von Hans-U. Jakob » 14. Juli 2006 10:59
Sobald der oder die Mobilfunkbetreiber den Entscheid der Gemeinde bei einer höheren Instanz anfechten, muss die höhere Instanz die Ersteinsprecher anfragen, ob sie im Verfahren bleiben wollen oder nicht.
Hier würde ich empfehlen, diese Frage mit JA zu beantworten, obschon die Ersteinsprecher dann zusammen mit der Gemeinde kostenpflichtig werden wenn sie verlieren. Das heisst die Kosten werden dann zu gleichen Teilen der Gemeinde und den Einsprechern auferlegt.
Das sollte jedoch an der Goldküste, wo Sie wohnen, kein Problem sein?
Odere etwa doch? Man sagt, nur bei den Reichen könne man das Sparen lernen.
Hans-U. Jakob
Sobald der oder die Mobilfunkbetreiber den Entscheid der Gemeinde bei einer höheren Instanz anfechten, muss die höhere Instanz die Ersteinsprecher anfragen, ob sie im Verfahren bleiben wollen oder nicht.
Hier würde ich empfehlen, diese Frage mit JA zu beantworten, obschon die Ersteinsprecher dann zusammen mit der Gemeinde kostenpflichtig werden wenn sie verlieren. Das heisst die Kosten werden dann zu gleichen Teilen der Gemeinde und den Einsprechern auferlegt.
Das sollte jedoch an der Goldküste, wo Sie wohnen, kein Problem sein?
Odere etwa doch? Man sagt, nur bei den Reichen könne man das Sparen lernen.
Hans-U. Jakob