden Maßgaben verpflichten. Dieses Prinzip wird aktuell auch in der Diskussion um eine Corona-Impfpflicht argumentativ bewegt.
So weit, so gut-, wenn dieser Schutzanspruch auch für Menschen gälte, deren Gesundheit durch Mobilfunkstrahlung akut gefährdet ist.