BGH-Urteil:Installation von Mobilfunkanlage bedarf Zustim...

Mahner

BGH-Urteil:Installation von Mobilfunkanlage bedarf Zustim...

Beitrag von Mahner » 24. Januar 2014 21:16

ARD Tagesschau 24.01.2014

20.00 Uhr



BGH-Urteil: Installation von Mobilfunkanlage bedarf Zustimmung aller Eigentümer



Siehe Video

http://www.tagesschau.de/multimedia/vid ... 68036.html


BGH Urteil Karlsruhe am 24.01.2014:


Hausgemeinschaften dürfen nicht gegen den Willen Einzelner eine Mobilfunkanlage auf dem Dach Ihres Gebäudes beschließen.

Die Richter des BGH’s argumentieren mit dem Streit über die gesundheitlichen Gefahren durch die Antennen.

Dadurch bestehe die ernsthafte Möglichkeit, daß der Verkauf oder der Mietwert der Wohnung gemindert werde.

Dabei komme es nicht darauf an, ob die Gefahr tatsächlich bestehe.

Der Fall bezieht sich auf ein Aschaffenburger Objekt.

Für den Bundesgerichtshof spielen die Grenzwerte in diesem Falle keine Rolle. Schon der Streit um mögliche Gesundheitsgefahren stelle eine Beeinträchtigung der Wohnung dar, darum müsse jeder Teilnehmer der Wohnungen, der selbst betroffen ist zustimmen, wenn die Masten errichtet werden sollen.

Weil die Klägerin dagegen ist, werden im genannten Fall keine weiteren Masten aufgestellt werden.

Das Urteil wird Breitenwirkung haben!


….

Siehe hierzu auch


BGH

Mobilfunkanlage auf Dach nur mit Zustimmung aller Eigentümer


FOCUS

24.01.2014



Wohnungseigentümer in einer Hausgemeinschaft dürfen nicht gegen den Willen Einzelner die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Hausdach beschließen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag verkündeten Urteil entschieden. Wegen des Streits um mögliche Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkantennen bestehe „zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen“, hieß es zur Begründung. Deshalb müssten alle Eigentümer die Entscheidung mittragen (Az.: V ZR 48/13).

Darauf, ob tatsächlich eine Gefahr von der Anlage ausgehe, komme es nicht unbedingt an, hatte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in der mündlichen Verhandlung gesagt. Es sei „durchaus nachvollziehbar“, wenn ein Eigentümer befürchte, dass sich eine Wohnung schlechter vermieten oder verkaufen lasse, wenn sich auf dem Dach eine Mobilfunkanlage befindet.

http://www.focus.de/finanzen/news/wirts ... 66886.html

Mahner

BGH-Urteil zu Mobilfunkantennen auf Immobilien

Beitrag von Mahner » 25. Januar 2014 12:59

BGH-Urteil zu Mobilfunkantennen auf Immobilien

Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer

mehr: BGH-Pressemitteilung zum Urteil Nr:14/2014


Auszug:
Entgegen der Auffassung der Revision ist eine andere Beurteilung auch nicht mit Blick auf die Regelung des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB geboten. Danach besteht zwar im Verhältnis benachbarter Grundstückseigentümer eine Vermutung dafür, dass bestimmte Einwirkungen, zu denen auch Strahlenimmisionen gehören, unwesentlich und daher hinzunehmen sind, wenn die einschlägigen Grenz- und Richtwerte eingehalten werden. Nicht aber regelt die Norm den Konflikt unter Wohnungseigentümern darüber, wie mit dem Gemeinschaftseigentum umgegangen werden soll und ob hierzu bauliche Veränderungen mit all ihren Vorzügen und Nachteilen vorgenommen werden sollen. Der Rückgriff von § 22 Abs. 1 WEG auf den Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG soll sicherstellen, dass das Recht jedes Wohnungseigentümers, auf Entscheidungen über bauliche Veränderungen durch das Zustimmungserfordernis maßgebend Einfluss zu nehmen (§ 903 BGB), grundsätzlich gewahrt bleibt. In diese Befugnis darf nur eingegriffen werden, soweit Wohnungseigentümer von der Maßnahme gar nicht oder nur ganz geringfügig betroffen sind. Für die Konkretisierung dieser spezifisch wohnungseigentumsrechtlichen Geringfügigkeit liefern die in § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB genannten immissionsrechtlichen Grenz- und Richtwerte keinen brauchbaren Maßstab. Das gilt umso mehr, als das Zusammenleben in einer Wohnungseigentumsanlage - auch bei Entscheidungen über bauliche Veränderungen - ein stärkeres Maß an Rücksichtnahme verlangt.
zu § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden.

