Neue Verordnung zu ESmog schützt Investoren mehr als Bürger

Pirat

Neue Verordnung zu ESmog schützt Investoren mehr als Bürger

Beitrag von Pirat » 4. August 2013 09:46

Wila Bonn
Wissenschaftsladen Bonn e.V.
Juli 2013

Neue Verordnung zu ESmog schützt Investoren mehr als Bürger


„Die 26. BImSchV ist eine neu gefasste Verordnung, die aber in entscheidenden Bereichen die alten Mängel aufweist“, sagt Dr. Klaus Trost, Leiter der Mess- und Beratungsstelle Elektrosmog beim Wissenschaftsladen Bonn (Wila Bonn), dem mit 30 Mitarbeitern größten Science Shop Europas. Am 1. Juli 2013 trat die novellierte 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) in Kraft. Diese 1997 erlassene und jetzt erstmalig veränderte Verordnung regelt, wie stark elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder sein dürfen, denen Bürger ausgesetzt sind.

Grenzwerte zu hoch
Trost: „Zahlreiche Studien haben in den letzten 15 Jahren belegt, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von z.B. durch Hochspannungsleitungen, Mobilfunk oder Trafostationen verursachten Elektrosmog weit höher sind als ursprünglich angenommen.“ Trotzdem wurden die vom Anfang der 1990er Jahre stammenden Grenzwerte auch 2013 nicht verschärft.

Überdies weisen die Grenzwerte einen grundsätzlichen „Konstruktionsfehler“ auf. Die federführende internationale Kommission ICNIRP – ein demokratisch nicht legitimierter privater Verein, dessen Mitglieder sich gegenseitig ernennen – setzte in den 1990er Jahren die Grenzwerte für elektromagnetische Felder so, dass lediglich „akute Gefährdungen“ ausgeschlossen sind. Dabei, so der Experte des Wissenschaftsladen Bonn, gebe es deutliche Hinweise darauf, dass es nicht nur akute Gefährdungen gibt.

Vielmehr litten Menschen, die elektromagnetischen Feld unterhalb der Grenzwerte, dafür aber dauerhaft ausgesetzt seien, überdurchschnittlich oft unter Langzeitwirkungen und chronischen Erkrankungen. So steigen nach Studienergebnissen die Risiken z.B. für Kinder, an Leukämie zu erkranken und für Erwachsene, dement zu werden, wenn sie in ihrem Wohnumfeld dauerhaft Magnetfeldern auch unterhalb der Grenzwerte ausgesetzt waren.

Vorbild Schweiz

Trost: „Angesichts dieser Situation wäre es angemessen gewesen, bei der Neufassung der 26. BImSchV das Vorsorgeprinzip zugrunde zu legen.“ So hätte man nach dem Vorbild der Schweiz für sensible Bereiche wie z.B. Wohnungen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und andere Daueraufenthaltsbereiche von Menschen besondere Sicherheitsgrenzwerte einführen können.

Handys und das Niederspannungsverteilungsnetz ausgenommen
Die neue Verordnung gilt außerdem nur für Stromversorgungsanlagen mit einer Betriebsspannung von mehr als 1000 Volt. Trost: „Diese aus Sicht des Immissionsschutzes sachlich nicht begründbare Einschränkung des Geltungsbereiches dient offenbar vor allem dazu, das riesige Niederspannungsverteilungsnetz von den Regelungen auszunehmen.“ Auch für Handys, die inzwischen die häufigste Quelle von elektromagnetischen Feldbelastungen sind, sei die 26. BImSchV nach wie vor nicht zuständig.

Schutz der Betreiber

Im Vorblatt der alten Verordnung aus dem Jahr 1996 war nicht der Schutz der Bevölkerung als Zielsetzung genannt, sondern ausdrücklich die Investitionssicherheit der Betreiber von elektromagnetischen Anlagen. Trost: „Auch wenn das explizit so nicht mehr in der Verordnung von 2013 steht, legt der Inhalt der Verordnung doch die gleiche Intention nahe.“ Die festgelegten Grenzwerte seien industriefreundlich. Und schwierig zu überwachende Bereiche wie das Niederspannungsverteilungsnetz und die Mobiltelefone, bei denen im Einzelfall Grenzwertüberschreitungen nicht auszuschließen seien, blieben von der Regelung durch die 26. BImSchV ausgenommen.

Quelle:
http://www.wilabonn.de/de/de-home/17-pr ... erger.html

Nordlicht
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Re: Neue Verordnung zu ESmog schützt Investoren mehr als Bür

Beitrag von Nordlicht » 4. August 2013 10:32

Pirat hat geschrieben:Am 1. Juli 2013 trat die novellierte 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) in Kraft. Diese 1997 erlassene und jetzt erstmalig veränderte Verordnung regelt, wie stark elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder sein dürfen, denen Bürger ausgesetzt sind.
Die Änderung der 26. BImSchV ist nicht am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Zur Zeit gilt nach wie vor die unveränderte Fassung vom 16. Dezember 1996.

Nordlicht

Mahner

Neue Verordnung zu ESmog schützt Investoren mehr als Bürger

Beitrag von Mahner » 7. August 2013 15:25

  • Nordlicht hat Folgendes geschrieben:
Die Änderung der 26. BImSchV ist nicht am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Zur Zeit gilt nach wie vor die unveränderte Fassung vom 16. Dezember 1996.
Na und? Am Sachverhalt ändert das gar nichts!

