Handystrahlen lassen den Immobilien-Franken schwinden. Wetti

The Future's Black

Handystrahlen lassen den Immobilien-Franken schwinden. Wetti

Beitrag von The Future's Black » 9. September 2004 12:39

© Mittelland Zeitung; 08.09.2004

Baden Tabloid

Handystrahlen lassen den Immobilien-Franken schwinden

Wettingen «Initiative für ein geordnetes Mobilfunknetz» auf dem Gemeindegebiet lanciert

dieter minder

Es braucht Mobilfunkantennen, aber sie sollen sich den Bedürfnissen der Menschen unterordnen. Dies soll mit kommunalen Richt linien erreicht werden.

«Die Antenne auf dem Stadionareal war für uns der Anstoss für die Initiative», sagt none Acklin. Er, Edith Schmid, Alexander Stuck und Klaus Krohmann haben die Initiative lanciert. Bereits haben sie zahlreiche Unterschriften gesammelt. «Unser Minimalziel sind 1500 Unterschriften», sagt Acklin. Nötig wären gegen 1300. Erforderlich für eine erfolgreiche Initiative sind 10% der Stimmberechtigten am Tag der Einreichung der Initiative. Im Wettingen leben momentan knappe 13 000 Stimmberechtigte.

Aufgabe der Behörden

Die Initianten halten fest, dass es ihnen nicht um eine Emissions- oder Immissionsbeschränkung geht, die auf gesundheitlichen Überlegungen basiere. Dies sei gemäss Bundesgericht durch die Verordnung über den Schutz vor Nichtionisierenden Strahlen (NISV) geregelt. Ihnen geht es um die Planung von Sendeanlagen in bewohntem Gebiet: «Auch wir haben Handys.» Sie erwarten vom Gemeinderat aber, dass er sie vor allenfalls schädlichen Auswirkungen möglichst schützt. «Die Strahlung könnte unbedenklich sein, aber ist sie es wirklich?», fragt Krohmann. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sage, die Grenzwerte reichen, das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) halte sie dagegen für zu hoch. Die Initianten wollen auf die sichere Seite gehen. Ihr Ziel ist es, dass künftig mehrere weniger stark strahlende Antennen statt weniger starke aufgestellt werden.

Juristische Abklärungen zeigen, dass den Gemeinden im Aargau die Hände gebunden sind. Kantone könnten, so Jurist Krohmann, einschränkende Bestimmungen erlassen. Genf, Luzern, Solothurn und das Tessin hätten dies gemacht. Der Aargau habe nur festgelegt, dass die gesamte Kompetenz bei ihm liege und danach nichts mehr unternommen werde. In Genf wurden Orte mit erhöhter Empfindlichkeit festgelegt. Dazu zählen Balkone und private Dachterrassen. Dort gelten tiefere Strahlungsgrenzwerte.

Genf reduzierte Mietzinse

Den Nachbarn von Sendeanlagen prognostizieren die Initianten teilweise massive Wertreduktionen ihrer Liegenschaften. Im Kanton Genf habe ein Gericht den Bewohnern eines Mietshauses eine Mietzinsreduktion von 30% zugestanden, teilen sie mit. Gemäss Bundesgericht erfülle die Errichtung von Mobilfunk-Sendeanlagen nicht die Intensität einer materiellen Enteignung. Damit stünden den Eigentümern benachbarter Grundstücke keine Entschädigung zu, sie hätten den Wertverlust selber zu tragen. Und dieser kann gross sein, wie sie in einem Rechnungsbeispiel zeigen (Grafik).

none Acklin, der sich beruflich mit solchen Risiken beschäftigt, hat eine Berechnung für Wettingen angestellt: Er geht von 8634 Wohnungen auf 414 Hektaren (ha) Wohnland aus, die einen Versicherungswert von 5 078 805 295 Franken ergeben. Gesamt könnte der Liegenschaftswert um gegen 22 Millionen Franken sinken. Besonders die Eigentümer im innersten Kreis könnten dies zu spüren bekommen. Liegenschaften werden vom Mietertrag her bewertet. «Wenn der Ertragswert sinkt, führt dies zu einer tieferen Belehnung», sagt Acklin. Das heisst, die Liegenschaft ist überschuldet, der Hypothekargeber wird vom Eigentümer eine Rückzahlung fordern. Ob Privatpersonen oder institutionelle Anleger betroffen sind, die Folgen können einschneidend sein.

Der Initiativtext umschreibt die störenden Anlagen

Für bestehende Sendeanlagen soll eine 10-jährige Übergangsfrist gelten.

«Als stark störende Anlagen gelten insbesondere Sendeanlagen mit gepulsten, nicht ionisierenden Strahlen sowie gepulste, magnetische und elektromagnetische Felder, welche eine technisch mögliche kumulierte äquivalente Strahlungsleistung (ERP), Begriff definiert gemäss Art. 3 Absatz 9 der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) der gesamten Anlage (definiert gemäss Ziffer 62 des Anhangs zur NISV) im höchstbelasteten Sektor von 120° von 500 Watt oder mehr aufweisen.» Dieser Text soll als 4. Abschnitt dem Paragrafen (§) 36 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) angefügt werden. Die Paragrafen 12, Wohnzonen; 14, Wohn- und Gewerbezonen sowie 17, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, sollen um eine Einschränkung für störende Anlagen gemäss § 36 ergänzt werden. Mit Übergangsbestimmungen wird verlangt, dass bestehende Anlagen in Wettingen spätestens in 10 Jahren an die neuen Vorschriften angepasst sein müssen. (dm)

Heinz Merkle

Re: Handystrahlen lassen den Immobilien-Franken schwinden. W

Beitrag von Heinz Merkle » 21. September 2004 20:51

Als Vorschlag moechten Sie bitte noch folgende Punkte beruecksichtigten :
-- die angesprochenen Buerger sollen aufgefordert werden,nur unerlaessliche Telefonate per Handy durchfuehren, die anderen Gespraeche per analog Schnurtelefon
-- Grund 1 : pro Antennenmast koennen 30 Gespraeche gleichzeitig gefuehrt werden,
wenn es mehr sind, entstehen Forderungen nach mehr Masten !
Wir Buerger haben es teilweise in der Hand mit diszipliertem Verhalten da Einfluss zu
nehmen.
Grund 2 : Kostenbewusster werden, ein Handyanruf verschlingt Fr. 0.45 - 0.55 /
Minute; ein Anruf vom Normaltelefon kostet Fr. 0.06/min. ( Wenn ich so meine
eigene Tf.rechnung anschaue : mit Handy muesste ich ca. 550.- pro Monat blechen
so aber nur 100.-
-- Aufruf an die Eltern, ihren handybenutzenden Nachwuchs, mit erlaeuternden Hinwei-
sen, mitteilen, ja darauf zu beharren, dass dieses Geraet kein Spielzeug ist.
SMS von einer Schulhofecke in die andere sind zu unterlassen.
Wahllose Anrufe " eifach zum umeschnurre" sind nicht "cool" sondern sinnlos, aber
dafuer kostenpflichtig.
Statistiken zeigen , dass 60% der Betreiberumsaetze von Jugendlichen und Kindern
verschleudert werden, also ca. 500 Mio Franken pro Jahr. und wer finanziert das :
die Eltern.

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