Herr Ulrich Weiner hat mir Folgendes geschrieben, das ich allen Interessierten gekannt geben
möchte.
Liebe Freunde und Mitstreiter,
vielen Dank für all die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung in München.
Aber es geht weiter und die nächste Chance von der ich mir viel mehr
verspreche, steht vor der Tür: Der lang ersehnte Termin für den "Sender
Abschaltprozess" ist jetzt eingegangen. Es ist Dienstag, der 08.09.2009 um
10:30 Uhr am Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2, im Raum III im EG. Da es ein
Musterprozess um Funklöcher ist, wird es sicher sehr spannend und jeder
Anwesende ist wichtig um das öffentliche Interesse zu zeigen. Kameras und
Fotoapparate sind willkommen, Aufnahmen aber nur außerhalb der
Hauptversammlung möglich.
Bitte kommt reichlich, es wird sicher ein ereignisreicher Vormittag.
Viele Grüße
Euer
Uli Weiner
Hier noch einmal die Daten zur Gerichtsverhandlung zusammengefasst:
Gerichtstermin: Di, 08.09.2009
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Wo: Amtsgericht
79098 Freiburg
Holzmarkt 2
Raum III im EG
Information über Termin der Gerichtsverhandlung und TV-Tipp
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- Registriert: 27. Januar 2007 21:48
TV-Tipp
Am 9.9. kommt im ARD Brisant um 17:15 ein Filmbeitrag zu dem Prozess O2 gegen Uli Weiner wegen Handymast abschalten.
Zum Urteil:
Verhüllungsaktion strafbar
Ein Elektronsensibler hat einen O2-Sendemast mit einer strahlungsisolierenden Decke umhüllt. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Mann zu 100 Euro Strafe. VON TANJA GAUDIAN
Montage eines Mobilfunkmastes - manche stört deren Strahlung. Foto: ap
FREIBURG taz | Zu einer Strafe von 100 Euro hat das Amtsgericht Freiburg einen Mann verurteilt, der einen Mobilfunksender mit einer Aluwärmedecke umwickelt hat. Der gelernte Telekommunikationstechniker Ulrich Weiner hatte mit der Decke versucht, sich vor den Strahlen des Sendemasten des Mobilfunkbetreibers O2 zu schützen.
Vor sieben Jahren sei er das erste Mal zusammengebrochen und lebe daher seit 2004 überwiegend in einem Wohnwagen, zuletzt auf einem Waldparkplatz bei St. Märgen im Schwarzwald, führte Weiner vor Gericht aus. "Das ist bislang der einzige strahlungsfreie Ort, an dem ich zugleich von den Behörden geduldet werde und Freunde habe, die mich mit Nahrung versorgen", so Weiner.
Anzeige
Im November letzten Jahres erlitt er dort einen lebensbedrohlichen Beinahezusammenbruch, wie eine Zeugin vor rund hundert anwesenden Zuschauern schilderte. Kurz darauf erfuhr er, dass ein neuer Sender des Mobilfunkunternehmens O2 mit Strahlrichtung auf den Parkplatz in Betrieb genommen worden war. Auf die Forderung, den Sender abzuschalten oder die Strahlrichtung zu ändern, reagierten weder die Behörden noch das Unternehmen. Man verfolge weiterhin das Ziel einer vollständigen Netzabdeckung, äußerte ein Sprecher des Mobilfunkbetreibers.
Daraufhin verhüllte Weiner die Richtfunkantenne und sorgte damit für die kurzfristige Selbstabschaltung des Mobilfunksenders. Dies sei, so der Richter, eine Störung einer von den Behörden genehmigten Telekommunikationsanlage und damit rechtswidrig gewesen. "Ich glaube nicht, dass Sie ein Simulant sind und ich sehe, dass Sie unter einem großen Leidensdruck stehen", so der Richter, der die Geldstrafe unter Vorbehalt und ohne Auflagen aussprach. Der richtige Weg sei aber nicht der der Selbsthilfe, sondern der einer zivilrechtlichen Klage auf Unterlassung gegen O2.
Gegen das Urteil kann noch Berufung oder Revision eingelegt werden. Weiners Anwalt Frank-Ulrich Mann zog in seinem Plädoyer Parallelen zu Asbest und Contergan, deren Opfer auch zu spät ernst genommen worden seien. Er verwies auf eine Forderung des Europäischen Parlaments vom Frühjahr, wonach alle EU-Staaten dem Beispiel Schwedens folgen und Schutzräume für elektrosensible Menschen schaffen sollten.