Da hat Herr Dr. Trost mit seiner vorgezogenen zeitlichen Angabe immerhin korrekt den Sachverhalt avisiert.

Die Sache selbst hat aber einen de facto Status und seine Anwendung ist nur eine Formsache!

Derzeit werden die Unterschriften der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Wirtschaft und Technologie sowie der Bundeskanzlerin unter die Urschrift der Änderungsverordnung der 26. BImSchV eingeholt.

Danach wird die Urschrift dem Bundesgesetzblatt zur Bekanntmachung übermittelt. Die Änderungsverordnung tritt einen Tag nach Verkündung in Kraft. Derzeit wird mit der Bekanntmachung für Anfang September 2013 gerechnet.

Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht » 8. August 2013 08:27

Pirat hat geschrieben:... Vorbild Schweiz
Trost: „Angesichts dieser Situation wäre es angemessen gewesen, bei der Neufassung der 26. BImSchV das Vorsorgeprinzip zugrunde zu legen.“ So hätte man nach dem Vorbild der Schweiz für sensible Bereiche wie z.B. Wohnungen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und andere Daueraufenthaltsbereiche von Menschen besondere Sicherheitsgrenzwerte einführen können. ...
Sind das jene Schweizer Grenzwerte, von denen Herr Jakob meint, dass sie "eine Mogelpackung erster Güte" seien, dass sie "keinen Deut besser" sind als die übrigen Grenzwerte in Europa und "entweder von Unwissenheit oder vom Willen, das Volk für blöd zu verkaufen" zeugen?

http://www.gigaherz.ch/429/

Nordlicht

Mahner

Neue Verordnung zu ESmog schützt Investoren mehr als Bürger

Beitrag von Mahner » 8. August 2013 14:35

  • Nordlicht hat Folgendes geschrieben:
Pirat hat Folgendes geschrieben:
... Vorbild Schweiz
Trost: „Angesichts dieser Situation wäre es angemessen gewesen, bei der Neufassung der 26. BImSchV das Vorsorgeprinzip zugrunde zu legen.“ So hätte man nach dem Vorbild der Schweiz für sensible Bereiche wie z.B. Wohnungen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und andere Daueraufenthaltsbereiche von Menschen besondere Sicherheitsgrenzwerte einführen können. ...

Sind das jene Schweizer Grenzwerte, von denen Herr Jakob meint, dass sie "eine Mogelpackung erster Güte" seien, dass sie "keinen Deut besser" sind als die übrigen Grenzwerte in Europa und "entweder von Unwissenheit oder vom Willen, das Volk für blöd zu verkaufen" zeugen?
...



1. Ihre Frage richten Sie der Einfachheit halber doch direkt an den Verfasser der PM Dr. Klaus Trost klaus.trost@wilabonn.de

2. Ich hatte einmal einen Klassenkameraden, er war irgendwie psychosomatisch neben der Spur. Sein Hobby bestand in Stänkerei, Störung, Dummschwätzerei und Einfältigkeit. Heute sagt man wohl Trollerei dazu!
Kurzum seine ganze Verhaltenskultur bestand aus „Korinthenkackerei“, weshalb man ihm auch den Namen „Korinthenkacker“ verpasste.
Wenn ich Ihre Einlassungen lese, fällt mir der arme Typ, der mir schon damals leid getan hatte, gerade mal ein.

Fazit:

Ihre simple Taktik wird mit absuluter Sicherheit weder Herrn Dr. Trost noch Herrn Jakob beeindrucken, da bin ich mir ganz sicher und schon gar nicht mal wird Ihre zynische Anfrage die Beiden auseinander dividieren.

Übrigens Ihr Nordlicht wird blasser und blasser!

Hans-U. Jakob
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Registriert: 10. Februar 2007 15:37

Beitrag von Hans-U. Jakob » 8. August 2013 17:27

Nordlicht hat geschrieben:
Pirat hat geschrieben:... Vorbild Schweiz
Trost: „Angesichts dieser Situation wäre es angemessen gewesen, bei der Neufassung der 26. BImSchV das Vorsorgeprinzip zugrunde zu legen.“ So hätte man nach dem Vorbild der Schweiz für sensible Bereiche wie z.B. Wohnungen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und andere Daueraufenthaltsbereiche von Menschen besondere Sicherheitsgrenzwerte einführen können. ...
Sind das jene Schweizer Grenzwerte, von denen Herr Jakob meint, dass sie "eine Mogelpackung erster Güte" seien, dass sie "keinen Deut besser" sind als die übrigen Grenzwerte in Europa und "entweder von Unwissenheit oder vom Willen, das Volk für blöd zu verkaufen" zeugen?

http://www.gigaherz.ch/429/

Nordlicht
Scheint mir fast so, dass die Deutschen Umweltschützer auf denselben Schwindel hereinfallen werden, wie seinerzeit die Schweizer.
Die Welt will betrogen sein.... Kann man nichts machen. Oder ev NIS-Fachstelle von Gigaherz anrufen. Tel. und e-mail Auskünfte sind hier bekanntlich gratis.
Hans-U. Jakob

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