MOBILFUNK / Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit Antennenanlagen
Elektrosmog schlägt juristische Wellen
Zum ersten Mal in der Mobilfunkgeschichte wird der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Anwohner die Strahlung einer Antennenanlage dulden müssen. Bislang gilt: So lange die Grenzwerte eingehalten werden, sind die Kläger chancenlos. Ob sich das nun ändert, ist fraglich.
http://www.hz-online.de/index.php?mode= ... 0&id=71051
(D): Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit Antennenanl
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Raylauncher
Re: (D): Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit Antenne
Und der BGH hat entschieden. Und zwar gegen die Kläger, die nun auch in dieser Instanz durchgefallen sind. Was Sie schon befürchteten, ist nun eingetreten. Nun ja, das war abzusehen.
Damit ist nun klargestellt, welche Meßlatte anzusetzen ist, wenn es darum geht, Gesundheitsschäden zu postulieren und die gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland in Zweifel zu ziehen. Da reicht es eben nicht, mit "phantastischen Geschichten" aufzuwarten. Hier wären Fakten gefragt, die wissenschaftlichen Kriterien genügen. Aber die gibt es ja offensichtlich nicht. Denn sonst hätten die "Gutachter" der Kläger diese ja wohl vorgebracht. Ganz im Gegenteil: nach Medienberichten haben sie mit ihren Ausführungen im Saal ein Schmunzeln hervorgerufen.
Mit diesem Urteil dürfte auch denen weitgehend das Wasser abgegraben sein, die ihren Klienten (aus Gründen des eigenen Profits) weismachen wollen, sie hätten mit einer Klage eine reelle Chance gegen eine (den gesetzlichen Vorgaben entsprechende) Mobilfunkanlage vorzugehen.
Ihr Raylauncher
Damit ist nun klargestellt, welche Meßlatte anzusetzen ist, wenn es darum geht, Gesundheitsschäden zu postulieren und die gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland in Zweifel zu ziehen. Da reicht es eben nicht, mit "phantastischen Geschichten" aufzuwarten. Hier wären Fakten gefragt, die wissenschaftlichen Kriterien genügen. Aber die gibt es ja offensichtlich nicht. Denn sonst hätten die "Gutachter" der Kläger diese ja wohl vorgebracht. Ganz im Gegenteil: nach Medienberichten haben sie mit ihren Ausführungen im Saal ein Schmunzeln hervorgerufen.
Mit diesem Urteil dürfte auch denen weitgehend das Wasser abgegraben sein, die ihren Klienten (aus Gründen des eigenen Profits) weismachen wollen, sie hätten mit einer Klage eine reelle Chance gegen eine (den gesetzlichen Vorgaben entsprechende) Mobilfunkanlage vorzugehen.
Ihr Raylauncher
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Evi
Re: (D): Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit Antenne
Was es da zu schmunzeln gab, ist unklar. Aber Schadenfreude ist total unangebracht, auch die Bemerkung über angebliche phantastische Geschichten. Menschen leiden nämlich ganz real, und zwar in immer grösserer Zahl (Tiere auch) . So gesehen, ist dieses Urteil wohl nur ein Aufschub. Denn irgendwann wird die ganze bittere Wahrheit auf dem Tisch liegen und die Verfasser süffissanter Kommentare werden dannzumal in Verlegenheit kommen, hoffentlich aber auch endlich zur Einsicht.
Evi
Evi
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Robert
Re: (D): Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit Antenne
An Raylauncher
Ihr schadenfreudiger Kommentar erinnert an den abgegriffenen Spruch: Operation gelungen, Patient gestorben. Der Mensch hat leider nicht Zeit, zu warten, bis die letzten wissenschaftlichen Fakten und Beweise vorliegen. Er lebt (und leidet!) jetzt und heute! Aber was kümmert das die Richter? Die sitzen dann wahrscheinlich nicht mehr auf ihren Stühlen und müssen für ihren Richterspruch nicht mehr gerade stehen. Die Medien stossen natürlich immer jenes Horn, wo es ihnen von der Wirtschaft den grössten Beifall bringt. Aber das ist ja nichts Neues.
