Erhöhung der Mobilfunkgrenzwerte in der Schweiz

Richard
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Erhöhung der Mobilfunkgrenzwerte in der Schweiz

Beitrag von Richard » 16. August 2016 09:37

Wie ich erfahren habe, wurde im Juni dieses Jahres vom Schweizer Parlament beschlossen, die Mobilfunkgrenzwerte in der Schweiz gegenüber den bisherigen Werten zu verdreifachen.

Ist dieser Beschluss bereits umgesetzt worden, bzw. ab wann sollen die neuen, erhöhten Grenzwerte gelten?

Hans-U. Jakob
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Re: Erhöhung der Mobilfunkgrenzwerte in der Schweiz

Beitrag von Hans-U. Jakob » 16. August 2016 14:23

Richard hat geschrieben:Wie ich erfahren habe, wurde im Juni dieses Jahres vom Schweizer Parlament beschlossen, die Mobilfunkgrenzwerte in der Schweiz gegenüber den bisherigen Werten zu verdreifachen.

Ist dieser Beschluss bereits umgesetzt worden, bzw. ab wann sollen die neuen, erhöhten Grenzwerte gelten?

Wer hat Ihnen denn, diesen Unsinn erzählt?
Das würde hier schon interessieren, wer solche Gerüchte verstreut:

Die Zustimmung des Nationalrates zu den Motionen bedeutet noch lange nicht, dass schon nächste Woche die Grenzwerte erhöht werden, sondern dass der Bundesrat innerhalb von 6 Monaten einen Entwurf für die diesbezügliche Änderung der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) an die Hand nehmen soll.
Kommt der Bundesrat dieser Aufforderung nach, muss der Bundesrat diese Änderung zuerst in die Vernehmlassung schicken. Vorausgesetzt der Ständerat hat den Motionen unterdessen auch noch zugestimmt. In der Vernehmlassung können dann alle Verbände, Vereine, Organisationen, Konzerne und betroffene Einzelpersonen ihre Bemerkungen dazu abliefern. Erst dann beschliesst der Bundesrat ob und wie die NISV definitiv geändert und wann genau diese in Kraft gesetzt wird.
Passt uns diese Aenderung nicht, was anzunehmen ist, können wir im konkreten Anwendungsfall ans Bundesgericht gelangen, damit dieses die Konformität zu übergeordneten Gesetzen (Umweltschutzgesetz, Baugesetz, Raumplanungsgesetz, Bundesverfassung usw.) überprüft. Was wir auf jeden Fall machen werden, weil nach unserer Auffassung diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Es wäre nicht das erste mal, dass das Bundesgericht korrigierend in die NISV eingreift.
Weiterlesen unter:
https://www.gigaherz.ch/aus-durchwinken ... terpartie/
https://www.gigaherz.ch/kaiserschmarren/
https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoeh ... otionaere/
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

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