Patricia Fromm, Sprecherin des Aktionsbündnis für strahlungsfreie Lebensräume, verwies auf die steigende Zahl Elektrosmog-Geschädigter: "Wir möchten entscheiden können, ob wir uns in einem strahlungsreichen oder -freien Gebiet aufhalten
Quelle: http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/arti ... -strafbar/
P.S. Auch der Antrag von Uli Weiner auf Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der Elektrosensibilität wurde leider abgelehnt. Betroffene wegen EMF darf es nicht geben. Am Kommentar in der taz sieht man, wohin die Richtung gehen soll.
Elisabeth Buchs
Zum Urteil:
Verhüllungsaktion strafbar
Ein Elektronsensibler hat einen O2-Sendemast mit einer strahlungsisolierenden Decke umhüllt. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Mann zu 100 Euro Strafe. VON TANJA GAUDIAN
Montage eines Mobilfunkmastes - manche stört deren Strahlung. Foto: ap
FREIBURG taz | Zu einer Strafe von 100 Euro hat das Amtsgericht Freiburg einen Mann verurteilt, der einen Mobilfunksender mit einer Aluwärmedecke umwickelt hat. Der gelernte Telekommunikationstechniker Ulrich Weiner hatte mit der Decke versucht, sich vor den Strahlen des Sendemasten des Mobilfunkbetreibers O2 zu schützen.
Vor sieben Jahren sei er das erste Mal zusammengebrochen und lebe daher seit 2004 überwiegend in einem Wohnwagen, zuletzt auf einem Waldparkplatz bei St. Märgen im Schwarzwald, führte Weiner vor Gericht aus. "Das ist bislang der einzige strahlungsfreie Ort, an dem ich zugleich von den Behörden geduldet werde und Freunde habe, die mich mit Nahrung versorgen", so Weiner.
Anzeige
Im November letzten Jahres erlitt er dort einen lebensbedrohlichen Beinahezusammenbruch, wie eine Zeugin vor rund hundert anwesenden Zuschauern schilderte. Kurz darauf erfuhr er, dass ein neuer Sender des Mobilfunkunternehmens O2 mit Strahlrichtung auf den Parkplatz in Betrieb genommen worden war. Auf die Forderung, den Sender abzuschalten oder die Strahlrichtung zu ändern, reagierten weder die Behörden noch das Unternehmen. Man verfolge weiterhin das Ziel einer vollständigen Netzabdeckung, äußerte ein Sprecher des Mobilfunkbetreibers.
Daraufhin verhüllte Weiner die Richtfunkantenne und sorgte damit für die kurzfristige Selbstabschaltung des Mobilfunksenders. Dies sei, so der Richter, eine Störung einer von den Behörden genehmigten Telekommunikationsanlage und damit rechtswidrig gewesen. "Ich glaube nicht, dass Sie ein Simulant sind und ich sehe, dass Sie unter einem großen Leidensdruck stehen", so der Richter, der die Geldstrafe unter Vorbehalt und ohne Auflagen aussprach. Der richtige Weg sei aber nicht der der Selbsthilfe, sondern der einer zivilrechtlichen Klage auf Unterlassung gegen O2.
Gegen das Urteil kann noch Berufung oder Revision eingelegt werden. Weiners Anwalt Frank-Ulrich Mann zog in seinem Plädoyer Parallelen zu Asbest und Contergan, deren Opfer auch zu spät ernst genommen worden seien. Er verwies auf eine Forderung des Europäischen Parlaments vom Frühjahr, wonach alle EU-Staaten dem Beispiel Schwedens folgen und Schutzräume für elektrosensible Menschen schaffen sollten.
Patricia Fromm, Sprecherin des Aktionsbündnis für strahlungsfreie Lebensräume, verwies auf die steigende Zahl Elektrosmog-Geschädigter: "Wir möchten entscheiden können, ob wir uns in einem strahlungsreichen oder -freien Gebiet aufhalten
Quelle: http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/arti ... -strafbar/
P.S. Auch der Antrag von Uli Weiner auf Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der Elektrosensibilität wurde leider abgelehnt. Betroffene wegen EMF darf es nicht geben. Am Kommentar in der taz sieht man, wohin die Richtung gehen soll.
Elisabeth Buchs
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.
Re: Betroffene
So sehen die Brosamen vom Tisch der Justiz aus.Elisabeth Buchs hat geschrieben: "Ich glaube nicht, dass Sie ein Simulant sind und ich sehe, dass Sie unter einem großen Leidensdruck stehen", so der Richter, der die Geldstrafe unter Vorbehalt und ohne Auflagen aussprach.
Aber wo Brosamen sind, da bröselt es ...