Warten Sie doch noch ein Weilchen, denn eines Tages wird (muss!) sich das Blatt wenden!
Robert
Ihr schadenfreudiger Kommentar erinnert an den abgegriffenen Spruch: Operation gelungen, Patient gestorben. Der Mensch hat leider nicht Zeit, zu warten, bis die letzten wissenschaftlichen Fakten und Beweise vorliegen. Er lebt (und leidet!) jetzt und heute! Aber was kümmert das die Richter? Die sitzen dann wahrscheinlich nicht mehr auf ihren Stühlen und müssen für ihren Richterspruch nicht mehr gerade stehen. Die Medien stossen natürlich immer jenes Horn, wo es ihnen von der Wirtschaft den grössten Beifall bringt. Aber das ist ja nichts Neues.
Warten Sie doch noch ein Weilchen, denn eines Tages wird (muss!) sich das Blatt wenden!
Robert
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Hanspeter
Re: (D): Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit Antenne
Typisch für Leute wie Raylauncher, die sich freuen, wenn nur jemandem das Wasser abgegraben wird! Wir warten jetzt nur noch drauf, bis das den Gesundheitsschädigern und den Elektrosmogleugnern passiert. Noch ist nicht aller Tage Abend. Eines Tages wird dann abgerechnet und dann werden wir sehen, wie lang deren Gesichter sind!
Hanspeter
Hanspeter
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M.K.
Re: (D): Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit Antenne
Aber da freuen Sie sich doch nicht zu früh!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nicht das letzte Wort gesprochen.
In der Stellungsnahme, wie sie z.B. über die Mailingliste von Volker Hartenstein lief, äußert sich RA Dietmar Freund, Bruchköbel, so:
„Es bleibt also nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und zu prüfen, ob ein weiterer Gang nach Karlsruhe, diesmal zum Bundesverfassungsgericht, erfolgen sollte. Mit der Zustellung der Urteilsbegründung ist in 4 bis 6 Wochen zu rechnen."
Jura ist doch nicht Ihr Fachgebiet, oder?
Aber mit Ihrem Fachwissen (welches?) werden Sie sicher selbst schon bemerkt haben, auf welch veraltete Erkenntnisse sich „das aus naturwissenschaftlichen Laien bestehende Gericht" (D. Freund) in seinem Urteil stützte.
Zitat aus s.o.: „Das Gericht stützt sich (wie die Vorinstanzen) offenbar im wesentlichen auf die Äußerung der beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angesiedelten Strahlenschutzkommission (SSK) bereits vom Herbst 2001 und hält diese über zwei Jahre alte "Empfehlung" unbeeindruckt von den seitdem veröffentlichten zahlreichen weiteren Warnungen, wie etwa der ersten Ergebnisse des EU-weiten REFLEX Forschungsprojektes, für weiterhin maßgeblich."
Wie aus dem Pressetext des BGH zu diesem Urteil bekannt ist, wurden keinerlei neue Gutachten individuell für diesen Fall nachgefragt, angefertigt oder berücksichtigt.
Und dann gibt es ganz aktuell einen anderen Fall, der die Urteile des BGH in einem sehr schlechten Licht erscheinen lassen. Diese ist nämlich durchaus keine unanzweifelbare Instanz mit akzeptablen Urteilen.
So steht es um das Urteil zu „Schrott-Immobilien", das nun von der EU-Kommission in Brüssel vehement kritisiert wird. Parallelen zu dem Mobilfunk-Antenne-Urteil in Bruchköbel liegen da sehr nahe!
Zur Information hierzu das Zitat aus der Zeitung ‘Neues Deutschland’
„Sehr zum Verdruss der Brüsseler Kommissare. Sie werfen dem BGH vor, er habe es an einer »objektiven Analyse und Bewertung« fehlen lassen und ignoriere das europäische Verbraucherrecht. Sogar die neue deutsche Gesetzgebung sei am höchsten deutschen Gericht »vorbeigegangen«. Scharfe Vorwürfe aus Brüssel. Einer der Anwälte von Schrottimmobilien-Geschädigten, der Bremer Eberhard Ahr, bringt es auf den juristischen Punkt: »Die Kommission sieht den BGH nahe an der Rechtsbeugung!«
Vom Europäischen Gerichtshof wird noch in diesem Jahr ein zweites, klärendes Immobilien-Urteil »gegen« den BGH erwartet, Banken und Vermittlern könnte dies Milliarden kosten."
