von M.K. » 21. Februar 2004 18:58
Aber da freuen Sie sich doch nicht zu früh!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nicht das letzte Wort gesprochen.
In der Stellungsnahme, wie sie z.B. über die Mailingliste von Volker Hartenstein lief, äußert sich RA Dietmar Freund, Bruchköbel, so:
„Es bleibt also nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und zu prüfen, ob ein weiterer Gang nach Karlsruhe, diesmal zum Bundesverfassungsgericht, erfolgen sollte. Mit der Zustellung der Urteilsbegründung ist in 4 bis 6 Wochen zu rechnen."
Jura ist doch nicht Ihr Fachgebiet, oder?
Aber mit Ihrem Fachwissen (welches?) werden Sie sicher selbst schon bemerkt haben, auf welch veraltete Erkenntnisse sich „das aus naturwissenschaftlichen Laien bestehende Gericht" (D. Freund) in seinem Urteil stützte.
Zitat aus s.o.: „Das Gericht stützt sich (wie die Vorinstanzen) offenbar im wesentlichen auf die Äußerung der beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angesiedelten Strahlenschutzkommission (SSK) bereits vom Herbst 2001 und hält diese über zwei Jahre alte "Empfehlung" unbeeindruckt von den seitdem veröffentlichten zahlreichen weiteren Warnungen, wie etwa der ersten Ergebnisse des EU-weiten REFLEX Forschungsprojektes, für weiterhin maßgeblich."
Wie aus dem Pressetext des BGH zu diesem Urteil bekannt ist, wurden keinerlei neue Gutachten individuell für diesen Fall nachgefragt, angefertigt oder berücksichtigt.
Und dann gibt es ganz aktuell einen anderen Fall, der die Urteile des BGH in einem sehr schlechten Licht erscheinen lassen. Diese ist nämlich durchaus keine unanzweifelbare Instanz mit akzeptablen Urteilen.
So steht es um das Urteil zu „Schrott-Immobilien", das nun von der EU-Kommission in Brüssel vehement kritisiert wird. Parallelen zu dem Mobilfunk-Antenne-Urteil in Bruchköbel liegen da sehr nahe!
Zur Information hierzu das Zitat aus der Zeitung ‘Neues Deutschland’
„Sehr zum Verdruss der Brüsseler Kommissare. Sie werfen dem BGH vor, er habe es an einer »objektiven Analyse und Bewertung« fehlen lassen und ignoriere das europäische Verbraucherrecht. Sogar die neue deutsche Gesetzgebung sei am höchsten deutschen Gericht »vorbeigegangen«. Scharfe Vorwürfe aus Brüssel. Einer der Anwälte von Schrottimmobilien-Geschädigten, der Bremer Eberhard Ahr, bringt es auf den juristischen Punkt: »Die Kommission sieht den BGH nahe an der Rechtsbeugung!«
Vom Europäischen Gerichtshof wird noch in diesem Jahr ein zweites, klärendes Immobilien-Urteil »gegen« den BGH erwartet, Banken und Vermittlern könnte dies Milliarden kosten."
Also lachen Sie und Ihre Kollegen sich nicht zu früh ins Fäustchen.
Wenn Sie jetzt wieder mit Nicht-Antwort glänzen, interpretiere ich das in gewisser Weise. Aber es ist besser so, denn Ihre und Ihrer Kollegen Antworten sind ja ohnehin nur Quark, - „Ray-Quark"
M.K.
Aber da freuen Sie sich doch nicht zu früh!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nicht das letzte Wort gesprochen.
In der Stellungsnahme, wie sie z.B. über die Mailingliste von Volker Hartenstein lief, äußert sich RA Dietmar Freund, Bruchköbel, so:
„Es bleibt also nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und zu prüfen, ob ein weiterer Gang nach Karlsruhe, diesmal zum Bundesverfassungsgericht, erfolgen sollte. Mit der Zustellung der Urteilsbegründung ist in 4 bis 6 Wochen zu rechnen."
Jura ist doch nicht Ihr Fachgebiet, oder?
Aber mit Ihrem Fachwissen (welches?) werden Sie sicher selbst schon bemerkt haben, auf welch veraltete Erkenntnisse sich „das aus naturwissenschaftlichen Laien bestehende Gericht" (D. Freund) in seinem Urteil stützte.
Zitat aus s.o.: „Das Gericht stützt sich (wie die Vorinstanzen) offenbar im wesentlichen auf die Äußerung der beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angesiedelten Strahlenschutzkommission (SSK) bereits vom Herbst 2001 und hält diese über zwei Jahre alte "Empfehlung" unbeeindruckt von den seitdem veröffentlichten zahlreichen weiteren Warnungen, wie etwa der ersten Ergebnisse des EU-weiten REFLEX Forschungsprojektes, für weiterhin maßgeblich."
Wie aus dem Pressetext des BGH zu diesem Urteil bekannt ist, wurden keinerlei neue Gutachten individuell für diesen Fall nachgefragt, angefertigt oder berücksichtigt.
Und dann gibt es ganz aktuell einen anderen Fall, der die Urteile des BGH in einem sehr schlechten Licht erscheinen lassen. Diese ist nämlich durchaus keine unanzweifelbare Instanz mit akzeptablen Urteilen.
So steht es um das Urteil zu „Schrott-Immobilien", das nun von der EU-Kommission in Brüssel vehement kritisiert wird. Parallelen zu dem Mobilfunk-Antenne-Urteil in Bruchköbel liegen da sehr nahe!
Zur Information hierzu das Zitat aus der Zeitung ‘Neues Deutschland’
„Sehr zum Verdruss der Brüsseler Kommissare. Sie werfen dem BGH vor, er habe es an einer »objektiven Analyse und Bewertung« fehlen lassen und ignoriere das europäische Verbraucherrecht. Sogar die neue deutsche Gesetzgebung sei am höchsten deutschen Gericht »vorbeigegangen«. Scharfe Vorwürfe aus Brüssel. Einer der Anwälte von Schrottimmobilien-Geschädigten, der Bremer Eberhard Ahr, bringt es auf den juristischen Punkt: »Die Kommission sieht den BGH nahe an der Rechtsbeugung!«
Vom Europäischen Gerichtshof wird noch in diesem Jahr ein zweites, klärendes Immobilien-Urteil »gegen« den BGH erwartet, Banken und Vermittlern könnte dies Milliarden kosten."
Also lachen Sie und Ihre Kollegen sich nicht zu früh ins Fäustchen.
Wenn Sie jetzt wieder mit Nicht-Antwort glänzen, interpretiere ich das in gewisser Weise. Aber es ist besser so, denn Ihre und Ihrer Kollegen Antworten sind ja ohnehin nur Quark, - „Ray-Quark"
M.K.