Der Versuch, durch die Verweise auf einen vorgeblich sehr viel umfassenderen Schutz von Betroffenen in Schweden mit Brosamen zu schiessen, taugt immerhin dazu, das Publikum dazu zu veranlassen einmal genauer hinzuschauen, was möglich gemacht werden könnte und müsste angesichts dessen, was an Leiden schon da ist.Elisabeth Buchs hat geschrieben: Quelle: http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/arti ... -strafbar/
P.S. Auch der Antrag von Uli Weiner auf Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der Elektrosensibilität wurde leider abgelehnt. Betroffene wegen EMF darf es nicht geben. Am Kommentar in der taz sieht man, wohin die Richtung gehen soll.
Elisabeth Buchs
Die Erklärungen von Gouverneuren in US-Bundesstaaten zur Wahrnehmung des Leids der elektroseniblen Menschen weisst in die richtige Richtung auf einem mühsamen Weg.
Mobilfunkmast-Gegner von Gericht verwarnt
Den Beitrag kann man sich online anschauen:
"Mobilfunkmast-Gegner von Gericht verwarnt"
http://www.ard-mediathek.de/ard/servlet ... C8B321E36B
Wenn der Link nicht klappt, einfach nach "Brisant" schauen, so hieß die Sendung mit dem Beitrag.[/url]
"Mobilfunkmast-Gegner von Gericht verwarnt"
http://www.ard-mediathek.de/ard/servlet ... C8B321E36B
Wenn der Link nicht klappt, einfach nach "Brisant" schauen, so hieß die Sendung mit dem Beitrag.[/url]
„Die magnetische Energie ist die elementare Energie, von der das gesamte Leben des Organismus abhängt.“
Prof. Werner Heisenberg (1901–1976), Physiker, Nobelpreisträger der Physik
Prof. Werner Heisenberg (1901–1976), Physiker, Nobelpreisträger der Physik
Meinungsaustausch
Herr Ulrich Weiner hat mir Folgendes geschrieben, das ich an alle Interessierte weiterleiten möchte.
Kommentar:
Trotzdem das Gericht die Krankheit von Ulrich Weiner im Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung
anerkannt hat, wird er weiter den Mobilfunkhaien zum Fraß ausgeliefert.
Man darf ihn weiter verfolgen und ihm die Masten vor die Nase stellen.
Dagegen wurde in Frankreich drei Familien geholfen, indem die Masten abgebaut werden
mussten. Warum erfolgt kein Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Raumes?
Oberpichler
Hier das Zitat:
Liebe Freunde und Mitstreiter,
vielen Dank für die reichliche Anteilnahme am Gerichtsverfahren. Habe mich
sehr gefreut, daß der Saal so gefüllt war. Die Medienresonanz war auch sehr
interessant und vielseitig. Für alle die nicht dabei waren, ich wurde mit
einer Androhung von 100 Euro Geldstrafe verwarnt, daß ich innerhalb des
nächsten Jahres keinen weiteren Sender mehr außer Betrieb setzen darf. Laut
Auffassung des Richters, hätte ich noch andere Möglichkeiten gehabt, als
mich selbst zu wehren. Nach genauerem nachfragen, sah er nur die
Möglichkeit, daß ich o2 direkt verklagen könnte. Auf meine Frage was ich
denn in der Zwischenzeit machen soll, gerade in Hinblick auf den kommenden
Winter, wußte er auch keine Antwort.
Von dem her ist klar, wir machen weiter. Wie genau bin ich noch am überlegen
und beraten. Fest steht aber schon, daß ich die Kosten dieses
Gerichtsverfahrens und die weiterer Verfahren selbst zu tragen habe. Von dem
her bin ich auf die Hilfe von Euch allen angewiesen. Aus eigener
Kraft kann ich den Weg nicht weitergehen und nur gemeinsam sind wir stark
genug um den Sieg davon zu tragen.
Mit Email schreiben und beantworten bin ich gerade sehr im Rückstand, da ich
gerade an einem Ort bin, wo es mir kaum möglich ist an ein Telefon oder das
Internet zu gelangen. Auch mußte ich mich nach dem anstrengenden Tag in
Freiburg mehrere Tage erholen. Von dem her kommt die Zusammenfassung zur
Gerichtsverhandlung auch erst heute.