Also lachen Sie und Ihre Kollegen sich nicht zu früh ins Fäustchen.
Wenn Sie jetzt wieder mit Nicht-Antwort glänzen, interpretiere ich das in gewisser Weise. Aber es ist besser so, denn Ihre und Ihrer Kollegen Antworten sind ja ohnehin nur Quark, - „Ray-Quark"
M.K.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nicht das letzte Wort gesprochen.
In der Stellungsnahme, wie sie z.B. über die Mailingliste von Volker Hartenstein lief, äußert sich RA Dietmar Freund, Bruchköbel, so:
„Es bleibt also nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und zu prüfen, ob ein weiterer Gang nach Karlsruhe, diesmal zum Bundesverfassungsgericht, erfolgen sollte. Mit der Zustellung der Urteilsbegründung ist in 4 bis 6 Wochen zu rechnen."
Jura ist doch nicht Ihr Fachgebiet, oder?
Aber mit Ihrem Fachwissen (welches?) werden Sie sicher selbst schon bemerkt haben, auf welch veraltete Erkenntnisse sich „das aus naturwissenschaftlichen Laien bestehende Gericht" (D. Freund) in seinem Urteil stützte.
Zitat aus s.o.: „Das Gericht stützt sich (wie die Vorinstanzen) offenbar im wesentlichen auf die Äußerung der beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angesiedelten Strahlenschutzkommission (SSK) bereits vom Herbst 2001 und hält diese über zwei Jahre alte "Empfehlung" unbeeindruckt von den seitdem veröffentlichten zahlreichen weiteren Warnungen, wie etwa der ersten Ergebnisse des EU-weiten REFLEX Forschungsprojektes, für weiterhin maßgeblich."
Wie aus dem Pressetext des BGH zu diesem Urteil bekannt ist, wurden keinerlei neue Gutachten individuell für diesen Fall nachgefragt, angefertigt oder berücksichtigt.
Und dann gibt es ganz aktuell einen anderen Fall, der die Urteile des BGH in einem sehr schlechten Licht erscheinen lassen. Diese ist nämlich durchaus keine unanzweifelbare Instanz mit akzeptablen Urteilen.
So steht es um das Urteil zu „Schrott-Immobilien", das nun von der EU-Kommission in Brüssel vehement kritisiert wird. Parallelen zu dem Mobilfunk-Antenne-Urteil in Bruchköbel liegen da sehr nahe!
Zur Information hierzu das Zitat aus der Zeitung ‘Neues Deutschland’
„Sehr zum Verdruss der Brüsseler Kommissare. Sie werfen dem BGH vor, er habe es an einer »objektiven Analyse und Bewertung« fehlen lassen und ignoriere das europäische Verbraucherrecht. Sogar die neue deutsche Gesetzgebung sei am höchsten deutschen Gericht »vorbeigegangen«. Scharfe Vorwürfe aus Brüssel. Einer der Anwälte von Schrottimmobilien-Geschädigten, der Bremer Eberhard Ahr, bringt es auf den juristischen Punkt: »Die Kommission sieht den BGH nahe an der Rechtsbeugung!«
Vom Europäischen Gerichtshof wird noch in diesem Jahr ein zweites, klärendes Immobilien-Urteil »gegen« den BGH erwartet, Banken und Vermittlern könnte dies Milliarden kosten."
Also lachen Sie und Ihre Kollegen sich nicht zu früh ins Fäustchen.
Wenn Sie jetzt wieder mit Nicht-Antwort glänzen, interpretiere ich das in gewisser Weise. Aber es ist besser so, denn Ihre und Ihrer Kollegen Antworten sind ja ohnehin nur Quark, - „Ray-Quark"
M.K.