Anmerkung:
Rechtliche Maßgaben zum Schutz von gemeinschaftlichem Eigentum erschöpfen sich nicht in den Regelungen von Grenz- und Richtwerten.
Die Strittigkeit bezüglich der Objektivierung der Grenzwertregelung wird für Miteigentümer als Maßstab zu einer individuellen Bewertung eines Risikos für den Werterhalt seines Eigentums anerkannt.
Insofern stellt die Rechtsprechung den Schutz des Wertes von gemeinschaftlichem Eigentum unter Vorrang gegenüber jenen Rechtsgütern, deren Schutz durch Grenz- und Richtwerte geregelt werden.

Quelle:

Eva Weber
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Registriert: 30. Oktober 2009 21:03

Durchaus eine Drohung

Beitrag von Eva Weber » 26. Januar 2014 10:46

Ich fasse die Aussage unserer Gegner, in diesem Falle Lilith, vom 26. 1. 2014 zum BGH-Urteil, als offen verbreitete Drohung gegen Wohnungseigentümer auf, die der Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf ihrer Wohnanlage widersprechen. Dabei spielt es keine Rolle, dass sie vor Gericht Recht bekommen haben, weil es nun mal eine bauliche Veränderung darstellt. Die Tatsache, dass sie aus verschiedenen Gründen auf ihrem Miteigentum keinen Mobilfunkmast haben möchten, stempelt sie zum Querulanten, der anscheinend einer Sonderbehandlung durch die Hauseigentümergemeinschaft bedarf. Ich sehe dies als einen Aufruf zu Mobbing, wenn nicht Schlimmerem.

Zitat Lilith:
"Hauseigentümer-Gemeinschaften werden sich um Querulanten stärker als bisher kümmern müssen. "

Solche Aussagen zu einem Gerichtsurteil sollte man sich merken!

Eva Weber

Hans-U. Jakob
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Registriert: 10. Februar 2007 15:37

In der Schweiz besteht folgende Regelung

Beitrag von Hans-U. Jakob » 26. Januar 2014 11:04

In der Schweiz besteht folgende Regelung:
In jedem Gebäude in welchem es Stockwerkeigentum gibt, müssen die Rechte und Pflichten eines Stockwerkeigentümers genau definiert sein.
In den meisten Stockwerkeigentümer-Reglementen ist zu lesen, dass Veränderungen an der Aussenhaut des Gebäudes (Fassaden und Dach) und in den Gemeinschaftsräumen (Hauseingänge, gemeinsam genutzte Räume usw.) der Zustammung aller Stockwerkeigentümer (einstimmig) bedürfen.
Nun ging es leider verschiedentlich Hausverwaltungen, die grosszügig über diese Bestimmung hinwegsehen, wenn es um Mobilfunkantennen und die zugehörigen Apparatekasten geht. Besonders dann, wenn noch"kleine Geschenke"die Freundschaft fördern
Den Mobilfunk-unwilligen Stockwerkwerkeigentümern bleibt auch in der Schweiz nichts anderes übrig als den Richter anzurufen. Wo sie dann auch promt Recht bekommen. Die Gerichte interessiert dabei die ganze Mobilfunkdebatte überhaupt nicht, sondern nur das, was im Stockwerkeigentümer-Reglement drin steht.
Keine Chance haben indessen Stockwerkeigentümer, die glauben, sie könnten nur durch gutes Zureden bei der Hausverwaltung zu ihrem Recht kommen. Da hilft nur der Gang zum Gericht und zwar sofort, ohne jeglichen Verzug. Die von uns verlorenen Gerichtsfälle, sind einzig und allein auf Verpasste Klagefristen zurückzuführen und vor allem auf den naiven Glauben, mit fehlbaren Hausverwaltungen könne man doch reden.
Reden hilft schon, aber nur vor dem Richter. Gigaherz hilft gerne dabei.
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)

