Hallo zämä
Nicht aufgeben, liebe KämpferInnen. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen. Wir werden ja sehen, wer hier obsiegt.
Eine Frage hätte ich noch: Ich habe der Anwältin das mit dem Verstoss gegen das Vorsorgeprinzip erklärt. Bei Überschreitungen der bewilligten Sendeleistungen kommt es zwangsläufig zu NISV-Anlagegrenzwertüberschreitungen. Dies ist rechtswidrig hoch zwei. Und zwar RECHTS-widrig. Das hat nichts mit technischen Messungen oder Physik zu tun, sondern mit der NIS-Verordnung und Art. 74 Abs. 2 BV. Also GANZ FORMALISTISCH argumentiert...
Stand das in der Beschwerdeschrift?!
LG
antihandy
Bundesgerichtsurteil betr. QS-System
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Köbi
Re: Bundesgerichtsurteil betr. QS-System
Hast du Facts bei welchen Standorten dies der Fall ist.
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antihandy
Re: Bundesgerichtsurteil betr. QS-System
antihandy @ köbi @ kari @ ...
Das weisst Du doch sehr genau...
Das weisst Du doch sehr genau...