Messmethoden

E. Esslinger

Messmethoden

Beitrag von E. Esslinger » 9. März 2004 17:54

NISV hält fest, dass an Orten mit empfindlicher Nutzung das Elektromagnetische Feld (EMF) zu keiner Zeit 1000 nT überschreiten darf.

Wie wird nun in einem Schlafzimmer das EMF korrekt gemessen?

Auf Bodenhöhe, in der Mitte des Zimmers, an allen 4 Ecken?
Wird das Messgerät an einem Messpunkt in die Achsen X Y und Z gelegt, die Werte ins Quadrat erhoben, und aus der Summe die Wurzel 2 gezogen?
Gibt es Messgeräte die das EMF aufzeichnen?
Muss gleichzeitig die Belastung des Trafos aufgezeichnet werden, damit auf Nennleistung hochgerechnet werden kann?

Wer kann mir helfen eine hieb- und stichfeste Messung zu machen, die auch das EW akzeptieren muss?

Danke für die Hilfe
Mit freundlichen Grüssen
E. Esslinger

charles claessens

Re: Messmethoden

Beitrag von charles claessens » 9. März 2004 23:39

Hallo,
ja, es gibt Tesla Messgeräte.
Bei den normale Tesla messgeräte muss die X-Y-und Z-Axis gemessen werden, und wie Sie beschrieben haben berechnet werden. Also, einen Kalkulator ist dabei notwendig.
Es gibt auch Messgeräte, die diese Arbeit für Sie machen. Das sind die 3-D Tesla Messgeräte. Einfach richten und der Wert ablesen.
Und es gibt 3-D Tesla Messgeräte, die ein eingebauten Logger haben.
Man kann dann über mehrere Tagen die auftretenden Schwankungen ablesen.
Dabei wird ein Computerprogramma mitgeliefert.

Der Messplatz, würde ich sagen, soll der Platz sein, wo der höchste Wert gemessen wird.
Charles Claessens

E. Esslinger

Re: Messmethoden

Beitrag von E. Esslinger » 10. März 2004 08:52

Ich bin dankbar für diese Antwort. Sie bestätigt mein Wissen. Auf diese Art habe ich unser Schlafzimmer ausgemessen, in regelmässigen Abständen, 24 Std. lang. Leider konnte ich während dieser Zeit die Belastung des Trafos nicht feststellen, so dass ich nicht auf den Nennwert hochrechnen konnte.Die erwähnten Aufzeichnungsgeräte sind das DosiMan?
Aber:
Das Elektrizitätswerk SES will diese Werte nicht annehmen und verschanzt sich hinter der Aussage, dass das BUWAL die Mess- und Berechnungsmethoden für Trafostationen noch nicht festgelegt hätte. Als ich im Februar 2002 das Eidgenössischestarkstrominspektortat ESTI, dieses ist zuständige für sämtliche Trafostationen in der Schweiz, betreffend EMF die von einer Trafostation ausgehen anfragte, bestätigte ESTI:" Sofern der Anlagewert an einem Ort mit empfindlicher Nutzung (z.B.Schlafzimmer) bei Nennleistung überschritten wird, muss SES die Anlage nach Verfügung unsererseits sanieren. Eine solche Verfügung kann jedoch erst dann erlassen werden, wenn die Mess- und Berechungsmethoden vorhanden sind. Diese Methoden sind durch das BUWAL auszuarbeiten und liegen im heutigen Zeitpunkt noch nicht vor. Gestern schreibt mir das BUWAL diese Methoden werden vielleicht Ende 2004 vorliegen. Aus diesen Gründen behauptet SES man könne heute keine verbindlichen Messungen vornehmen.
Dies Trafostation liegt direkt unter unserem Schlafzimmer. Wie soll ich weiter vorgehen? E. Esslinger.

A.Masson

Re: Messmethoden

Beitrag von A.Masson » 10. März 2004 11:06

Noch eine kleine Korrektur, wahrscheinlich ändert es aber nichts, wenn man direkt über einem grösseren Transformator wohnt.

So wie ich die NISV lese, heisst es nirgends, die magnetische Feldstärke dürfe in einem Schlafzimmer nie und nimmer den Wert 1000 nT = 1 Mikrotesla überschreiten.

Dieser Wert gilt nur für EINE einzelne Anlage. Wenn daneben noch eine zweite, dritte ist, darüber noch eine Hochspannungsleitung, dann darf man bereits viermal diesen Wert im Zimmer haben.

Der wirkliche Grenzwert, der nicht überschritten werden darf, ist viel höher, nämlich 100 Mikrotesla.

Genau gleich wie bei den Mobilfunkantennen: wenn vorne eine mit 4.8 V/m strahlt, hinten eine mit 3 V/m, von unten etwas, in zwei Monaten nochmals eine.... dann dürfen die strengen schweizerischen Anlage-Grenzwerte ohne weiteres überschritten werden!! Ein Anlagegrenzwert gilt nur für EINE Anlage. Alle anderen kommen eben noch dazu.

Mit freudig-magnetischen Grüssen, A.Masson

Peter

Re: Messmethoden

Beitrag von Peter » 10. März 2004 15:32

Darf ich dazu eine ganz laienhafte Frage stellen? Wenn einer zwei Bier trinkt, dann noch ein Glas Wein und zum Schluss einen doppelten Whisky, wird dann von jedem Getränk der Promillegehalt separat gemessen oder wird ihm wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen? Alles zusammen überschreitet ja mit Sicherheit die zulässigen Werte bei weitem. Die phantastische NIS-Verordnung, die ja mit ihren so sicheren Grenzwerten angeblich meine Gesundheit schützt, erlaubt also dass ich in meinem Heim von 3 oder 4 Antennen bestrahlt werde. Ohne eine Begrenzung der Gesamtbelastung? Aber wenn ich es recht verstanden habe, sieht es so aus. Dann aber ist die ganze NIS-Verordnung definitiv Makulatur!