Mahner

Durchaus eine Drohung

Beitrag von Mahner » 27. Januar 2014 10:03

  • Frau Eva Weber hat Folgendes geschrieben:
Ich fasse die Aussage unserer Gegner, in diesem Falle Lilith, vom 26. 1. 2014 zum BGH-Urteil, als offen verbreitete Drohung gegen Wohnungseigentümer auf, die der Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf ihrer Wohnanlage widersprechen. Dabei spielt es keine Rolle, dass sie vor Gericht Recht bekommen haben, weil es nun mal eine bauliche Veränderung darstellt. Die Tatsache, dass sie aus verschiedenen Gründen auf ihrem Miteigentum keinen Mobilfunkmast haben möchten, stempelt sie zum Querulanten, der anscheinend einer Sonderbehandlung durch die Hauseigentümergemeinschaft bedarf. Ich sehe dies als einen Aufruf zu Mobbing, wenn nicht Schlimmerem.

Zitat Lilith:
"Hauseigentümer-Gemeinschaften werden sich um Querulanten stärker als bisher kümmern müssen. "

Solche Aussagen zu einem Gerichtsurteil sollte man sich merken!
***************

Der vorausgegangenen Bewertung bezüglich Lilith‘s Äußerung kann man durchaus zustimmen:
Andere Diskutanten gingen vermutlich noch einen Schritt weiter und würden solche Aussagen möglicherweise in die Kategorie
"Brandstiftung"–(s. Absatz Verhaltensstörung) - einordnen.

Der Typ verdient keine große Aufmerksamkeit – im Grunde genommen sind er und sein Freundeskreis arme Würstchen, dieals Kofferträger des Oberwurstlers spatenpauli der Stallordnung gemäß stets zu Diensten sind, selbst mit banalsten Kommentierungen.

Bild

paulenspaten3

Metzgermeister

Beitrag von paulenspaten3 » 27. Januar 2014 16:20

Mahner hat geschrieben:Bild
Großartig, wie Sie die armen Würstchen dort immer wieder gekonnt ins Bild setzen.

Stimmt es eigentlich, was man über Sie so liest, dass Sie Metzger waren. Ich meine nur, wegen der Würstchenbilder könnte da ja was dran sein.

Mahner

Durchaus eine Drohung -- Metzgermeister

Beitrag von Mahner » 27. Januar 2014 20:53

  • paulenspaten3 hat Folgendes geschrieben:
Großartig, wie Sie die armen Würstchen dort immer wieder gekonnt ins Bild setzen.
Freut mich ungemein, dass Sie die angesprochenen „Münchner Würstchen“
ebenfalls als ärmlich einstufen und an meinem Posting Gefallen gefunden haben.
  • paulenspaten3 hat Folgendes geschrieben:
Stimmt es eigentlich, was man über Sie so liest, dass Sie Metzger waren. Ich meine nur, wegen der Würstchenbilder könnte da ja was dran sein.
Da Sie ja einen direkten Draht zur Quelle haben, wissen Sie aber doch auch, dass vom Desinformationsforum nichts ernst zu nehmendes zu erwarten ist.

Die dort verbreitete Berufsangabe ist eine kolportierte Falschinformation, sie stimmt also nicht.

Im Übrigen ist aber der Metzgerberuf für mich ein ehrbarer und wichtiger Beruf, da kann sich so mancher Möchtegern-Journalist eine Scheibe abschneiden.

Die „Würstchenbilder“ sind m.E. für die Angesprochenen sehr passend und ich finde es bemerkenswert, dass diese auch Ihre Aufmerksamkeit und Gefallen gefunden haben.

Vielen Dank für Ihr Kompliment!

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