von antihandy » 20. September 2006 17:21
Hallo zämä
Nicht aufgeben, liebe KämpferInnen. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen. Wir werden ja sehen, wer hier obsiegt.
Eine Frage hätte ich noch: Ich habe der Anwältin das mit dem Verstoss gegen das Vorsorgeprinzip erklärt. Bei Überschreitungen der bewilligten Sendeleistungen kommt es zwangsläufig zu NISV-Anlagegrenzwertüberschreitungen. Dies ist rechtswidrig hoch zwei. Und zwar RECHTS-widrig. Das hat nichts mit technischen Messungen oder Physik zu tun, sondern mit der NIS-Verordnung und Art. 74 Abs. 2 BV. Also GANZ FORMALISTISCH argumentiert...
Stand das in der Beschwerdeschrift?!
LG
antihandy
Hallo zämä
Nicht aufgeben, liebe KämpferInnen. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen. Wir werden ja sehen, wer hier obsiegt.
Eine Frage hätte ich noch: Ich habe der Anwältin das mit dem Verstoss gegen das Vorsorgeprinzip erklärt. Bei Überschreitungen der bewilligten Sendeleistungen kommt es zwangsläufig zu NISV-Anlagegrenzwertüberschreitungen. Dies ist rechtswidrig hoch zwei. Und zwar RECHTS-widrig. Das hat nichts mit technischen Messungen oder Physik zu tun, sondern mit der NIS-Verordnung und Art. 74 Abs. 2 BV. Also GANZ FORMALISTISCH argumentiert...
Stand das in der Beschwerdeschrift?!
LG
antihandy