Suhr: Ein Moratorium für den Bau von Antennen? Die Angst vor

The Future's Black

Suhr: Ein Moratorium für den Bau von Antennen? Die Angst vor

Beitrag von The Future's Black » 9. Dezember 2004 12:11

© Mittelland Zeitung; 09.12.2004

Tabloid West

Ein Moratorium für den Bau von Antennen?

Mobilfunkanlage Suhrer Stimmberechtigte verlangen die Zurückstellung oder Sistierung sämtlicher Baubewilligungsgesuche aller Mobilfunk-Antennenbetreiber.

marcel siegrist
Bis zur definitiven Regelung im geänderten Zonenplan oder in der Bauordnung sollen die Baubewilligungsgesuche aller Mobilfunk-Antennenbetreiber in Suhr zurückgestellt oder gar sistiert werden.

Vom 26. Juli bis 16. August 2002 wurde das Baugesuch der Firma Sunrise für eine Natelantenne Typ GSM (Global System for Mobile Communications) und UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) an einem Beleuchtungsmast im Fussballstadion Brügglifeld publiziert. Der Suhrer Gemeinderat erteilte die Baubewilligung mit dem Hinweis, dass die Antennen «auf öffentlichem Grund stehen». Im Falle einer Überbauung des heutigen Stadiongeländes müssten die Antennen wieder entfernt werden. Der Baubewilligung gingen umfassende Abklärungen voraus: Eine positive Beurteilung durch das Baudepartement erfolgte am 21. August 2002. Eine ebenfalls positive Stellungnahme durch die Abteilung Umweltschutz des BD trägt das Datum 25. Februar 2003.

Sammeleinsprache eingereicht

Über 150 Anwohnerinnen und Anwohner auf Suhrer und Aarauer Gebiet manifestierten ihr Unverständnis und ihre Kritik mit einer Einsprache. Die Kritiker, die sich in der Interessengemeinschaft Brügglifeld formierten, sprachen von einer «überdimensionierten Anlage» zur gleichzeitigen Nutzung von mehr als 2000 Gesprächspartnern in einem Einzugsgebiet von 4000 Bewohnern. Die Gegner verwiesen auf den Umstand, dass die «gesundheitlichen Auswirkungen solcher Antennen (Störungen von Schlaf, Nervensystem oder Stoffwechsel) noch immer mangelhaft erforscht sind». Bemängelt wurde auch die Informationspolitik der Behörden von Suhr und Aarau.

Die IG Brügglifeld setzt alles daran, «dieses überrissene, nicht notwendige Projekt zu verhindern». Eine Sammelaktion ergab einen ansehnlichen Geldbetrag, mit dem man gegen den Entscheid des Suhrer Gemeinderates juristisch vorgehen konnte. Die Baubewilligung der GSM/UMTS Mobilfunk-Antenenanlage im Brügglifeld der Sunrise/TDC Schweiz AG ist zurzeit vor dem Verwaltungsgericht angefochten.

Die belastung macht angst

Der Suhrer Jürg Hertig, Mitglied der IG Brügglifeld, votierte an der Gemeindeversammlung gegen die geplante Mobilfunkantenne. Er wies darauf hin, dass auch Antennenbetreiber Swisscom und Orange eine Antenne auf dem Brügglifeld planten. Dies ist aus einem Schreiben des Baudepartements, Abteilung Umweltschutz, das Jürg Hertig vorliegt, zu entnehmen. «Drei Antennen gäbe es auf dem Fussballplatz. Diese werden auf verschiedenen Beleuchtungsmasten, die zwischen 70 und 100 Meter auseinander stehen, angebracht. Stellen sie sich vor, eine dreifache Strahlenbelastung auf so kleinem Raum», betonte Hertig in seinen Worten an die Suhrer Stimmberechtigten. «Ich bin nicht gegen Natel, aber das sinnlose Aufrüsten der Mobilfunkbetreiber macht mir wirklich Angst.» «Ein Baugesuch für weitere Antennen im Brügglifeld liegt uns nicht vor», erklärt Gemeindeammann Beat Rüetschi. «Wenn dies der Fall wäre, würden wir einschreiten. Dann müssten die Betreiber gemeinsam etwas machen.»

Das Votum von Jürg Hertig an der Gemeindeversammlung gipfelte in folgendem Antrag: «Es ist im Zonenplan eine Regulierung aller GSM/UMTS Mobilfunk-Antennenanlagen auf dem Gemeindegebiet einzuplanen. Ich verlange vom Gemeinderat an der Sommergemeindeversammlung einen Bericht und Antrag zu erstatten. Bis zur definitiven Regelung im Zonenplan oder in der Bauordnung Suhr sind sämtliche Baubewilligungsgesuche aller Mobilfunk-Antennenbetreiber zurückzustellen resp. zu sistieren.» «Wir möchten es als positives Signal für eine kritische Bevölkerung verstanden sehen», so Jürg Hertig. «Ich bin gespannt, was nun passiert.»

«Wie weiter?», fragt sich nun nach Annahme des Antrages der Gemeinderat von Suhr. «Es ist grundsätzlich Bundes- und Kantonsrecht. Wir sind laut Gesetz gezwungen, die Antennen zu bauen», so Gemeindeammann Rüetschi. Die Baugesuche liegen bei den Gemeinden zwar von Gesetztes wegen öffentlich auf, ab dem 1. Oktober 2002 hat aber der Kanton die alleinige Beurteilung von Gesuchen für Mobilfunkantennen übernommen. Nach der Bejahung hat die Bauherrschaft das Recht auf eine Baubewilligung, ansonsten kann sie klagen. «Wir als Gemeinde haben keine Chance, die Mobilfunkantennen zu verhindern. Die Einsprecher sollten direkt beim Verwaltungsgericht vorstellig werden», betont Rüetschi. «Wir werden nun über Bund und Kanton abklären, was wir nach Annahme des Moratoriums machen sollen. Wir vollziehen nur das Recht, das uns der Bürger mit der Annahme des entsprechenden Gesetzes vorschreibt. Die Stimmbürger wollten die Liberalisierung des Mobilfunkmarktes, wollten die Konkurrenz der einzelnen Anbieter», so Rüetschi. Dies mit allen Vor- und eben auch Nachteilen.

Die Angst vor elektromagnetischer Strahlung wächst

Die Übergänge zwischen erwiesener und vermuteter Auswirkung sind fliessend

Die Mobiltelefonie hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Zurzeit werden in der Schweiz monatlich rund 50 000 neue Abonnemente gelöst. Bereits 40 Prozent der Bevölkerung benutzen ein Mobiltelefon. Das heutige Kommunikationsbedürfnis macht das Handy zum alltäglichen Gebrauchsartikel. Nach wie vor besteht auch in der Wissenschaft grosse Unsicherheit bezüglich der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen. Die Angst vor negativen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf die Gesundheit wächst. Die Auswirkungen bei Feldstärke unterhalb der gesetzlichen Limiten sind noch ungenügend erforscht. Studien geben keinen Hinweis darauf, dass HF-Strahlung Krebs verursacht. Auswirkungen wurden jedoch beim Schlaf festgestellt. Ein noch ungeklärtes Phänomen ist die «Elektrosensibilität», über die Menschen in der Nähe einer Strahlungsquelle klagen. Die Übergänge zwischen erwiesenen und vermuteten Belastungen sind fliessend. (sim)