von Markus von Kienlin » 29. Oktober 2002 19:04
Wie kann ich in dieser Angelegenheit am besten vorgehen - Tipps und Kontakte erwünscht:
Seit März '99 bewohne ich eine gemietete Attikawohnung in BS mit einer grossen Dachterrasse, die ich intensiv nutze. Ohne dass ich in irgendeiner Form vorher von diesem Vorhaben informiert wurde, errichtete Orange im Dezember 2000 auf dem Flachdach unmittelbar über meiner Wohnung eine Mobilfunk-Basisstation - die drei Sektoren-Antennen stehen etwa 2-3 m über meinem Bett. Als Physiker, der mit medizinischen Geräten arbeitet, bin ich gewohnt, dass Grenzwerte selbstverständlich eingehalten werden. Ich vertraute darauf, dass die Behörden die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen kontrollieren. Diesen Sommer wurde ich nun aber darauf aufmerksam gemacht, dass zumindest auf der Dachterrasse der Anlagen-Grenzwert ziemlich sicher nicht eingehalten wird.
Dadurch angestossen forderte ich von Orange eine schrifliche Bestätigung an, dass der Anlagengrenzwert auf der Terrasse eingehalten wird. Daraufhin erhielt ich von einem NIS-Experten von Orange eine ausführliche Berechnung mit dem Ergebnis, dass der Maximalwert bei 4.91 V/m liegen würde. Beim Vergleich der Pläne, die dieser Berechnung zugrunde lagen, und der Antennen-Konfiguration auf dem Dach stellte sich jedoch heraus, dass die tatsächliche Konstruktion auf dem Dach nicht der Planungsgrundlage entspricht!
Mittlerweile erhielt ich vom Lufthygieneamt beider Basel ein Schreiben, in dem die Änderung der Konstruktion bestätigt wird. Gemäss Bauinspektorat weicht diese Änderung jedoch nicht vom bewilligten Baubescheid ab. Die Berechnung des Lufthygieneamtes ergab eine Belastung von 8.4 V/m, also über dem Anlagengrenzwert von 6 V/m. Da jedoch eine Dachterrasse kein OMEN sei, seien alle gesetzlichen Auflagen eingehalten.
Bisher bin ich in dieser Sache alleine vorgegangen, nun möchte ich doch gerne auf die Erfahrung anderer zurückgreifen. Dies sind die Fragen:
1. Was genau lauten der Gesetzestext oder das Gerichtsurteil, dass eine Dachterrasse kein OMEN ist? Gibt es eine Möglichkeit, die Terrasse als OMEN anerkennen zu lassen, da ich auf meiner grossen Terrasse (bisher) regelmässig die Mahlzeiten einnehme, Einladungen zum Grillen abhalte, und auch immer wieder schlafe? Was ist der Stand der Gerichtsbarkeit in Basel, die bereits einmal einen Balkon als OMEN anerkannt hatte?
2. Besteht zum jetzigen Zeitpunkt ein Einspracherecht gegen den Betrieb der Anlage? Hat ein solches nach den bisherigen Erfahrungen Aussicht auf Erfolg? Wie muss ich dazu vorgehen, wo kann ich Unterstützung bekommen?
3. Welche Möglichkeiten bestehen gegenüber dem Vermieter auf Reduktion der Miete? Momentan nutze ich die Terrasse nicht und halte deshalb einen Teil der Miete zurück. Der Vermieter reagiert bisher darauf mit Mahnungen. Welche Schritte kann ich unternehmen, um meinen Anspruch zu untermauern und durchzusetzen?
Für undogmatische und pragmatische Hilfe bin ich sehr dankbar!
Herzlichen Gruss,
Markus
Wie kann ich in dieser Angelegenheit am besten vorgehen - Tipps und Kontakte erwünscht:
Seit März '99 bewohne ich eine gemietete Attikawohnung in BS mit einer grossen Dachterrasse, die ich intensiv nutze. Ohne dass ich in irgendeiner Form vorher von diesem Vorhaben informiert wurde, errichtete Orange im Dezember 2000 auf dem Flachdach unmittelbar über meiner Wohnung eine Mobilfunk-Basisstation - die drei Sektoren-Antennen stehen etwa 2-3 m über meinem Bett. Als Physiker, der mit medizinischen Geräten arbeitet, bin ich gewohnt, dass Grenzwerte selbstverständlich eingehalten werden. Ich vertraute darauf, dass die Behörden die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen kontrollieren. Diesen Sommer wurde ich nun aber darauf aufmerksam gemacht, dass zumindest auf der Dachterrasse der Anlagen-Grenzwert ziemlich sicher nicht eingehalten wird.
Dadurch angestossen forderte ich von Orange eine schrifliche Bestätigung an, dass der Anlagengrenzwert auf der Terrasse eingehalten wird. Daraufhin erhielt ich von einem NIS-Experten von Orange eine ausführliche Berechnung mit dem Ergebnis, dass der Maximalwert bei 4.91 V/m liegen würde. Beim Vergleich der Pläne, die dieser Berechnung zugrunde lagen, und der Antennen-Konfiguration auf dem Dach stellte sich jedoch heraus, dass die tatsächliche Konstruktion auf dem Dach nicht der Planungsgrundlage entspricht!
Mittlerweile erhielt ich vom Lufthygieneamt beider Basel ein Schreiben, in dem die Änderung der Konstruktion bestätigt wird. Gemäss Bauinspektorat weicht diese Änderung jedoch nicht vom bewilligten Baubescheid ab. Die Berechnung des Lufthygieneamtes ergab eine Belastung von 8.4 V/m, also über dem Anlagengrenzwert von 6 V/m. Da jedoch eine Dachterrasse kein OMEN sei, seien alle gesetzlichen Auflagen eingehalten.
Bisher bin ich in dieser Sache alleine vorgegangen, nun möchte ich doch gerne auf die Erfahrung anderer zurückgreifen. Dies sind die Fragen:
1. Was genau lauten der Gesetzestext oder das Gerichtsurteil, dass eine Dachterrasse kein OMEN ist? Gibt es eine Möglichkeit, die Terrasse als OMEN anerkennen zu lassen, da ich auf meiner grossen Terrasse (bisher) regelmässig die Mahlzeiten einnehme, Einladungen zum Grillen abhalte, und auch immer wieder schlafe? Was ist der Stand der Gerichtsbarkeit in Basel, die bereits einmal einen Balkon als OMEN anerkannt hatte?
2. Besteht zum jetzigen Zeitpunkt ein Einspracherecht gegen den Betrieb der Anlage? Hat ein solches nach den bisherigen Erfahrungen Aussicht auf Erfolg? Wie muss ich dazu vorgehen, wo kann ich Unterstützung bekommen?
3. Welche Möglichkeiten bestehen gegenüber dem Vermieter auf Reduktion der Miete? Momentan nutze ich die Terrasse nicht und halte deshalb einen Teil der Miete zurück. Der Vermieter reagiert bisher darauf mit Mahnungen. Welche Schritte kann ich unternehmen, um meinen Anspruch zu untermauern und durchzusetzen?
Für undogmatische und pragmatische Hilfe bin ich sehr dankbar!
Herzlichen Gruss,
Markus