Beste Grüsse

Peter

E. Esslinger

Re: Messmethoden

Beitrag von E. Esslinger » 10. März 2004 16:11

Ich habe heute vom BUWAL eine Antwort bekommen, die meine Frage beantwortet. Das BUWAL schreibt, nachdem ich naiv gefragte habe:

Bei der Messempfehlung für Trafostationen, für die ein Entwurf in Vorbereitung ist, geht es nicht darum, im Traforaum zu messen, sondern darum zu prüfen, ob erstens der Anlagegrenzwert an Orten mit empfindlicher Nutzung und zweitens der Immissionsgrenzwert an allen übrigen zugänglichen Orten eingehalten ist. Es werden also Anweisungen sein, wie an Orten mit empfindlicher Nutzung, die in der Nähe von Trafostationen liegen, zu messen ist, um zu prüfen, ob die von der Trafostation verursachten Magnetfelder den Anlagegrenzwert von 1 Mikrotesla einhalten oder nicht.
Der Entwurf für eine solche Messempfehlung ist, wie erwähnt, in Vorbereitung und wird, sobald er vorliegt, von uns auch publiziert.
Den Ausgangspunkt für diese Messempfehlung bildet die deutsche VDE-Norm 0848-Teil 1. Was den Abstand der Messonde zu Boden und Wänden anbelangt, so empfiehlt diese Norm, bei der Messung von niederfrequenten Magnetfeldern 20 cm Abstand zu Boden und Wänden einzuhalten.

Es gibt also bis heute keine verbindlichen Angaben und diese werden nicht vor Ende 2004 publiziert werden.
E. Esslinger

A.Masson

Re: Messmethoden

Beitrag von A.Masson » 10. März 2004 17:23

Ob die NISV Makulatur ist oder nicht, mag jedermann für sich beurteilen, aber leider ist sie juristisch relevant.

Dass man bei der Polizeikontrolle bei 2.5 Promille Alkohol im Blut nicht gut vorrechnen kann, die ersten 0.5 seien vom Bier, also erlaubt, die zweiten 0.5 Promille seien vom Wein, also ebenfalls erlaubt, etc.... das denke ich auch. Beim Elektrosmog ist das aber so, viermal den Grenzwert durch verschiedene Antennen oder verschiedene Transformatoren einzeln ausgeschöpft, ist immer noch erlaubt.

Es gibt eben zwei verschiedene Grenzwerte, eines ist der Anlagegrenzwert, der durch EINE Anlage allein eingehalten werden muss. Das zweite ist der Immissionsgrenzwert, der ist viel höher (100 Mikrotesla beim Transformator, resp. ca. 60 V/m bei den Antennen), den erreicht man im Falle der Antennen ganz unmöglich.

Das Handy selber, also zwischen Hand und Ohr, das erzeugt natürlich klar über 60 V/m. Das wäre eigentlich verboten nach NISV. Da hat man nun jenen anderen Trick gefunden, dass die NISV für das Handy selber gar nicht gilt. Wenn man nämlich die Handys nicht erlauben würde wegen der NISV, dann hätte man ein sog. nichttarifarisches Handelshemmnis (oder so ähnlich), und der Bundesrat glaubt, die Hersteller hätten keine Freude daran, wenn man durch Grenzwerte den Mobilfunk verbietet. Also, glaubt der Bundesrat, muss man in der NISV extra schreiben, dass die Verordnung für Handys überhaupt nicht gilt. Hier ist es nach oben wirklich unbegrenzt! Der Handel und die Wirtschaft darf nicht unterbunden werden, selbst wenn der Grenzwert (direkt am Kopf) klar verletzt wird.

Schliesslich muss man noch wissen, dass bei 3 V/m von der ersten Antenne, 4 V/m von der zweiten Antenne, zusammengezählt nicht 7 V/m resultieren, sondern weniger, nämlich 5 V/m. Alle Zahlen quadrieren, alle Quadrate addieren, daraus wieder die Wurzel ziehen. Normal addiert wird die Leistung, die geht quadratisch mit der Feldstärke.

Und weiter gilt es nachzutragen, dass das Handy beim Gespräch nicht immer mit voller Leistung sendet. Meistens hat es viel weniger, besonders bei einem guten Signal. Deshalb sollte man direkt neben den Schulhäusern viele Basisstationen haben, sagt man, dann sind die Köpfe der Kinder vom eigenen Handy besser dran, obgleich es von den Hausdächern mehr strahlt. Alles hat ja seine Logik.

Bitte nicht mit den Fingern während des Gespräches die Antenne des Handys stören, wie man es immer wieder sieht! Sonst dreht der Sender in der Hand nämlich seine Leistung voll auf. Dann hat der Kopf noch mehr. Dort, wo man die Antenne vermutet, sollte nichts stören, keine Hand, keine Finger. Oder noch viel besser, man telephoniert vom Festnetz aus.... wenn man noch kann. Bei uns an der Schule mit 1500 Leuten drin haben sie die Telephonkabine am Haupteingang unbrauchbar gemacht, weil das rentiere nicht, heisst es, ohne dass das jemand kontrollieren kann. Der Kanton wollte die Differenz (???) nicht draufzahlen. Also hat man das Telephon abmontiert. So konditioniert man junge Leute sehr sanft und diskret, sich doch ja ein eigenes Handy anzuschaffen, wer denn immer noch keines hat. Und dann sagt man noch, der Bedarf steige eben, die jungen Leute wollten mobil sprechen, nicht drahtgebunden.

Ach, grübeln wir nicht! Das ändern wir ohnehin nicht. A.Masson

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