Viele Grüße
Euer
Uli Weiner
_____________________________________________________________________________________________________________
Rechtshilfefound für Ulrich Weiner
Sozietät Mann & Müller
GLS Bank
Kto: 80 427 388 01 (IBAN: DE67 4306 0967 8042 7388 01)
BLZ: 430 609 67 (BIC: GENO DEM 1 GLS)
_____________________________________________________________________________________________________________
Hier die Meldungen im einzelnen:
Badische Zeitung vom 09.09.09
http://www.badische-zeitung.de/gericht- ... 82141.html
Diagnose Funk:
http://www.diagnose-funk.org/recht/rech ... warnt.html
Beitrag im SWR-Fernsehen vom 08.09.09:
http://www.ard-mediathek.de/ard/servlet ... =5709BE494
und
http://www.badische-zeitung.de/gericht- ... swrvideo-1
Beitrag auf ARD vom 09.09.09: http://www.youtube.com/watch?v=R7-xu-2P368
(Bemerkung: Der Anfang des Beitrages fehlt, kennt jemand einen besseren
Link?)
Anbei noch der Beitrag in der TAZ. Das mit der 100 Euro Geldstrafe ist
leider irreführend, da ich ja nur mit einer Strafandrohung von 100 Euro
verwarnt wurde, falls ich innerhalb
eines Jahres einen weiteren Sender abschalten würde:
http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/arti ... -strafbar/
Kommentar:
Trotzdem das Gericht die Krankheit von Ulrich Weiner im Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung
anerkannt hat, wird er weiter den Mobilfunkhaien zum Fraß ausgeliefert.
Man darf ihn weiter verfolgen und ihm die Masten vor die Nase stellen.
Dagegen wurde in Frankreich drei Familien geholfen, indem die Masten abgebaut werden
mussten. Warum erfolgt kein Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Raumes?
Oberpichler
Hier das Zitat:
Liebe Freunde und Mitstreiter,
vielen Dank für die reichliche Anteilnahme am Gerichtsverfahren. Habe mich
sehr gefreut, daß der Saal so gefüllt war. Die Medienresonanz war auch sehr
interessant und vielseitig. Für alle die nicht dabei waren, ich wurde mit
einer Androhung von 100 Euro Geldstrafe verwarnt, daß ich innerhalb des
nächsten Jahres keinen weiteren Sender mehr außer Betrieb setzen darf. Laut
Auffassung des Richters, hätte ich noch andere Möglichkeiten gehabt, als
mich selbst zu wehren. Nach genauerem nachfragen, sah er nur die
Möglichkeit, daß ich o2 direkt verklagen könnte. Auf meine Frage was ich
denn in der Zwischenzeit machen soll, gerade in Hinblick auf den kommenden
Winter, wußte er auch keine Antwort.
Von dem her ist klar, wir machen weiter. Wie genau bin ich noch am überlegen
und beraten. Fest steht aber schon, daß ich die Kosten dieses
Gerichtsverfahrens und die weiterer Verfahren selbst zu tragen habe. Von dem
her bin ich auf die Hilfe von Euch allen angewiesen. Aus eigener
Kraft kann ich den Weg nicht weitergehen und nur gemeinsam sind wir stark
genug um den Sieg davon zu tragen.
Mit Email schreiben und beantworten bin ich gerade sehr im Rückstand, da ich
gerade an einem Ort bin, wo es mir kaum möglich ist an ein Telefon oder das
Internet zu gelangen. Auch mußte ich mich nach dem anstrengenden Tag in
Freiburg mehrere Tage erholen. Von dem her kommt die Zusammenfassung zur
Gerichtsverhandlung auch erst heute.
Viele Grüße
Euer
Uli Weiner
_____________________________________________________________________________________________________________
Rechtshilfefound für Ulrich Weiner
Sozietät Mann & Müller
GLS Bank
Kto: 80 427 388 01 (IBAN: DE67 4306 0967 8042 7388 01)
BLZ: 430 609 67 (BIC: GENO DEM 1 GLS)
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Hier die Meldungen im einzelnen:
Badische Zeitung vom 09.09.09
http://www.badische-zeitung.de/gericht- ... 82141.html
Diagnose Funk:
http://www.diagnose-funk.org/recht/rech ... warnt.html
Beitrag im SWR-Fernsehen vom 08.09.09:
http://www.ard-mediathek.de/ard/servlet ... =5709BE494
und
http://www.badische-zeitung.de/gericht- ... swrvideo-1
Beitrag auf ARD vom 09.09.09: http://www.youtube.com/watch?v=R7-xu-2P368
(Bemerkung: Der Anfang des Beitrages fehlt, kennt jemand einen besseren
Link?)
Anbei noch der Beitrag in der TAZ. Das mit der 100 Euro Geldstrafe ist
leider irreführend, da ich ja nur mit einer Strafandrohung von 100 Euro
verwarnt wurde, falls ich innerhalb
eines Jahres einen weiteren Sender abschalten würde:
http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/arti ... -strafbar/