Novelle der 26. BImSchV tritt in Kraft

Mahner

Novelle der 26. BImSchV tritt in Kraft

Beitrag von Mahner » 30. August 2013 21:09

Novelle der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) tritt in Kraft

Die im Juni 2013 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Novellierung der Verordnung für elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren (26. BImSchV) ist am 22. August 2013 in Kraft getreten. Die 26. BImSchV beinhaltet Regelungen zum Schutz und zur Vorsorge vor möglichen Gesundheitsrisiken durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Sie war im Jahr 1996 als eine der ersten gesetzlich verankerten Regelungen der Grenzwerte für elektromagnetische Felder in Kraft getreten. Änderungsbedarf bestand vornehmlich wegen Lücken im Niederfrequenzbereich. Zudem werden mit der Neuregelung der Verordnung nicht länger nur gewerblich betriebene Funkanlagen wie beispielsweise Mobilfunknetze, sondern nun auch private und hoheitliche Anlagen wie Amateurfunkanlagen und Funkanlagen der Bundespolizei erfasst. Mit der Novellierung entsprechen die Vorschriften dem aktuellen technischen und wissenschaftlichen Stand.
Die seit 1996 im Bereich Mobilfunk geltenden Grenzwerte sind in der erneuerten Verordnung unverändert geblieben. Der Gesetzgeber ist damit den aktuellen Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission sowie internationalen Expertengremien gefolgt. Vertiefende Informationen zu Grenzwerten im Mobilfunk sind nachzulesen in einem Hintergrundpapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

(Info IZMF 30.08.2013)

Bemerkung:

Nordlicht's vorausgegangene "Erbenszählerei" war für die Katz!

Wie bereits hierangekündigt ging die Angelegenheit jetzt noch flotter über die Bühne.

Nordlicht
Beiträge: 37
Registriert: 15. Juni 2013 10:24

Re: Novelle der 26. BImSchV tritt in Kraft

Beitrag von Nordlicht » 31. August 2013 15:14

Mahner hat geschrieben: Bemerkung:
Nordlicht's vorausgegangene "Erbenszählerei" war für die Katz! ...
Ach "Mahner", es geht doch nicht um Erbsenzählerei, sondern darum, dass ein Beitrag aus einer Fremdquelle blind ins Forum kopiert wurde, ohne dass er auch nur ansatzweise auf Richtigkeit geprüft wurde.

Und das ist ja auch kein Einzelfall. Offensichtlich ist es manchen Kopierern/Einspielern hier egal, ob die Inhalte der kopierten Beiträge stimmen. Hauptsache, sie passen von der Tendenz her ins Konzept...

Nordlicht

Mahner

Novelle der 26. BImSchV tritt in Kraft

Beitrag von Mahner » 31. August 2013 20:45

@Nordlicht

Auch wenn Sie mit Ihrer offensichtlichen taktischen Erbsenzählerei hier im Forum permanente Trollerei betreiben, an den Fakten des Inhalts der anstehenden Information ändert das allerdings überhaupt nichts.

Sie können das drehen und wenden wie Sie wollen, BASTA!

Antworten